Donnerstag, 18. Juli 2013

Die Buchhaltung bei SW scheint jedenfalls zu funktionieren....schnelle Zahlen....gute Zahlen....da kenne ich ganz andere Fälle (z.B. WGF,Gebhard.....) Die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. Juni 2013 auf 162 (31. Dezember 2012: 224) Mio. €. Dieser Rückgang ist vor allem auf Zinszahlungen und Investitionen in Zukunftstechnologie zurückzuführen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die folgende Ad-hoc-Mitteilung wurde soeben veröffentlicht:

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

18.07.2013
Ad hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)

SolarWorld AG: Vorläufige Geschäftszahlen für das 1. Halbjahr 2013

Die SolarWorld AG verkaufte erwartungsgemäß im 1. Halbjahr 2013 weniger Solarstrommodule und Bausätze als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Nach vorläufigen Berechnungen belief sich die konzernweite Absatzmenge einschließlich des Wafergeschäfts im 1. Halbjahr auf 233 (H1 2012: 334) MW. Rückläufig entwickelte sich der Absatz vor allem im Heimatmarkt Deutschland, welcher voraussichtlich von ca. 7 auf ca. 4 Gigawatt schrumpfen wird. Hier wirkte auch die Verunsicherung der Kunden aufgrund des notwendigen Restrukturierungsprozesses der SolarWorld.

Die gesunkenen Absatzmengen und der fortdauernde Preisdruck durch Dumpingmodule führten dazu, dass auch der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahreshalbjahr zurückging. Einschließlich des Wafergeschäfts erzielte die SolarWorld einen Umsatz von rund 201 (H1 2012: 340) Mio. €. Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im 1. Halbjahr auf rund –37 (H1 2012: –99) Mio. €. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich im 1. Halbjahr auf rund –69 (H1 2012: –144) Mio. €.

Die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. Juni 2013 auf 162 (31. Dezember 2012: 224) Mio. €. Dieser Rückgang ist vor allem auf Zinszahlungen und Investitionen in Zukunftstechnologie zurückzuführen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im 1. Halbjahr –9 (H1 2012: –27) Mio. €.

Der Konzern-Zwischenbericht der SolarWorld AG für das 1. Halbjahr 2013 wird planmäßig am 14. August veröffentlicht. Bis zum 7. August 2013 sollen die entscheidenden Beschlüsse zur Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen von den Anleihegläubigern und den Aktionären der SolarWorld AG gefasst sein, was sich neben Zöllen auf Dumpingmodule im weiteren Jahr positiv auf den Absatz auswirken sollte.

Bonn, 18. Juli 2013
SolarWorld AG
Der Vorstand

Kontakt:
SolarWorld AG 
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de


Mit freundlichen Grüßen

SolarWorld AG
Investor Relations

Martin-Luther-King-Str. 24
53175 Bonn, Deutschland

Tel: +49 228-55920 470
Fax: +49 228-55920 9470

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Thank you for your cooperation.

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Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn - Amtsgericht Bonn HRB 8319
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Claus Recktenwald
Vorsitzender des Vorstandes: Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck
Vorstand Vertrieb: Dipl.-Ing. Frank Henn
Vorstand Finanzen: Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke
Vorstand IT, Marke und Personal: RAin Colette Rueckert- Hennen

falls ihr eure Zinsen zum 13.7.2013 aus dem 2016er Bond sucht....da werdet ihr geholfen....

Ihre Ansprechpartner

Creditor Relations

Für Fragen zum finanziellen Restrukturierungsprozess wenden Sie sich bitte an:
Lothar SindelLeiter Proxy Solicitation
Haubrok Corporate Events
München
Tel: +49 89 21027 234
  

http://www.solarworld.de/investor-relations/kontakt-service/kontakt-service/

Investor Relations

Leiterin Investor Relations / Market Research / Finanzberichterstattung
Romy Acosta
Tel.: +49 (0) 228 - 559 20 476
romy.acosta(at)solarworld(dot)de
Institutionelle Investoren / Analysten / Privataktionäre / IR-Website

