SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung
Ad-hoc-Mitteilung
13.01.2014
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache
13.01.2014 13:26
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
13.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)
Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die
Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen
erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss
der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen
die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und
Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister
unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der
6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400
Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR
111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten
Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00.
Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung
2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045)
kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum
Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013
Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen
Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar
S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der
finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle
Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert
die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung
der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations
13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Montag, 13. Januar 2014
Samstag, 21. Dezember 2013
Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat.
20.12.2013 Ad-hoc-Service der SolarWorld AG (Securities Code No.: WKN 510 840) (International Securities Identification Numbers: ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225) Im Zuge der planmäßig fortschreitenden Umsetzung der finanziellen Restrukturierung der SolarWorld AG wird derzeit der Konzernabschluss des vergangenen Geschäftsjahres 2012 hinsichtlich wertaufhellender Erkenntnisse überprüft. Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat. Nach den bisherigen Ergebnissen der aktualisierten Werthaltigkeitstests erhöhen sich die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2012 gegenüber den am 30. April 2013 veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen voraussichtlich um rund 140 Mio. EUR auf 418 Mio. EUR (2011: 453 Mio. EUR). Infolge der gestiegenen Abschreibung weicht das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des vergangenes Jahres 2012 vom vorläufigen und ungeprüften EBIT (-492 Mio. EUR) ab. Es wird voraussichtlich rund -620 Mio. EUR (2011: -243 Mio. EUR) betragen. Auch das Konzernergebnis 2012 wird von -476 Mio. EUR auf rund -606 Mio. EUR angepasst (2011: -307 Mio. EUR). Die zusätzlichen, nicht zahlungswirksamen Abschreibungen beeinflussen weder das operative Geschäft noch die liquiden Mittel des SolarWorld-Konzerns. Der finale Konzernbericht der SolarWorld für das Geschäftsjahr 2012 wird voraussichtlich im Januar 2014 veröffentlicht. Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de 20.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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Freitag, 20. Dezember 2013
SolarWorld AG aktualisiert Abwertungsbedarf für das vergangene Geschäftsjahr 2012
20.12.2013
Ad hoc-Service der SolarWorld AG (Securities Code No.: WKN 510 840) (International Securities Identification Numbers: ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)
SolarWorld AG aktualisiert Abwertungsbedarf für das vergangene Geschäftsjahr 2012
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Sonntag, 15. Dezember 2013
In dem dieser Zeitung vorliegenden Vergleichsvertrag verpflichtet sich der Firmengründer nun dazu, den Klägern kein eigennütziges Profitstreben nachzusagen. /// Die Rechtsstreitigkeiten von Aktionären und Anleihegläubigern des größten deutschen Photovoltaikherstellers Solarworld AG um die Sanierung des Konzerns könnten entgegen früheren Aussagen noch bis zum kommenden Februar andauern. Von den 18Klägern wollten am späten Donnerstagnachmittag nur sechs einen Vergleich vor dem Landgericht Köln unterzeichnen. Am Mittwoch hatte zwar eine teilweise identische Gruppe von Anleihegläubigern vor dem Landgericht Bonn schon ihren Frieden mit dem Unternehmen besiegelt, dies aber unter den Vorbehalt gestellt, dass auch die Aktionärsklagen beigelegt werden.
Übernahme in GefahrBosch muss um Verkauf an Solarworld zittern
29.11.2013 · Noch Monate dürften sich die Klagen von Anlegern gegen das Unternehmen Solarworld hinziehen. Gerät nun sogar die angekündigte Übernahme der Solarsparte von Bosch in Gefahr?
Von JOACHIM JAHN und HELMUT BÜNDER
Die Rechtsstreitigkeiten von Aktionären und Anleihegläubigern des größten deutschen Photovoltaikherstellers Solarworld AG um die Sanierung des Konzerns könnten entgegen früheren Aussagen noch bis zum kommenden Februar andauern. Von den 18Klägern wollten am späten Donnerstagnachmittag nur sechs einen Vergleich vor dem Landgericht Köln unterzeichnen. Am Mittwoch hatte zwar eine teilweise identische Gruppe von Anleihegläubigern vor dem Landgericht Bonn schon ihren Frieden mit dem Unternehmen besiegelt, dies aber unter den Vorbehalt gestellt, dass auch die Aktionärsklagen beigelegt werden.
