Oberlandesgericht Köln
- Pressestelle -
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Pressemitteilung
Sanierungskonzept der Solarworld AG ist freigegeben
Der für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständige 18. Zivilsenat
des Oberlandesgerichts Köln hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen
Tage sogenannten Freigabeanträgen der Solarworld AG stattgegeben
und damit den Weg für die Umsetzung des Sanierungskonzepts
freigemacht.
Die Antragstellerin (Solarworld AG) ist eine börsennotierte
Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Höhe von 111,72 Mio. EUR in
ebenso viele auf den Inhaber lautende Aktien eingeteilt ist.
Hauptaktionär der Antragstellerin ist deren Vorstandsvorsitzender Dr.
Frank H. Asbeck mit einem Anteil am Grundkapital von rund 28%. Die
übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Antragsgegner sind
einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und
andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13).
Nach dem (noch ungeprüften) Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist das
Eigenkapital der Antragsstellerin verbraucht; die gleichfalls ungeprüfte
Zwischenbilanz zum 30.06.2013 weist ein negatives Eigenkapital von
94,97 Mio. EUR aus. Derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten
aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils
dreistelliger Millionenhöhe. Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts
will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres,
leichter bedienbares Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den
Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der
Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1
auf 744.000,00 EUR mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf
14.151.200,00 EUR in die Wege geleitet werden, wobei das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll. Dies würde im
Ergebnis dazu führen, dass die Altaktionäre der Antragstellerin künftig
nur noch mit 5% an der Gesellschaft beteiligt wären. Die neuen Aktien
sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden, die
damit zunächst 95% des Grundkapitals halten und im Gegenzug auf
einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Schließlich sollen die neuen
Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung
Aktenzeichen:
PM 01/14
Datum: 13.01.2014
Stefanie Rüntz
Pressedezernentin
Tel. 0221 7711 - 215
Fax 0211 87565 112 491
pressestelle@olgkoeln.
nrw.de
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel. 0221 7711 - 0
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Oberlandesgerichts Köln
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erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Mio. EUR an die Qatar Seite 2 von 3
Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Mio. EUR an Dr. Asbeck
veräußern, was (bei unterschiedlichen Einstandspreisen) im Ergebnis
dazu führte, dass der neue Investor 29% und der Vorstandsvorsitzende
der Antragstellerin 19,5% der jungen Aktien erhält.
Mehrere Alt-Anteilseigner haben einerseits gegen die auf der
Hauptversammlung der Antragstellerin beschlossene
Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung vor dem Landgericht Köln
Klage erhoben. Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen
einen das Sanierungskonzept betreffenden Beschluss der Versammlung
der Anleihegläubiger vor dem Landgericht Bonn Klage erhoben. Über
beide Klagen ist noch nicht entschieden. Vor dem Oberlandesgericht
Köln begehrt die Solarworld AG die Feststellung, dass diese Klagen der
Eintragung des Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlusses
im Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel
dieser Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung
unberührt lassen. Außerdem erstrebt sie die Freigabe des
angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das Oberlandesgericht Köln hat beiden Freigabeanträgen stattgegeben.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen
werden können. Jedoch wäre die Solarworld AG den Betroffenen zum
Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem Landgericht Köln
bzw. Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen.
Der Senat hat die Freigabe damit begründet, dass das Interesse der
Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger
an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber
dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der
Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen
Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten.
Soweit die Aktionäre betroffen sind, mögen Verstöße gegen das
Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen
zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein, so der Senat. Diese wögen
jedoch, selbst wenn sie vorliegen sollten, nicht so schwer, dass sie einer
Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden. Mit dem angefochtenen
Beschluss der Gläubigerversammlung geht nach Auffassung des
Oberlandesgerichts auch keine sachwidrige Benachteiligung der
Oberlandesgerichts Köln
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Seite 3 von 3 Anleihegläubiger einher. Vielmehr sei die beschlossene Maßnahme für
die Anleihegläubiger besonders günstig. Denn die Anleihegläubiger
erhielten anstelle der bisherigen Anleihen ein Recht zum Erwerb neuer
Aktien und einer besicherten Anleihe.