Andrea Hoffmann
Tel.: +49 (0) 228 - 559 20 470
andrea.hoffmann(at)solarworld(dot)de
Finanz- und Wirtschaftspresse / Finanzberichterstattung

Thorsten Meyer

Tel.: +49 (0) 228 - 559 20 488
thorsten.meyer(at)solarworld(dot)de

Mittwoch, 17. Juli 2013

f) Im Hinblick auf die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes ist beabsichtigt und erforderlich, die in Bezug auf die 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016) am 13. Juli 2013 fälligen Zinsen erst nach der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung, innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nach dem Zinszahlungstermin zu zahlen. Die finale Zahlung soll im Rahmen der Restrukturierung auf die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen angerechnet werden. // in einer Clearstreammeldung Case 03061-16JUL13 xs0641270045 steht unausgesprochen dass diese Zahlung nur bei für SW erfolgreicher Gläubigerversammlung am 5.8. erfolgt

SolarWorld AG erzielt Einigung mit allen Schuldscheingläubigern als weiteren Meilenstein der Restrukturierung

Ad-hoc-Mitteilung

18.06.2013


SolarWorld AG  / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Sonstiges

18.06.2013 14:24

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------
Die SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) hat soeben mit ihren
Schuldscheingläubigern und dem Inhaber eines gesicherten Darlehens eine
Einigung über die Umsetzung der Restrukturierung ihrer
Finanzverbindlichkeiten erzielt. Der Aufsichtsrat hat der Vereinbarung
bereits zugestimmt. Die Vereinbarung steht lediglich noch unter einem
Gremienvorbehalt von zwei beteiligten Kreditinstituten; der Vorstand geht
davon aus, dass dieser Vorbehalt alsbald erfüllt wird und die Vereinbarung
wirksam wird. Das Konzept beinhaltet folgende Eckpunkte:

 a) Im Rahmen einer für den 7. August 2013 vorgesehenen außerordentlichen
    Hauptversammlung soll zunächst das Grundkapital der SolarWorld AG von
    derzeit 111.720.000  Aktien im Verhältnis von 150:1 auf 744.800 Aktien
    im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung
    von Aktien herabgesetzt werden. Das Grundkapital soll entsprechend von
    derzeit EUR 111.720.000 um EUR 110.975.200 auf EUR 744.800 reduziert
    werden.

 b) Danach ist eine Sachkapitalerhöhung um EUR 14.151.200 (und die Ausgabe
    von  14.151.200 neuen Stammaktien) unter Ausschluss des Bezugsrechts
    der Aktionäre vorgesehen. Nach Durchführung der Sachkachkapitalerhöhung
    bleiben die (Alt-)Aktionäre mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt.

(Sach-)Einlagegenstand sind (i) die ausstehenden Teilschuldverschreibungen
der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR
400 Mio. (ISIN XS0478864225 - die 'Anleihe 2017'), (ii) die ausstehenden
Teilschuldverschreibungen der 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem
Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045 - die 'Anleihe 2016')
- (beide vorgenannten Schuldverschreibungen gemeinsam auch 'Anleihen'
genannt) - sowie (iii) ein Teil in Höhe von ca. 55 %  der ausstehenden
Schuldscheindarlehen sowie ein Teil in Höhe von 40 % des gesicherten
Darlehens (diese letztgenannten, einzubringenden Teilforderungen belaufen
sich auf insgesamt rd. EUR 213,9 Mio.). Die Restforderungen der
Schuldscheindarlehen (ca. 45 %) und des gesicherten Darlehens (ca. 60 %)
bleiben bestehen und sollen in einem neuen Darlehensvertrag (nachfolgend
'Darlehensvertrag') geregelt werden.