Das bringt die Pläne des Vorstandsvorsitzenden von Solarworld, Frank Asbeck, ins Wanken. Er hat erst kürzlich selbstbewusst verkündet, der Umsetzung des Rettungspakets für den Konzern bis Mitte Februar stehe nichts mehr im Weg, weil die meisten Kläger schon einem Vergleich zugestimmt hätten.
Kein Zusatzrisiko für planmäßigen Vollzug
Ein Unternehmenssprecher gab sich am Donnerstag trotz der veränderten Situation gelassen. „Wir haben den regulären Rechtsweg von vorneherein einkalkuliert“, sagte er. „Unser Zeitplan, die Restrukturierung bis Ende Februar abzuschließen, wird durch die Anfechtungsklagen nicht gefährdet.“ Das Unternehmen habe bei Gericht so frühzeitig beantragt, die geplanten Kapitalmaßnahmen freizugeben, dass rechtzeitig mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Damit gebe es auch kein Zusatzrisiko für den planmäßigen Vollzug der Übernahme von Bosch Solar.
An der juristischen Front müssen allerdings noch weiterere Hürden genommen werden, etwa die kartellrechtliche Prüfung und die Zustimmung des Betriebsrats. Außerdem gibt es keine Gewähr dafür, dass das Gericht den Freigabeanträgen von Solarworld tatsächlich stattgibt – und nicht stattdessen die Anfechtungsklagen im sogenannten Hauptverfahren prüft. Dann aber könnten wesentliche Schritte des Finanzierungskonzepts bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.
Genau dieser Zeitdruck ist der Hebel, mit dem Berufskläger Aktiengesellschafter unter Druck setzen, um einen für sie möglichst günstigen Vergleich herauszuschinden. Studien von Rechtswissenschaftlern zufolge teilen sie sich anschließend mit ihren Rechtsanwälten die dabei anfallenden Honorare. Künstlich aufgeblasen werden diese üblicherweise durch den „Vergleichsmehrwert“ – also den Vorteil, den die anderen Kleinaktionäre von den nachverhandelten Konditionen angeblich haben. In diesem Fall liegt er allein für die Anfechtungsklagen bei 2,5Millionen Euro. Sollten sich die Rebellen, die auf weitere Zugeständnisse von Asbeck hoffen, damit durchsetzen, gäbe es automatisch auch einen Nachschlag für jene Kläger, die schon kompromissbereit sind.
Rettungsbeschlüsse „zwingend geboten“
Inzwischen haben sich in der juristischen Schlacht um Solarworld ungewohnte Fronten aufgetan: Die von vielen Unternehmensjuristen gefürchteten Berufsopponenten Karl-Walter Freitag und Caterina Steeg, die für ihr rabiates Auftreten auf Hauptversammlungen berüchtigt sind, stehen plötzlich an der Spitze derer, die dem ausgehandelten Vergleich mit Solarworld zustimmen. Manche Rettungsbeschlüsse wie eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals seien im Interesse der Aktionäre sogar „zwingend geboten“, heißt es in einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben, das der Anwalt von Freitags Prozessfirma Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG ans Gericht geschickt hat.