Gegen die Beschlüsse ist kein Rechtsmittel gegeben. Die
Entscheidungen werden in den nächsten Tagen im Volltext unter
www.nrwe.de abrufbar sein (Az: 18 U 174/13 und 18 U 175/13).
Stefanie Rüntz
Pressedezernentin
Dienstag, 14. Januar 2014
Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13).
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Sanierungskonzept der Solarworld AG freigegeben
Das OLG Köln hat mit zwei Beschlüssen so genannten Freigabeanträgen der Solarworld AG stattgegeben und damit den Weg für die Umsetzung des Sanierungskonzepts freigemacht.
Die Antragstellerin (Solarworld AG) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Höhe von 111,72 Mio. Euro in ebenso viele auf den Inhaber lautende Aktien eingeteilt ist. Hauptaktionär der Antragstellerin ist deren Vorstandsvorsitzender Dr. Frank H. A. mit einem Anteil am Grundkapital von rund 28%. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13). Nach dem (noch ungeprüften) Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist das Eigenkapital der Antragsstellerin verbraucht; die gleichfalls ungeprüfte Zwischenbilanz zum 30.06.2013 weist ein negatives Eigenkapital von 94,97 Mio. Euro aus. Derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe. Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres, leichter bedienbares Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1 auf 744.000 Euro mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf 14.151.200 Euro in die Wege geleitet werden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass die Altaktionäre der Antragstellerin künftig nur noch mit 5% an der Gesellschaft beteiligt wären. Die neuen Aktien sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden, die damit zunächst 95% des Grundkapitals halten und im Gegenzug auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Schließlich sollen die neuen Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Mio. Euro an die Qatar Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Mio. Euro an Dr. Asbeck veräußern, was (bei unterschiedlichen Einstandspreisen) im Ergebnis dazu führte, dass der neue Investor 29% und der Vorstandsvorsitzende der Antragstellerin 19,5% der jungen Aktien erhält. Mehrere Alt-Anteilseigner haben einerseits gegen die auf der Hauptversammlung der Antragstellerin beschlossene Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung vor dem LG Köln Klage erhoben. Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen einen das Sanierungskonzept betreffenden Beschluss der Versammlung der Anleihegläubiger vor dem LG Bonn Klage erhoben. Über beide Klagen ist noch nicht entschieden. Vor dem OLG Köln begehrt die Solarworld AG die Feststellung, dass diese Klagen der Eintragung des Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel dieser Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Außerdem erstrebt sie die Freigabe des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das OLG Köln hat beiden Freigabeanträgen stattgegeben.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen werden können. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes wäre jedoch die Solarworld AG den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem LG Köln bzw. LG Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen. Die Freigabe sei damit zu begründen, dass das Interesse der Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten. Soweit die Aktionäre betroffen seien, mögen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein. Diese wögen jedoch, selbst wenn sie vorliegen sollten, nicht so schwer, dass sie einer Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden. Mit dem angefochtenen Beschluss der Gläubigerversammlung gehe auch keine sachwidrige Benachteiligung der Anleihegläubiger einher. Vielmehr sei die beschlossene Maßnahme für die Anleihegläubiger besonders günstig. Denn die Anleihegläubiger erhielten anstelle der bisherigen Anleihen ein Recht zum Erwerb neuer Aktien und einer besicherten Anleihe.
Gegen die Beschlüsse ist kein Rechtsmittel gegeben.