 c) Die Anleihen sollen im selben Umfang reduziert werden wie die
    Schuldscheindarlehen. Bei den Anleihen ist Gegenstand der Sacheinlage
    allerdings aus technischen Gründen die gesamte Anleiheforderung.
    Gleichzeitig wird die Gesellschaft daher zwei neue Anleihen in Höhe von
    ca. 45 % des derzeitigen Anleihennennbetrags begeben, zu deren Bezug
    allein die jeweiligen Gläubiger der Anleihen berechtigt sind und die
    selbst zur Börsennotierung zugelassen werden sollen. Somit bringen die
    Anleihegläubiger ihre Forderungen im (wirtschaftlichen) Ergebnis
    ebenfalls nur im Umfang von rd. 55 % ein. Im Zuge dessen sollen die
    Anleihegläubiger einen Erlös aus der Veräußerung von Aktien an einen
    Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden erhalten (vgl. lit.
    g)).

 d) Die Beschlussvorschläge der - parallel erforderlichen - Versammlungen
    der Anleihegläubiger werden vorsehen, dass jede Teilschuldverschreibung
    der vorgenannten Anleihen - ohne weitere Gegenleistung - umgetauscht
    werden kann, und zwar (i) in ein Recht zum Erwerb des auf sie
    entfallenden Teils der neuen Aktien an der Gesellschaft unter
    Berücksichtigung der Veräußerung von Aktien an den Investor und den
    derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g)) und - ergänzend - (ii)
    in ein Recht zum Erwerb einer Teilschuldverschreibung aus der
    betreffenden neuen Anleihe der Gesellschaft mit einem Nennwert von EUR
    451,73 für die Anleihe 2017, respektive EUR 439,39 für die Anleihe
    2016.

 

 e) Dies bedeutet im Falle der beabsichtigten Veräußerung von Aktien an den
    Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g))
    konkret, dass die Anleihegläubiger der 6,125%-Schuldverschreibung
    2010/2017 (ISIN XS0478864225 - Anleihe 2017) mit einem Nennwert von EUR
    1.000,00  bei vollständiger Ausübung ihrer jeweiligen Erwerbsrechte
    jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 53,52 sowie 6,77 (gerundet) neue
    Aktien der Gesellschaft und - ergänzend - jeweils eine neue 
    Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR 451,73
    erhalten sollen. Anleihegläubiger der 6,375%-Schuldverschreibung
    2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016) mit einem Nennwert von EUR
    1.000,00 sollen in diesem Fall bei vollständiger Ausübung ihrer
    Erwerbsrechte jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 57,84 sowie 7.31
    (gerundet) neue Aktien der Gesellschaft und - ergänzend - jeweils eine
    neue Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR
    439,39 erhalten. Sofern einzelne Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte
    teilweise oder vollständig nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als
    Abwicklungsstelle die nichtbezogenen Aktien bzw. die nicht bezogenen
    neuen Teilschuldverschreibungen börslich oder außerbörslich verkaufen
    und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als
    Barausgleich auszahlen.

Die neuen Teilschuldverschreibungen - und die Forderungen aus dem neuen
Darlehensvertrag - werden zu marktüblichen Konditionen verzinst und durch
alle wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns der SolarWorld AG
besichert. Die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen erfolgt dabei
wie folgt:

      - Durch eine sog. Barkomponente nach Vollzug der Restrukturierung in
        Höhe von ca. 12 % der Nominalwerte der Altforderung (entsprechend
        ca. 27% der Nominalwerte der neuen Teilschuldverschreibungen),
        welche in vier Tranchen nach Vollzug der Restrukturierung gezahlt
        wird.

      - Durch eine Endfälligkeitstilgung spätestens in 5 Jahren nach
        Vollzug der Restrukturierung in Höhe von ca. 33 % der Nominalwerte
        der Altforderung (entsprechend ca. 73% der Nominalwerte der neuen
        Teilschuldverschreibungen).

  f) Im Hinblick auf die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes ist
    beabsichtigt und erforderlich, die in Bezug auf die
    6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016)
    am 13. Juli 2013 fälligen Zinsen erst nach der Beschlussfassung der
    Gläubigerversammlung, innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nach dem
    Zinszahlungstermin zu zahlen. Die finale Zahlung soll im Rahmen der
    Restrukturierung auf die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen
    angerechnet werden.