Weitere Artikel
Darin lässt er sich – auf Kosten des Unternehmens – plötzlich zu dessen „Streithelfer“ gegen die anderen Kläger ernennen. In dem dieser Zeitung vorliegenden Vergleichsvertrag verpflichtet sich der Firmengründer nun dazu, den Klägern kein eigennütziges Profitstreben nachzusagen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung im August hatte Freitag indes noch getönt, Asbecks Sanierungskonzept sei unfair. Wer sich wie dieser „Sonnenkönig“ in der Krise noch privat ein Schloss kaufe, stecke sicher nicht in einer pekuniären Notlage. Und weiter: Statt der angeschlagenen Firma ein Darlehen zu geben, baue Asbeck seine Stellung als Aktionär zudem sogar noch aus. Zum „Robin Hood“ der Altaktionäre von Solarworld schwingt sich der Berliner Umzugsunternehmer Klaus Zapf auf, den ein Gericht wegen seiner dauernden Klagen sogar einmal zu Schadensersatz verurteilt hat. Die Kleinanleger zahlten die Zeche dafür, dass Asbeck und ein paar Hedgefonds ungeschoren davonkommen, behauptet er.
Sonntag, 1. Dezember 2013
Im 3. Quartal hingegen konnte der Konzern den Absatz im Segment 'Handel' verglichen mit dem Vorjahresquartal um 57 Prozent auf 180 (Q3 2012: 115) MW steigern. Haupttreiber dieser Entwicklung war das wachsende Geschäft in den europäischen Exportmärkten und den USA,
Quartal 2013
Ad-hoc-Mitteilung
11.11.2013
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognoseänderung 11.11.2013 17:59 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die SolarWorld AG, die am 14. November 2013 ihren Konzern-Zwischenbericht für das 3. Quartal 2013 vorlegen wird, verzeichnet nach vorläufigen Angaben in den ersten neun Monaten 2013 einen konzernweiten Absatz von Modulen und Bausätzen von 390 (Q1-Q3 2012: 431) MW. Dies entspricht einem Rückgang um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im 3. Quartal hingegen konnte der Konzern den Absatz im Segment 'Handel' verglichen mit dem Vorjahresquartal um 57 Prozent auf 180 (Q3 2012: 115) MW steigern. Haupttreiber dieser Entwicklung war das wachsende Geschäft in den europäischen Exportmärkten und den USA, wohingegen sich der Absatz in Deutschland aufgrund der fortdauernden Restrukturierung rückläufig entwickelte. Infolgedessen lag die konzernweite Absatz-Auslandsquote für die ersten drei Quartale 2013 bei 76 (Q1-Q3 2012: 61) Prozent und somit 15 Prozentpunkte über Vorjahresniveau. Der konzernweite Absatz inklusive des externen Wafergeschäfts betrug im Berichtszeitraum 2013 427 (Q1-Q3 2012: 470) MW. Der laufende Restrukturierungsprozess der SolarWorld AG löste insbesondere bei Privatkunden im deutschen Markt Kaufzurückhaltung aus. Hierdurch ging das Geschäft mit Bausätzen stark zurück, sodass der margenschwächere reine Modulvertrieb im Berichtszeitraum dominierte. Dies ist der Hauptgrund, warum sich der Konzernumsatz in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 deutlich reduzierte. Mit 345,6 (Q1-Q3 2012: 468,9) Mio. EUR lag er rund 26 Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Aufgrund der eingeleiteten, aber noch nicht final abgeschlossenen finanziellen Restrukturierung des Konzerns ist eine Fremdkapitalbereitstellung für Großprojekte zurzeit nicht darstellbar. Zudem entwickelt sich der Absatz im Hauptmarkt Deutschland schwächer als geplant. Folglich erwartet der Konzern derzeit, anders als prognostiziert, dass der Absatz mit Modulen und Bausätzen sowie der Umsatz unter Vorjahresniveau liegen werden. Das konzernweite Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich in den ersten neun Monaten 2013 auf - 60,2 (Q1-Q3 2012: - 123,2) Mio. EUR. Auch das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit - 107,2 (Q1-Q3 2012: - 189,6) Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres. Das Konzernergebnis belief sich auf -148,6 (Q1-Q3 2012: - 230,0) Mio. EUR. Die Ergebnisverbesserungen sind u. a. auf eine Reduktion der Materialaufwendungen sowie geringere Abschreibungen und Wertberichtigungen als im Vergleichszeitraum 2012 zurückzuführen. Zum 30. September 2013 verfügte die SolarWorld über liquide Mittel in Höhe von 163,8 (31. Dezember 2012: 224,1) Mio. EUR. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 wieder positiv und lag bei +6,5 (Q1-Q3 2012: -45,7) Mio. EUR. 11.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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Montag, 11. November 2013
Aufgrund der eingeleiteten, aber noch nicht final abgeschlossenen finanziellen Restrukturierung des Konzerns ist eine Fremdkapitalbereitstellung für Großprojekte zurzeit nicht darstellbar.