Die Antragstellerin (Solarworld AG) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Höhe von 111,72 Mio. Euro in ebenso viele auf den Inhaber lautende Aktien eingeteilt ist. Hauptaktionär der Antragstellerin ist deren Vorstandsvorsitzender Dr. Frank H. A. mit einem Anteil am Grundkapital von rund 28%. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13). Nach dem (noch ungeprüften) Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist das Eigenkapital der Antragsstellerin verbraucht; die gleichfalls ungeprüfte Zwischenbilanz zum 30.06.2013 weist ein negatives Eigenkapital von 94,97 Mio. Euro aus. Derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe. Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres, leichter bedienbares Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1 auf 744.000 Euro mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf 14.151.200 Euro in die Wege geleitet werden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass die Altaktionäre der Antragstellerin künftig nur noch mit 5% an der Gesellschaft beteiligt wären. Die neuen Aktien sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden, die damit zunächst 95% des Grundkapitals halten und im Gegenzug auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Schließlich sollen die neuen Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Mio. Euro an die Qatar Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Mio. Euro an Dr. Asbeck veräußern, was (bei unterschiedlichen Einstandspreisen) im Ergebnis dazu führte, dass der neue Investor 29% und der Vorstandsvorsitzende der Antragstellerin 19,5% der jungen Aktien erhält. Mehrere Alt-Anteilseigner haben einerseits gegen die auf der Hauptversammlung der Antragstellerin beschlossene Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung vor dem LG Köln Klage erhoben. Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen einen das Sanierungskonzept betreffenden Beschluss der Versammlung der Anleihegläubiger vor dem LG Bonn Klage erhoben. Über beide Klagen ist noch nicht entschieden. Vor dem OLG Köln begehrt die Solarworld AG die Feststellung, dass diese Klagen der Eintragung des Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel dieser Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Außerdem erstrebt sie die Freigabe des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das OLG Köln hat beiden Freigabeanträgen stattgegeben.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen werden können. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes wäre jedoch die Solarworld AG den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem LG Köln bzw. LG Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen. Die Freigabe sei damit zu begründen, dass das Interesse der Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten. Soweit die Aktionäre betroffen seien, mögen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein. Diese wögen jedoch, selbst wenn sie vorliegen sollten, nicht so schwer, dass sie einer Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden. Mit dem angefochtenen Beschluss der Gläubigerversammlung gehe auch keine sachwidrige Benachteiligung der Anleihegläubiger einher. Vielmehr sei die beschlossene Maßnahme für die Anleihegläubiger besonders günstig. Denn die Anleihegläubiger erhielten anstelle der bisherigen Anleihen ein Recht zum Erwerb neuer Aktien und einer besicherten Anleihe.
Gegen die Beschlüsse ist kein Rechtsmittel gegeben.
Montag, 13. Januar 2014
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung
Ad-hoc-Mitteilung
13.01.2014
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache
13.01.2014 13:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
13.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)
Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die
Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen
erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss
der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen
die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und
Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister
unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der
6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400
Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR
111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten
Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00.
Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung
2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045)
kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum
Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013
Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen
Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar
S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der
finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle
Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert
die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung
der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations
13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Ad-hoc-Mitteilung
13.01.2014
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache
13.01.2014 13:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
13.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)
Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die
Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen
erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss
der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen
die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und
Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister
unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der
6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400
Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR
111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten
Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00.
Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung
2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045)
kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum
Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013
Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen
Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar
S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der
finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle
Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert
die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung
der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations
13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Samstag, 21. Dezember 2013
Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat.