  g) Es ist beabsichtigt, dass aus dem durch die Sachkapitalerhöhung neu
    geschaffenen Aktienbestand ein neuer Investor in Höhe von 29 % sowie
    der Gründer und Vorstandsvorsitzende in Höhe von 19,5 % des neuen
    Grundkapitals an der SolarWorld AG entgeltlich beteiligt werden; davon
    unberührt bleibt die 5 %-ige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre nach
    Durchführung der Sachkapitalerhöhung. Die diesbezüglichen Vertragswerke
    sind noch nicht geschlossen; als Investor ist die Qatar Solar S.P.C,
    Doha/Qatar, vorgesehen. Daraus resultierende Veräußerungserlöse in Höhe
    von insgesamt 46,0 Mio. EUR sollen an die Finanzgläubiger
    (einschließlich der Anleihegläubiger) fließen; dies ist in den unter
    lit e) genannten Beträgen berücksichtigt.

  h) Der Vollzug der Restrukturierung (Closing) - und die vorstehenden
    Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen - stehen unter dem Vorbehalt
    von bestimmten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der
    Vorstand geht aktuell davon aus, dass das Closing im Zeitraum von
    November 2013 bis zum Februar 2014 eintritt.

Das Management der SolarWorld AG geht davon aus, dass bis Anfang August
2013 die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlungen und der
Hauptversammlung erreicht werden können.

Bonn, den 18. Juni 2013 

SolarWorld AG

Der Vorstand


18.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

--------------------------------------------------------------------------- 
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470
Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470
E-Mail: placement@solarworld.de
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225
WKN: 510840
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service


http://www.solarworld.de/investor-relations/news-amp-veroeffentlichungen/ad-hoc-meldungen/

von Görg Rechtsanwälte....die wie ihr vielleicht wisst vertreten diese die Interessen von Solarworld in den Kündigungen und Klagen aus den SW-Anleihen...Restrukturierung von Unternehmensanleihen. Vorgaben des neuen Schuldverschreibungsgesetz 2009..

Restrukturierung von Unternehmensanleihen. Vorgaben des neuen Schuldverschreibungsgesetz 2009

[27.04.2010] Am 5. August 2009 ist das neue Schuldverschreibungsgesetz (nachfolgend auch „SchVG") in Kraft getreten.
Das neue Schuldverschreibungsgesetz tritt neben das Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 1899. Es soll – für Emissionen ab dem 5. August 2009 – das „alte" SchVG ablösen, und es räumt gleichzeitig für „Alt"-Unternehmensanleihen die Möglichkeit ein, sich dem „neuen" SchVG durch einen kollektiven Beschluss der Mehrheit der Anleihegläubiger zu unterwerfen (sog. „Opt-In-Beschluss").
Das „alte" SchVG hat in der Praxis erst in den letzten Jahren Bedeutung erlangt. Ausgangspunkt war der Debt-Equity-Swap in dem Verfahren EM.TV Merchandising AG, sodann folgten die Fallkonstellationen Deutsche Nickel AG, Augusta Technologie AG, Rinol AG u.a. Die praktische Bedeutung war aber begrenzt, weil das frühere SchVG nur auf Anleihen anwendbar war, die von Schuldnern im Inland begeben wurden. Der häufige Fall von Anleihen einer – meist niederländischen – Tochtergesellschaft, die mit einer Garantie der deutschen Muttergesellschaft unterlegt ist, war von dem Gesetz nicht erfasst.
Kern- aber auch zugleich Schwachpunkt des alten SchVG war folgender:
Ein Eingriff in die Stamm-/Nominalforderung (sog. „Haircut") war nicht möglich, ebenso wenig konnte in die Sicherungsrechte eingegriffen werden. Es war lediglich ein (beschränkter) Eingriff in die Zinsforderungen der Anleihegläubiger und damit nur ein geringer und oftmals nicht hinreichender Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger möglich.
Nach altem Recht hatten Klagen gegen die Wirksamkeit von Beschlüssen keine Kollektivwirkung, d.h. die Rechtskraft eines (stattgebenden) Urteils wirkte nur zwischen dem klagenden Anleihegläubiger und der Gesellschaft. Auch diesen Schwachpunkt soll das neue SchVG beseitigen.