11.11.2013
Ad hoc-Service der SolarWorld AG (Securities Code No.: WKN 510 840) (International Securities Identification Numbers: ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
SolarWorld AG: Vorläufige Geschäftszahlen zum 3. Quartal 2013
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Sonntag, 10. November 2013
Keine Veränderungen soll es bei der Solarenergie geben: Hier haben sich Bund und Länder schon geeinigt, dass ab 52.000 Megawatt installierter Leistung Neuanlagen nicht mehr gefördert werden. Der Punkt könnte 2016/2017 erreicht sein. Zudem gibt es hier bei einer bestimmten Zubaumenge ohnehin automatische Förderkürzungen.
Keine Veränderungen soll es bei der Solarenergie
geben: Hier haben sich Bund und Länder schon geeinigt, dass ab 52.000 Megawatt installierter Leistung Neuanlagen nicht mehr gefördert werden. Der Punkt könnte 2016/2017 erreicht sein. Zudem gibt es hier bei einer bestimmten Zubaumenge ohnehin automatische Förderkürzungen.

KoalitionsgesprächeUnion und SPD einigen sich auf Energiewende-Reformpaket
10.11.2013 · Union und SPD wollen die Förderung für Windstrom deutlich kappen und damit die Energiewende billiger
machen. Auch ansonsten ist man sich über das Reformpaket zur Energiewende weitgehend einig, es gibt nur noch wenige strittige Punkte.
Union und SPD haben mit Blick auf die Energiewende einen Durchbruch in den Koalitionsverhandlungen erzielt:. Sie wollen durch eine deutliche Kappung der Förderung für Windstrom die Energiewende kostengünstiger gestalten. Das Ausbauziel für Windparks in Nord- und Ostsee
soll bis 2020 von 10.000 auf 6500 Megawatt und bis 2030 von 25.000 auf 15.000 Megawatt gesenkt werden. Das beschloss die Arbeitsgruppe Energie am Samstagabend in Berlin.
„Wir werden die Umsetzung der Energiewende planbarer, berechenbarer und auf Dauer bezahlbar machen“, sagte der amtierende Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU). Am Montag soll die große Runde der Koalitionsverhandlungen die Reformvorschläge beschließen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist das Thema wichtig: „Eines der ersten großen Projekte der neuen Bundesregierung wird eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sein“, hatte die CDU-Chefin am Samstag in ihrer wöchentlichen Video-Botschaft angekündigt. Ziel müsse sein, die Kostenexplosion bei der Subventionierung des aus regenerativen Energien
gewonnenen Stroms zu dämpfen.
Die Unterhändler von Union und SPD einigten sich darauf, dass es bei Windrädern an Land gerade im Norden und Nordosten deutliche Kürzungen der Stromförderung geben soll. Bundesweit sollen nur noch an „guten Standorten“ Anlagen errichtet werden. Zudem soll es nur noch einen geringen Biomasse-Ausbau geben, um eine Ausdehnung des Maisanbaus zu verhindern. Das umstrittene Gas-Fracking in tiefen Gesteinsschichten soll so lange nicht angewandt werden, bis in Deutschland ein Einsatz ohne umweltgefährdendeStoffe
möglich ist.