20.12.2013 Ad-hoc-Service der SolarWorld AG (Securities Code No.: WKN 510 840) (International Securities Identification Numbers: ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225) Im Zuge der planmäßig fortschreitenden Umsetzung der finanziellen Restrukturierung der SolarWorld AG wird derzeit der Konzernabschluss des vergangenen Geschäftsjahres 2012 hinsichtlich wertaufhellender Erkenntnisse überprüft. Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat. Nach den bisherigen Ergebnissen der aktualisierten Werthaltigkeitstests erhöhen sich die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2012 gegenüber den am 30. April 2013 veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen voraussichtlich um rund 140 Mio. EUR auf 418 Mio. EUR (2011: 453 Mio. EUR). Infolge der gestiegenen Abschreibung weicht das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des vergangenes Jahres 2012 vom vorläufigen und ungeprüften EBIT (-492 Mio. EUR) ab. Es wird voraussichtlich rund -620 Mio. EUR (2011: -243 Mio. EUR) betragen. Auch das Konzernergebnis 2012 wird von -476 Mio. EUR auf rund -606 Mio. EUR angepasst (2011: -307 Mio. EUR). Die zusätzlichen, nicht zahlungswirksamen Abschreibungen beeinflussen weder das operative Geschäft noch die liquiden Mittel des SolarWorld-Konzerns. Der finale Konzernbericht der SolarWorld für das Geschäftsjahr 2012 wird voraussichtlich im Januar 2014 veröffentlicht. Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de 20.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
| Sprache: | Deutsch | |
| Unternehmen: | SolarWorld AG Martin-Luther-King-Straße 24 53175 Bonn Deutschland | |
| Telefon: | +49 (0)228 - 559 20 470 | |
| Fax: | +49 (0)228 - 559 20 9470 | |
| E-Mail: | placement@solarworld.de | |
| Internet: | www.solarworld.de | |
| ISIN: | DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225 | |
| WKN: | 510840 | |
| Börsen: | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX | |
| Ende der Mitteilung | DGAP News-Service | |
Freitag, 20. Dezember 2013
SolarWorld AG aktualisiert Abwertungsbedarf für das vergangene Geschäftsjahr 2012
20.12.2013
Ad hoc-Service der SolarWorld AG (Securities Code No.: WKN 510 840) (International Securities Identification Numbers: ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)
SolarWorld AG aktualisiert Abwertungsbedarf für das vergangene Geschäftsjahr 2012
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| Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations |
Sonntag, 15. Dezember 2013
In dem dieser Zeitung vorliegenden Vergleichsvertrag verpflichtet sich der Firmengründer nun dazu, den Klägern kein eigennütziges Profitstreben nachzusagen. /// Die Rechtsstreitigkeiten von Aktionären und Anleihegläubigern des größten deutschen Photovoltaikherstellers Solarworld AG um die Sanierung des Konzerns könnten entgegen früheren Aussagen noch bis zum kommenden Februar andauern. Von den 18Klägern wollten am späten Donnerstagnachmittag nur sechs einen Vergleich vor dem Landgericht Köln unterzeichnen. Am Mittwoch hatte zwar eine teilweise identische Gruppe von Anleihegläubigern vor dem Landgericht Bonn schon ihren Frieden mit dem Unternehmen besiegelt, dies aber unter den Vorbehalt gestellt, dass auch die Aktionärsklagen beigelegt werden.
Übernahme in GefahrBosch muss um Verkauf an Solarworld zittern
29.11.2013 · Noch Monate dürften sich die Klagen von Anlegern gegen das Unternehmen Solarworld hinziehen. Gerät nun sogar die angekündigte Übernahme der Solarsparte von Bosch in Gefahr?
Von JOACHIM JAHN und HELMUT BÜNDER
Die Rechtsstreitigkeiten von Aktionären und Anleihegläubigern des größten deutschen Photovoltaikherstellers Solarworld AG um die Sanierung des Konzerns könnten entgegen früheren Aussagen noch bis zum kommenden Februar andauern. Von den 18Klägern wollten am späten Donnerstagnachmittag nur sechs einen Vergleich vor dem Landgericht Köln unterzeichnen. Am Mittwoch hatte zwar eine teilweise identische Gruppe von Anleihegläubigern vor dem Landgericht Bonn schon ihren Frieden mit dem Unternehmen besiegelt, dies aber unter den Vorbehalt gestellt, dass auch die Aktionärsklagen beigelegt werden.
