Donnerstag, 16. Januar 2014

schon 1 Jahr her......Die Beschlüsse der Solarworld-Hauptversammlung von Mai 2011 sind nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Köln Ende Januar entschieden und damit weite Teile der Entscheidung der Vorinstanz revidiert. Damit ist sowohl die Entlastung des Vorstandes als auch des Aufsichtsrats hinfällig. (Az. 18 U 21/12)

14.02.2013

Schlappe für Aufsichtsrat: Huth Dietrich Hahn mit Anfechtungsklage gegen Solarworld erfolgreich

Die Beschlüsse der Solarworld-Hauptversammlung von Mai 2011 sind nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Köln Ende Januar entschieden und damit weite Teile der Entscheidung der Vorinstanz revidiert. Damit ist sowohl die Entlastung des Vorstandes als auch des Aufsichtsrats hinfällig. (Az. 18 U 21/12)
Johannes Brinkschmidt
Das Gericht gab dem Kläger Christian Strenger recht, der mit seiner Anfechtungsklage die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Rolle des langjährigen Vorsitzenden des Gremiums, Claus Recktenwald, beanstandet hatte (mehr…).
Der dreiköpfige Aufsichtsrat ist ausschließlich mit Juristen besetzt: Neben Recktenwald sind hier auch Dr. Alexander von Bossel, Partner bei CMS Hasche Sigle in Köln und Dr. Georg Gansen, Syndikus bei der Deutschen Post, tätig. Recktenwald führt nicht nur den Aufsichtsrat der Solarworld, sondern ist auch Partner der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth. Diese hatte einen Beratervertrag mit Solarworld abgeschlossen und war als sogenannte ausgelagerte Rechtsabteilung für das Unternehmen tätig. Eine zunächst nur mündlich erfolgte Mandatierung von Schmitz Knoth hatte der Aufsichtsrat im Nachhinein abgesegnet.
Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf Management und Aufsichtsrat von Solarworld. Allerdings konkretisierte der Kölner Zivilsenat die Rechtsprechung für das Mandatierungsverhalten von Aufsichtsräten. In einem ähnlich gelagerten Fall beim Gesundheitskonzern Fresenius (mehr…) hat der BGH im Vorjahr festgestellt, dass ohne Zustimmung des Aufsichtsrats keine Anwaltshonorare an die Sozietät eines Aufsichtsratsmitglieds gezahlt werden dürfen. An der Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens ändere auch eine spätere Genehmigung nichts. Die Entlastungsbeschlüsse seien aber nur dann anfechtbar, wenn es einen eindeutigen und schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß gebe.
Im Fall von Solarworld sahen die OLG-Richter einen solchen Verstoß. Vorstand und Aufsichtsrat hätten, so das Urteil, Vorschriften des Aktienrechts zuwider “einer wegen der ungenauen Bezeichnung der Vertragspflichten nicht genehmigungsfähigen Rahmenvereinbarung mit der Sozietät zugestimmt”. Zudem sahen die Richter in dem Beratungsvertrag eine unzulässige Vergütungsvereinbarung für Chefaufseher Recktenwald. Das Gericht beanstandete insbesondere die Erstellung eines Leitfadens für die Hauptversammlung durch seine Kanzlei , da sich Recktenwald bereits qua Amt auf die Durchführung der Hauptversammlung vorbereiten musste. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Vertreter Solwarworld
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Prof. Dr. Gerd Krieger; Associate: Dr. Martin Ulbrich
Vertreter Christian Strenger
Huth Dietrich Hahn (Hamburg): Dr. Johannes Brinkschmidt
Oberlandesgericht Köln, 18. Zivilsenat
Dr. Burkhard Gehle (Vorsitzenden Richter)
Hintergrund: Dr. Johannes Brinkschmidt aus der Kanzlei Huth Dietrich Hahn vertritt regelmäßig die Interessen von Christian Strenger, der im Aufsichtsrat bei der Publikumsfondsgesellschaft DWS Investment sitzt. In diesem Verfahren ist Strenger jedoch als Privataktionär von Solarworld beteiligt. So beriet die Kanzlei Strenger auch in dem Streit um die Wahl des Kölner Oppenhoff-Partners und Schaeffler-Vertrauten Rolf Koerfer in die Conti-Aufsichtsrat (mehr…).
Auf der Seite von Solarworld ist Hengeler laut Marktinformationen nach einem Pitch in das Mandat gekommen. Dem Vernehmen nach hatte Solarworld dazu drei Kanzleien eingeladen. Das damalige Ausschreibungsverfahren hatte Schmitz Knoth begleitet. (Ulrike Barth)