Verbindlicher Ausbaupfad geplant
Damit ist die Arbeit der AG mit Ausnahme noch einiger strittiger Punkte nach rund 40 Stunden Sitzungsdauer weitgehend abgeschlossen. Es gelte erneuerbare Energien
weiter auszubauen, aber zugleich den Industriestandort zu erhalten, betonte für die SPD-Seite Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Geplant ist ein verbindlicher Ausbaupfad für erneuerbare Energien, um durch diese bisher nicht vorhandene Steuerung Planungssicherheit für die Energiewirtschaft und eine bessere Kostenkontrolle zu erreichen.
„Die Energiewende muss sauber, sicher und bezahlbar sein“, sagte Kraft. Die Milliarden-Industrierabatte würden überprüft, es gebe eine Zahl X, die man einsparen wolle. Die Rabatte bei den Ökostrom-Förderkosten zahlen die Bürger über den Strompreis
mit.
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Strittig aber blieb das wichtige Ziel des Anteils erneuerbarer Energien am Strommix bis 2030: Die Union peilt 50 bis 55 Prozent an, die SPD 75 Prozent. An der Zahl orientieren sich letztlich die Investitionsentscheidungen für neue Windparks, aber auch für neue konventionelle Kraftwerke. Zudem will die SPD zur Entlastung der Stromkunden eine Senkung der Stromsteuer, was aber besonders die CDU ablehnt. Ebenso sind Extraprämien für unrentabel gewordene Gas- und Kohlekraftwerke - sogenannte Kapazitätsmärkte - noch nicht entschieden. EU-weit wollen sich Union und SPD für 40 Prozent weniger CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 einsetzen.
Ob sich durch die Maßnahmen mittelfristig eine Dämpfung des Strompreises erreichen lässt, ist unklar. Die Bürger zahlen die Förderkosten per Ökostrom-Umlage über den Strompreis
, 2013 betragen die Umlagekosten 20,3 Milliarden Euro, 2014 werden es rund 23,5 Milliarden sein. Altmaier und Kraft streben einen Entwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis Ostern 2014 an. Er könnte dann bis zur Sommerpause in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Keine Veränderungen soll es bei der Solarenergie
geben: Hier haben sich Bund und Länder schon geeinigt, dass ab 52.000 Megawatt installierter Leistung Neuanlagen nicht mehr gefördert werden. Der Punkt könnte 2016/2017 erreicht sein. Zudem gibt es hier bei einer bestimmten Zubaumenge ohnehin automatische Förderkürzungen.
Unmut über verstärkte Konzentration auf windreiche Länder
Die mögliche verstärkte Konzentration des Windenergieausbaus auf windreiche Länder sorgt für Unmut. Dann werde der Süden aus dem Norden fernversorgt, kritisierte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne).
Verbrauchszentren in Baden-Württemberg und Bayern hätten damit den längsten Weg zur Quelle. „Das Potential der vorhandenen guten Windkraftstandorte im Süden bleibt dann ungenutzt, und wir müssen einen enormen Zubau der Transportnetze finanzieren
. Das ist unterm Strich ineffizient“, so Untersteller.
In einer aktuellen Analyse kommt der Energieexperte Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband zu dem Schluss, dass der Süden jetzt schon hinterherhinke. Derzeit seien Windanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 32 Gigawatt (GW) installiert. „An der Spitze liegen Niedersachsen mit 7,5 Gigawatt und Brandenburg (4,9 GW) vor Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein mit 3,9 und 3,7 GW“, schreibt Krawinkel im Energiefachblog Phasenpruefer.info.
Abgesehen von den Stadtstaaten lägen das Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern mit je unter einem Gigawatt am Ende der Rangfolge. Die Fortschritte seien so unterschiedlich, dass der geplante Netzausbau überprüft werden müsse, meinte Krawinkel. Der Netzbetreiber Tennet warnte mit Blick auf den geringeren Offshore-Ausbau vor einem überdimensionierten Netzausbau bei den Seekabeln, der sich an bisherigen Planungen orientiert und die Bürger über den Strompreis
viel Geld für dann überflüssige Leitungen kosten könne.
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