Das bringt die Pläne des Vorstandsvorsitzenden von Solarworld, Frank Asbeck, ins Wanken. Er hat erst kürzlich selbstbewusst verkündet, der Umsetzung des Rettungspakets für den Konzern bis Mitte Februar stehe nichts mehr im Weg, weil die meisten Kläger schon einem Vergleich zugestimmt hätten.
Kein Zusatzrisiko für planmäßigen Vollzug
Ein Unternehmenssprecher gab sich am Donnerstag trotz der veränderten Situation gelassen. „Wir haben den regulären Rechtsweg von vorneherein einkalkuliert“, sagte er. „Unser Zeitplan, die Restrukturierung bis Ende Februar abzuschließen, wird durch die Anfechtungsklagen nicht gefährdet.“ Das Unternehmen habe bei Gericht so frühzeitig beantragt, die geplanten Kapitalmaßnahmen freizugeben, dass rechtzeitig mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Damit gebe es auch kein Zusatzrisiko für den planmäßigen Vollzug der Übernahme von Bosch Solar.
An der juristischen Front müssen allerdings noch weiterere Hürden genommen werden, etwa die kartellrechtliche Prüfung und die Zustimmung des Betriebsrats. Außerdem gibt es keine Gewähr dafür, dass das Gericht den Freigabeanträgen von Solarworld tatsächlich stattgibt – und nicht stattdessen die Anfechtungsklagen im sogenannten Hauptverfahren prüft. Dann aber könnten wesentliche Schritte des Finanzierungskonzepts bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.
Genau dieser Zeitdruck ist der Hebel, mit dem Berufskläger Aktiengesellschafter unter Druck setzen, um einen für sie möglichst günstigen Vergleich herauszuschinden. Studien von Rechtswissenschaftlern zufolge teilen sie sich anschließend mit ihren Rechtsanwälten die dabei anfallenden Honorare. Künstlich aufgeblasen werden diese üblicherweise durch den „Vergleichsmehrwert“ – also den Vorteil, den die anderen Kleinaktionäre von den nachverhandelten Konditionen angeblich haben. In diesem Fall liegt er allein für die Anfechtungsklagen bei 2,5Millionen Euro. Sollten sich die Rebellen, die auf weitere Zugeständnisse von Asbeck hoffen, damit durchsetzen, gäbe es automatisch auch einen Nachschlag für jene Kläger, die schon kompromissbereit sind.
Rettungsbeschlüsse „zwingend geboten“
Inzwischen haben sich in der juristischen Schlacht um Solarworld ungewohnte Fronten aufgetan: Die von vielen Unternehmensjuristen gefürchteten Berufsopponenten Karl-Walter Freitag und Caterina Steeg, die für ihr rabiates Auftreten auf Hauptversammlungen berüchtigt sind, stehen plötzlich an der Spitze derer, die dem ausgehandelten Vergleich mit Solarworld zustimmen. Manche Rettungsbeschlüsse wie eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals seien im Interesse der Aktionäre sogar „zwingend geboten“, heißt es in einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben, das der Anwalt von Freitags Prozessfirma Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG ans Gericht geschickt hat.
Weitere Artikel
Darin lässt er sich – auf Kosten des Unternehmens – plötzlich zu dessen „Streithelfer“ gegen die anderen Kläger ernennen. In dem dieser Zeitung vorliegenden Vergleichsvertrag verpflichtet sich der Firmengründer nun dazu, den Klägern kein eigennütziges Profitstreben nachzusagen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung im August hatte Freitag indes noch getönt, Asbecks Sanierungskonzept sei unfair. Wer sich wie dieser „Sonnenkönig“ in der Krise noch privat ein Schloss kaufe, stecke sicher nicht in einer pekuniären Notlage. Und weiter: Statt der angeschlagenen Firma ein Darlehen zu geben, baue Asbeck seine Stellung als Aktionär zudem sogar noch aus. Zum „Robin Hood“ der Altaktionäre von Solarworld schwingt sich der Berliner Umzugsunternehmer Klaus Zapf auf, den ein Gericht wegen seiner dauernden Klagen sogar einmal zu Schadensersatz verurteilt hat. Die Kleinanleger zahlten die Zeche dafür, dass Asbeck und ein paar Hedgefonds ungeschoren davonkommen, behauptet er.