WESENTLICHE NEUREGELUNGEN

Nach dem SchVG 2009 ist eine Anpassung der Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger möglich, wenn und soweit die Anleihebedingungen dies vorsehen. Eine solche Rechtsgrundlage ist für die nachträgliche Anpassung der Anleihebedingungen unerlässlich.
Eine Insolvenznähe – oder gar ein Insolvenzgrund – ist für die Anwendung des SchVG 2009 hingegen keine Voraussetzung.
Das SchVG 2009 enthält einen beispielhaften, aber nicht abschließenden Katalog an Restrukturierungsmaßnahmen: Die Prolongation der Unternehmensanleihe, die Herabsetzung der Zinsen, die Eingriffe in die Hauptforderung sowie die Formulierung eines Nachrangs sind möglich. Ferner ist die Umwandlung oder der Umtausch der Schuldverschreibung in Gesellschaftsanteile (sog. Debt-Equity-Swap) durch Beschluss der Anleihegläubigerversammlung denkbar. Entsprechendes gilt für den Austausch und die Freigabe von Sicherheiten. Hervorzuheben ist auch, dass das Kündigungsrecht der Gläubiger beseitigt bzw. eingeschränkt werden kann.

VORBEREITUNG UND FASSUNG DES GLÄUBIGERBESCHLUSSES

Beschlüsse werden grundsätzlich in der Versammlung der Anleihegläubiger und zwar – soweit wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen, insbesondere Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger im Raum stehen – mit der Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmen gefasst.
Die Versammlung der Anleihegläubiger ist beschlussfähig, wenn in einer ersten Versammlung mindestens 50 % der Stimmrechte (des Anleihekapitals) vertreten sind, oder wenn in einer - subsidiären - zweiten Versammlung mindestens 25 % der Stimmrechte (des Anleihekapitals) vertreten sind. Letztlich kann somit – bei entsprechender Gestaltung – ggf. schon mit nur 18,75 % aller Stimmrechte eine Anpassung der wesentlichen Anleihebedingungen bewirkt werden. Es kommt hinzu, dass das neue SchVG die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren einräumt. Ungeklärt ist, welche besonderen Anfechtungsrisiken aus einer solchen Abstimmung ohne Versammlung resultieren können, insbesondere wenn und soweit das Auskunftsrecht jedes Anleihegläubigers nicht hinreichend ausgeübt bzw. berücksichtigt werden kann.

BESCHLUSSKONTROLLE / GEFAHR DURCH VERZÖGERUNGEN DURCH ANFECHTUNGSKLAGEN

Nach § 20 SchVG 2009 kann ein Beschluss der Anleihegläubigerversammlung wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen anfechtbar sein.
Anfechtungsbefugnis, Anfechtungsfrist und Formalia der Anfechtungsklage entsprechen weitgehend denjenigen des Aktienrechts.
Die Anfechtungsklage kann vor allem auf formelle Mängel gestützt werden, etwa auf die Verletzung des den aktienrechtlichen Vorschriften nachgebildeten Rede- und Fragerechts. Materielle Voraussetzungen für den Eingriff in die Rechte der Anleihegläubiger stellt das SchVG nicht auf. Ob und inwieweit eine Inhaltskontrolle stattfindet, bleibt daher zunächst abzuwarten.
Die Erhebung einer Anfechtungsklage löst nach § 20 Abs. 3 S. 3 HS. 2 SchVG 2009 eine Vollzugssperre aus. Verschärft wird die Problematik dadurch, dass eine Nebenintervention durch andere Anleihegläubiger zeitlich unbegrenzt möglich ist und deshalb erhebliches Obstruktionspotenzial besteht. Eine Pflicht zur Bekanntmachung der Anfechtungsklage (mit der Folge, dass eine Nebenintervention nur noch innerhalb einer Ausschlussfrist möglich ist) ist im SchVG nicht vorgesehen.
Diese demnach u.U. sehr hinderliche Vollzugssperre kann nur durch einen sog. Freigabebeschluss des zuständigen Landgerichts überwunden werden.
Das Freigabeverfahren ist entsprechenden Regelungen bei Anfechtungsklagen z.B. gegen Kapital- und Umwandlungsmaßnahmen nachgebildet. Allerdings wurden die Neuregelungen des ARUG (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinien, 2009) bislang nicht in das SchVG übernommen. Es verbleibt damit z.B. bei der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Landgerichts.
Ein Freigabebeschluss ergeht, wenn die Anfechtungsklagen unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind oder ein überwiegendes Vollzugsinteresse der beklagten Gesellschaft besteht. Letzteres kann etwa bei zur Sanierung erforderlichen Restrukturierungen der Fall sein.