Mittwoch, 15. Januar 2014

OLG Köln macht Weg für Solarworld-Sanierung frei

OLG Köln macht Weg für Solarworld-Sanierung frei


13.01.2014 17:30 von:(red)

Schlagwörter: Oberlandesgericht Solarworld Hauptversammlung Beschlüsse 2014

Das Kölner Oberlandesgericht hat entschieden Trotz zwei anhängiger Verfahren werden die HV-Beschlüsse nun umgesetzt. Bild: Archiv Köln Nachrichten
Der 18. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts (OLG Köln) hat am heutigen Montag ein wichtiges Urteil gefällt und bekannt gegeben. Wie die Berufungsinstanz in einer Presseerklärung mitteilte, haben die Richter des Zivilsenats auf Antrag der börsennotierten Bonner Aktiengesellschaft Solarworld AG auf zwei Freigabeanträge stattgegeben. Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13).
Mit dem Urteil steht der Sanierung des in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Solarproduzenten um Vorstandschef Dr. Frank Asbeck nun nichts mehr im Wege. Das Gericht schloss weitere Rechtsmittel ausdrücklich aus. Asbeck gehören derzeit rund 28 Prozent der 111,72 Millionen Euro Grundkapital. Die restlichen Anteile befinden sich im so genannten Streubesitz.
Gemäß dem vorläufig (weil noch nicht testierten) Jahresabschluss für das Jahr 2012 ist das Eigenkapital verbraucht. Mitte 2013 soll sich die Kapitalausstattung weiter verschlechtert haben, die ebenfalls nicht testierte Zwischenbilanz weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von fast 95 Millionn Euro aus. Um die laufenden Kosten zu finanzieren, musste sich der Konzern massiv verschulden, derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe.
Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1 auf 744.000 Euro mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf 14,1512 Millionen Euro in die Wege geleitet werden. Dabei soll das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein, hieß es dazu weiter.
Die Kläger hatten sich nicht mit der Tatsache abfinden wollen, dass sie zukünftig nicht nur die Verluste zu tragen hatten, sondern auch noch insgesamt nur noch fünf Prozent der Aktien zu halten, die restlichen 95 Prozent hingegen sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden. Im Gegenzug verzichten auch sie auf einen Teil ihrer Forderungen. Schließlich sollen die neuen Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Millionen Euro an die Qatar Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Millionen Euro an Dr. Asbeck veräußern, was im Ergebnis dazu führte, dass der neue Investor 29 und Asbeck 19,5 Prozent der jungen Aktien erhalten soll.
Mehrere Altaktionäre hatten gegen die auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung vor dem Kölner Landgericht Klage erhoben. Auch einige Anleihegläubiger hatten vor dem Landgericht Bonn Klage gegen die HV-Beschlüsse erhoben. Über beide Klagen ist allerdings noch nicht entschieden. Die Solarworld AG wollte jedoch vom OLG feststellen lassen, dass trotz der anhängigen Verfahren die Sanierung mit der Eintragung ins Handelsregister zügig fortgesetzt werden kann. Eventuelle Mängel der HV-Beschlüsse sollten die Wirksamkeit nicht verzögern. Solarworld begehrt daüber hinaus die Freigabe des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil beiden Freigabeanträgen stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen werden können. Jedoch wäre die Solarworld AG den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem Landgericht Köln bzw. Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen. Der Senat hat die Freigabe damit begründet, dass das Interesse der Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Die OLG-Richter vertraten zudem die Auffassung, dass die für die Solarworld gefundene Lösung für die Anleiheneigener sogar „besonders günstig“ sei. Eine von deren Klägerseite vorgebrachte „sachwidrige Benachteiligung“ sei nicht erkennbar. Soweit die Aktionäre betroffen sind, mögen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein, so der Senat. Nach Abwägung seien aber auch die „nicht so schwer, dass sie einer Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden.“

http://www.koeln-nachrichten.de/koeln-nachrichten-titelseite/latest-news/article/olg-koeln-macht-weg-fuer-solarworld-sanierung-frei.html

Dienstag, 14. Januar 2014

Die Entscheidungen werden in den nächsten Tagen im Volltext unter www.nrwe.de abrufbar sein (Az: 18 U 174/13 und 18 U 175/13).