Sonntag, 1. Dezember 2013
Im 3. Quartal hingegen konnte der Konzern den Absatz im Segment 'Handel' verglichen mit dem Vorjahresquartal um 57 Prozent auf 180 (Q3 2012: 115) MW steigern. Haupttreiber dieser Entwicklung war das wachsende Geschäft in den europäischen Exportmärkten und den USA,
Quartal 2013
Ad-hoc-Mitteilung
11.11.2013
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognoseänderung 11.11.2013 17:59 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die SolarWorld AG, die am 14. November 2013 ihren Konzern-Zwischenbericht für das 3. Quartal 2013 vorlegen wird, verzeichnet nach vorläufigen Angaben in den ersten neun Monaten 2013 einen konzernweiten Absatz von Modulen und Bausätzen von 390 (Q1-Q3 2012: 431) MW. Dies entspricht einem Rückgang um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im 3. Quartal hingegen konnte der Konzern den Absatz im Segment 'Handel' verglichen mit dem Vorjahresquartal um 57 Prozent auf 180 (Q3 2012: 115) MW steigern. Haupttreiber dieser Entwicklung war das wachsende Geschäft in den europäischen Exportmärkten und den USA, wohingegen sich der Absatz in Deutschland aufgrund der fortdauernden Restrukturierung rückläufig entwickelte. Infolgedessen lag die konzernweite Absatz-Auslandsquote für die ersten drei Quartale 2013 bei 76 (Q1-Q3 2012: 61) Prozent und somit 15 Prozentpunkte über Vorjahresniveau. Der konzernweite Absatz inklusive des externen Wafergeschäfts betrug im Berichtszeitraum 2013 427 (Q1-Q3 2012: 470) MW. Der laufende Restrukturierungsprozess der SolarWorld AG löste insbesondere bei Privatkunden im deutschen Markt Kaufzurückhaltung aus. Hierdurch ging das Geschäft mit Bausätzen stark zurück, sodass der margenschwächere reine Modulvertrieb im Berichtszeitraum dominierte. Dies ist der Hauptgrund, warum sich der Konzernumsatz in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 deutlich reduzierte. Mit 345,6 (Q1-Q3 2012: 468,9) Mio. EUR lag er rund 26 Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Aufgrund der eingeleiteten, aber noch nicht final abgeschlossenen finanziellen Restrukturierung des Konzerns ist eine Fremdkapitalbereitstellung für Großprojekte zurzeit nicht darstellbar. Zudem entwickelt sich der Absatz im Hauptmarkt Deutschland schwächer als geplant. Folglich erwartet der Konzern derzeit, anders als prognostiziert, dass der Absatz mit Modulen und Bausätzen sowie der Umsatz unter Vorjahresniveau liegen werden. Das konzernweite Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich in den ersten neun Monaten 2013 auf - 60,2 (Q1-Q3 2012: - 123,2) Mio. EUR. Auch das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit - 107,2 (Q1-Q3 2012: - 189,6) Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres. Das Konzernergebnis belief sich auf -148,6 (Q1-Q3 2012: - 230,0) Mio. EUR. Die Ergebnisverbesserungen sind u. a. auf eine Reduktion der Materialaufwendungen sowie geringere Abschreibungen und Wertberichtigungen als im Vergleichszeitraum 2012 zurückzuführen. Zum 30. September 2013 verfügte die SolarWorld über liquide Mittel in Höhe von 163,8 (31. Dezember 2012: 224,1) Mio. EUR. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 wieder positiv und lag bei +6,5 (Q1-Q3 2012: -45,7) Mio. EUR. 11.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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