PRAKTISCHES VORGEHEN IM SANIERUNGSPROZESS / MINIMIERUNG VON ANFECHTUNGSRISIKEN

In der Regel wird die Restrukturierung der Anleihe durch Eingriff in die Rechte der Anleihegläubiger Teil eines Sanierungsprozesses sein. In diesem Zusammenhang bieten sich folgende Maßnahmen an, um das Verfahren zu beschleunigen und das Risiko von Anfechtungsklagen zu minimieren:

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG (§ 18 SCHVG)

Zunächst bietet es sich an, den Weg der nach § 18 SchVG vorgesehenen Abstimmung ohne Versammlung zu wählen. Dieses Procedere muss allerdings in den Anleihebedingungen vorgesehen sein oder – im Zuge des Opt-In-Beschlusses – in Anleihebedingungen implementiert werden. Eine Abstimmung ohne Versammlung ist nicht nur mit geringerem Aufwand verbunden, sondern minimiert auch die möglichen Anfechtungsgründe (z.B. angebliche Verletzungen des Auskunftsrechts).

SANIERUNGSKONZEPT

Ferner sollte ein Sanierungskonzept erarbeitet werden, damit im Streitfalle dargelegt und ggf. bewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann, dass der Eingriff in die Rechte der Anleihegläubiger zur Sanierung des Emittenten erforderlich ist und der Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger – auch im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen – angemessen ist.

HERANTRETEN AN WESENTLICHE ANLEIHEGLÄUBIGER / ANSPRECHEN EINES GEMEINSAMEN VERTRETERS

Im Vorfeld der Einberufung sollte der Emittent wesentliche Anleihegläubiger ansprechen, um die erforderlichen Mehrheiten sicherzustellen. Erfahrungsgemäß ist es auch innerhalb der Versammlung sehr förderlich, wenn sich die „großen" Anleihegläubiger für das Sanierungskonzept und die damit verbundenen Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger aussprechen.
Ferner wird häufig ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger erforderlich sein. Insoweit müssen potenzielle Kandidaten angesprochen werden. Der gemeinsame Vertreter ist – je nach Ermächtigung – befugt, mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger Erklärungen wie z.B. (befristete) Verzichte auf Kündigungsrechte etc. auszusprechen.

FASSUNG DES OPT-IN-BESCHLUSSES

Anschließend ist der sog. Opt-In-Beschluss nach § 24 SchVG zu fassen, wenn und soweit die maßgebliche Unternehmensanleihe nicht bereits vollständig dem neuen SchVG unterliegt. Für den Opt-In-Beschluss gelten bereits die Vorschriften des neuen SchVG. In diesem Zusammenhang sind auch die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass bestimmte Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger möglich sind.

FASSUNG DER EIGENTLICHEN BESCHLÜSSE

Nach der entsprechenden Anpassung der Anleihebedingungen kann dann in einemzweiten Beschlussverfahren der Eingriff in bestimmte Rechte der Anleihegläubiger (Haircut, Herabsetzen des Zinses, Ausschluss von Kündigungsmöglichkeiten, Laufzeitverlängerung etc.) beschlossen werden. Denkbar ist auch die Umsetzung eines sog. Debt-Equity-Swaps – eine solche Gestaltung wird erfahrungsgemäß auch von Anleihegläubigern bevorzugt, da diese auf diese Weise an dem möglichen Sanierungserfolg partizipieren können.