Oberlandesgericht Köln
- Pressestelle -
Seite 1 von 3
Pressemitteilung
Sanierungskonzept der Solarworld AG ist freigegeben
Der für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständige 18. Zivilsenat
des Oberlandesgerichts Köln hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen
Tage sogenannten Freigabeanträgen der Solarworld AG stattgegeben
und damit den Weg für die Umsetzung des Sanierungskonzepts
freigemacht.
Die Antragstellerin (Solarworld AG) ist eine börsennotierte
Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Höhe von 111,72 Mio. EUR in
ebenso viele auf den Inhaber lautende Aktien eingeteilt ist.
Hauptaktionär der Antragstellerin ist deren Vorstandsvorsitzender Dr.
Frank H. Asbeck mit einem Anteil am Grundkapital von rund 28%. Die
übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Antragsgegner sind
einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und
andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13).
Nach dem (noch ungeprüften) Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist das
Eigenkapital der Antragsstellerin verbraucht; die gleichfalls ungeprüfte
Zwischenbilanz zum 30.06.2013 weist ein negatives Eigenkapital von
94,97 Mio. EUR aus. Derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten
aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils
dreistelliger Millionenhöhe. Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts
will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres,
leichter bedienbares Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den
Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der
Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1
auf 744.000,00 EUR mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf
14.151.200,00 EUR in die Wege geleitet werden, wobei das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll. Dies würde im
Ergebnis dazu führen, dass die Altaktionäre der Antragstellerin künftig
nur noch mit 5% an der Gesellschaft beteiligt wären. Die neuen Aktien
sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden, die
damit zunächst 95% des Grundkapitals halten und im Gegenzug auf
einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Schließlich sollen die neuen
Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung
Aktenzeichen:
PM 01/14
Datum: 13.01.2014
Stefanie Rüntz
Pressedezernentin
Tel. 0221 7711 - 215
Fax 0211 87565 112 491
pressestelle@olgkoeln.
nrw.de
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel. 0221 7711 - 0
www.olg-koeln.nrw.de
Oberlandesgerichts Köln
- Pressestelle -
erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Mio. EUR an die Qatar Seite 2 von 3
Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Mio. EUR an Dr. Asbeck
veräußern, was (bei unterschiedlichen Einstandspreisen) im Ergebnis
dazu führte, dass der neue Investor 29% und der Vorstandsvorsitzende
der Antragstellerin 19,5% der jungen Aktien erhält.
Mehrere Alt-Anteilseigner haben einerseits gegen die auf der
Hauptversammlung der Antragstellerin beschlossene
Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung vor dem Landgericht Köln
Klage erhoben. Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen
einen das Sanierungskonzept betreffenden Beschluss der Versammlung
der Anleihegläubiger vor dem Landgericht Bonn Klage erhoben. Über
beide Klagen ist noch nicht entschieden. Vor dem Oberlandesgericht
Köln begehrt die Solarworld AG die Feststellung, dass diese Klagen der
Eintragung des Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlusses
im Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel
dieser Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung
unberührt lassen. Außerdem erstrebt sie die Freigabe des
angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das Oberlandesgericht Köln hat beiden Freigabeanträgen stattgegeben.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen
werden können. Jedoch wäre die Solarworld AG den Betroffenen zum
Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem Landgericht Köln
bzw. Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen.
Der Senat hat die Freigabe damit begründet, dass das Interesse der
Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger
an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber
dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der
Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen
Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten.
Soweit die Aktionäre betroffen sind, mögen Verstöße gegen das
Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen
zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein, so der Senat. Diese wögen
jedoch, selbst wenn sie vorliegen sollten, nicht so schwer, dass sie einer
Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden. Mit dem angefochtenen
Beschluss der Gläubigerversammlung geht nach Auffassung des
Oberlandesgerichts auch keine sachwidrige Benachteiligung der
Oberlandesgerichts Köln
- Pressestelle -
Seite 3 von 3 Anleihegläubiger einher. Vielmehr sei die beschlossene Maßnahme für
die Anleihegläubiger besonders günstig. Denn die Anleihegläubiger
erhielten anstelle der bisherigen Anleihen ein Recht zum Erwerb neuer
Aktien und einer besicherten Anleihe.
Gegen die Beschlüsse ist kein Rechtsmittel gegeben. Die
Entscheidungen werden in den nächsten Tagen im Volltext unter
www.nrwe.de abrufbar sein (Az: 18 U 174/13 und 18 U 175/13).
Stefanie Rüntz
Pressedezernentin

Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13).

Gericht/Institution:OLG Köln
Erscheinungsdatum:13.01.2014
Entscheidungsdatum:13.01.2014
Aktenzeichen:18 U 174/13, 18 U 175/13
Quelle:juris Logo

Sanierungskonzept der Solarworld AG freigegeben

Das OLG Köln hat mit zwei Beschlüssen so genannten Freigabeanträgen der Solarworld AG stattgegeben und damit den Weg für die Umsetzung des Sanierungskonzepts freigemacht.
Die Antragstellerin (Solarworld AG) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Höhe von 111,72 Mio. Euro in ebenso viele auf den Inhaber lautende Aktien eingeteilt ist. Hauptaktionär der Antragstellerin ist deren Vorstandsvorsitzender Dr. Frank H. A. mit einem Anteil am Grundkapital von rund 28%. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13). Nach dem (noch ungeprüften) Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist das Eigenkapital der Antragsstellerin verbraucht; die gleichfalls ungeprüfte Zwischenbilanz zum 30.06.2013 weist ein negatives Eigenkapital von 94,97 Mio. Euro aus. Derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe. Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres, leichter bedienbares Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1 auf 744.000 Euro mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf 14.151.200 Euro in die Wege geleitet werden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass die Altaktionäre der Antragstellerin künftig nur noch mit 5% an der Gesellschaft beteiligt wären. Die neuen Aktien sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden, die damit zunächst 95% des Grundkapitals halten und im Gegenzug auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Schließlich sollen die neuen Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Mio. Euro an die Qatar Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Mio. Euro an Dr. Asbeck veräußern, was (bei unterschiedlichen Einstandspreisen) im Ergebnis dazu führte, dass der neue Investor 29% und der Vorstandsvorsitzende der Antragstellerin 19,5% der jungen Aktien erhält. Mehrere Alt-Anteilseigner haben einerseits gegen die auf der Hauptversammlung der Antragstellerin beschlossene Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung vor dem LG Köln Klage erhoben. Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen einen das Sanierungskonzept betreffenden Beschluss der Versammlung der Anleihegläubiger vor dem LG Bonn Klage erhoben. Über beide Klagen ist noch nicht entschieden. Vor dem OLG Köln begehrt die Solarworld AG die Feststellung, dass diese Klagen der Eintragung des Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel dieser Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Außerdem erstrebt sie die Freigabe des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das OLG Köln hat beiden Freigabeanträgen stattgegeben.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen werden können. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes wäre jedoch die Solarworld AG den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem LG Köln bzw. LG Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen. Die Freigabe sei damit zu begründen, dass das Interesse der Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten. Soweit die Aktionäre betroffen seien, mögen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein. Diese wögen jedoch, selbst wenn sie vorliegen sollten, nicht so schwer, dass sie einer Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden. Mit dem angefochtenen Beschluss der Gläubigerversammlung gehe auch keine sachwidrige Benachteiligung der Anleihegläubiger einher. Vielmehr sei die beschlossene Maßnahme für die Anleihegläubiger besonders günstig. Denn die Anleihegläubiger erhielten anstelle der bisherigen Anleihen ein Recht zum Erwerb neuer Aktien und einer besicherten Anleihe.
Gegen die Beschlüsse ist kein Rechtsmittel gegeben.

Montag, 13. Januar 2014

Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.

SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung

Ad-hoc-Mitteilung

13.01.2014


SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache

13.01.2014 13:26

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG 

13.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers: 
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)


Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die
Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen
erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss
der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen
die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und
Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister
unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.


Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der
6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400
Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR
111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten
Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00.
Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung
2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045)
kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum
Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013
Bezug genommen.

Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen
Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar
S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der
finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle
Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert
die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.

Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung
der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.


Kontakt:
SolarWorld AG 
Investor Relations 
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations


13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

Samstag, 21. Dezember 2013

Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat.

20.12.2013
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers: 
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)


Im Zuge der planmäßig fortschreitenden Umsetzung der finanziellen
Restrukturierung der SolarWorld AG wird derzeit der Konzernabschluss des
vergangenen Geschäftsjahres 2012 hinsichtlich wertaufhellender Erkenntnisse
überprüft. Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem
Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die
weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat.
Nach den bisherigen Ergebnissen der aktualisierten Werthaltigkeitstests
erhöhen sich die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2012 gegenüber den am
30. April 2013 veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen
voraussichtlich um rund 140 Mio. EUR auf 418 Mio. EUR (2011: 453 Mio. EUR).
Infolge der gestiegenen Abschreibung weicht das Ergebnis vor Zinsen und
Steuern (EBIT) des vergangenes Jahres 2012 vom vorläufigen und ungeprüften
EBIT (-492 Mio. EUR) ab. Es wird voraussichtlich rund -620 Mio. EUR (2011:
-243 Mio. EUR) betragen. Auch das Konzernergebnis 2012 wird von -476 Mio.
EUR auf rund -606 Mio. EUR angepasst (2011: -307 Mio. EUR).

Die zusätzlichen, nicht zahlungswirksamen Abschreibungen beeinflussen weder
das operative Geschäft noch die liquiden Mittel des SolarWorld-Konzerns.

Der finale Konzernbericht der SolarWorld für das Geschäftsjahr 2012 wird
voraussichtlich im Januar 2014 veröffentlicht.

Kontakt:
SolarWorld AG 
Investor Relations 
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de


20.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

--------------------------------------------------------------------------- 
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
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Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470
Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470
E-Mail: placement@solarworld.de
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225
WKN: 510840
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Freitag, 20. Dezember 2013

SolarWorld AG aktualisiert Abwertungsbedarf für das vergangene Geschäftsjahr 2012

20.12.2013 
Ad hoc-Service der SolarWorld AG 
(Securities Code No.: WKN 510 840) 
(International Securities Identification Numbers: 
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)
 

SolarWorld AG aktualisiert Abwertungsbedarf für das vergangene Geschäftsjahr 2012 

Im Zuge der planmäßig fortschreitenden Umsetzung der finanziellen Restrukturierung der SolarWorld AG wird derzeit der Konzernabschluss des vergangenen Geschäftsjahres 2012 hinsichtlich wertaufhellender Erkenntnisse überprüft. Für das Anlagevermögen des SolarWorld Konzerns wurde in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Werthaltigkeitstest vorgenommen, die weitere Wertberichtigungen für das Geschäftsjahr 2012 zur Folge hat. 

Nach den bisherigen Ergebnissen der aktualisierten Werthaltigkeitstests erhöhen sich die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2012 gegenüber den am 30. April 2013 veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen voraussichtlich um rund 140 Mio. € auf 418 Mio. € (2011: 453 Mio. €). Infolge der gestiegenen Abschreibung weicht das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des vergangenes Jahres 2012 vom vorläufigen und ungeprüften EBIT (–492 Mio. €) ab. Es wird voraussichtlich rund –620 Mio. € (2011: –243 Mio. €) betragen. Auch das Konzernergebnis 2012 wird von –476 Mio. € auf rund –606 Mio. € angepasst (2011: –307 Mio. €). 

Die zusätzlichen, nicht zahlungswirksamen Abschreibungen beeinflussen weder das operative Geschäft noch die liquiden Mittel des SolarWorld-Konzerns. 

Der finale Konzernbericht der SolarWorld für das Geschäftsjahr 2012 wird voraussichtlich im Januar 2014 veröffentlicht.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; 
Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de
Internet: www.solarworld.de/investor-relations