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In der PDF-Version werden die Autoren angegeben:
Dr . Oliver Wilken / Dr . Klaus Felke

Dr . Klaus Felke verfasst die abweisenden Antwortschreiben auf die Kündigungen hin und meldet sich zu Gericht in den Kündigungs-/Zahlungsdurchsetzungsklagen

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Dienstag, 16. Juli 2013

Fw: Solarworld Kündigungsgrund Nichtzahlung Zinsen per 13.7. oder müssen wir uns eine Graceperiod von 30 Tagen gefallen lassen oder abmahnen ?

Ich meine tatsächliche Nichtzahlung zum 13.7. im zusammenhang mit Restrukturierungsvorschlag begründet sofortige Kündigung.
 
Halten Sie es für opportun diese Kündigung noch (schnell) nachtzureichen auch für den anhängigen Prozess ?
 
Grüsse
 
Rolf Koch
 
 
 

SOLARWORLD AG INH.-SCHULDV.V.2011(2016) (WKN A1H3W6)

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    Stammdaten

    TypAnleihe
    EmittentSolarWorld AG
    Kupon6,375%
    Beginn Zinslauf13.07.2011
    Kupon-TypFest
    Kupon-PeriodeJahr
    Nächster Zinstermin13.07.14
    Fälligkeit13.07.2016
    WährungEUR
    NotizProzent
    Stückelung1.000,00
    Emissionsvolumen150.000.000,00

    Kennzahlen

    Rendite59,92%
    Stückzins0,09
    Restlaufzeit in Jahren2,99
    Duration in Jahren2,66
    Modified Duration in Jahren1,67%
    Berechnet mit Kurs32,60
    Datum der Berechnung16.07.2013
    Handeslvolumen 4 Wochen14.634.000
    Tradegate Exchange handelbarNein
    Renditespread zu
    BUNDANL.V. 06/16
    59,73
    Hinweis

    Anleihebedingungen der Neuen Besicherten Anleihe

    Anlage 1:
    Anleihebedingungen der Neuen Besicherten Anleihe
    CONDITIONS OF ISSUE.

    ANLEIHEBEDINGUNGEN CONDITIONS OF ISSUE
    Diese Anleihebedingungen (die " Anleihebedingungen ") sind in deutscher Sprache abgefasst und mit einer englischen Übersetzung versehen. Der deutsche Wortlaut ist für die Schuldverschreibungen rechtsverbindlich. Die englische Übersetzung dient nur zur Information.
    These terms and conditions of the notes (the " Conditions of Issue ") are written
    in the German language and provided with an English language translation. The
    German text shall be the legally binding version for the Notes. The English language translation is provided for convenience only.
    Die Anleihebedingungen regeln die Bedingungen der neuen besicherten Teilschuldverschreibungen der SolarWorld AG, die an die Stelle der bisherigen, 6,375
    % Schuldverschreibung 2011/2016, im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00
    (ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6; die „ Ursprünglichen Anleihe “) treten.
    Die Verpflichtung der Gläubiger zur Leistung des Nominalbetrags der Ursprünglichen Anleihe ist bereits durch Zahlung des Nominalbetrags auf die vorgenannten
    Anleihen und Übertragung der Teilschuldverschreibungen an die SolarWorld AG
    (über die WGZ-Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank als Abwicklungsstelle) vollständig erbracht
    The Conditions of Issue govern the terms of the new secured partial notes of SolarWorld AG which shall replace the previous 2011/2016 6.375 % bond with a total nominal value of EUR 150,000,000.00 (ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6;
    the “ Original Bond ”. The duty of the Holders to make payment of the nominal
    amount of the Original Bond has already been completely fulfilled by payment of
    the nominal amounts of the above-referenced bonds and the transfer of the Notes
    to SolarWorld AG (by way of WGZ-Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank as a clearing office).
    Ergänzend zu diesen Anleihebedingungen gelten die in der Anlage P enthaltenen
    Bestimmungen über die Beschlüsse der Anleihegläubiger

    ................

    http://www.solarworld.de/fileadmin/sites/sw/ir/pdf/4_glaeubigerversammlung/Einladung_2.GV_2011-2016__Restrukturierung__Belegexemplar_Bundesanzeiger.pdf

    auf Jungs......

    Polar_bear_brawl