Dienstag, 21. Januar 2014

Der Handel der beiden Anleihen soll auch nach erfolgtem Lagerstellenwechsel nicht wieder aufgenommen werden.

SolarWorld AG: Planmäßige Handelsaussetzung der Anleihen als nächster Schritt der Finanzrestrukturierung

Ad-hoc-Mitteilung

17.01.2014


SolarWorld AG  / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

17.01.2014 17:40

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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17.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers: 
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)


Die SolarWorld AG hat bei der Börse Luxembourg planmäßig beantragt, den
Handel in der EUR 150 Mio. 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 (WKN
A1H3W6 / ISIN XS0641270045) und in der EUR 400 Mio. 6,125 %
Schuldverschreibung 2010/2017 (WKN A1CR73 / ISIN XS0478864225) (gemeinsam
die 'Anleihen') bis auf Weiteres auszusetzen. Letzter Handelstag ist
voraussichtlich der 24. Januar 2014.

Die Aussetzung steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung der finanziellen
Restrukturierung der Gesellschaft. In diesem Rahmen erfolgt ein
Lagerstellenwechsel der Anleihen von Clearstream Banking SA, Luxembourg,
zur Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Der Handel der beiden
Anleihen soll auch nach erfolgtem Lagerstellenwechsel nicht wieder
aufgenommen werden.

Kontakt:
SolarWorld AG 
Investor Relations 
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations


17.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
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53175 Bonn
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E-Mail: placement@solarworld.de
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225
WKN: 510840
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX

Montag, 20. Januar 2014

20. Januar 2014 Mitteilung der gemeinsamen Vertreter, Alexander Elsmann und G&P GmbH & Co.KG für die Anleihegläubiger der 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00 (ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6) und die Anleihegläubiger der 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017 der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00 (ISIN XS0478864225, WKN A1CR73)

20. Januar 2014
Mitteilung der gemeinsamen Vertreter, Alexander Elsmann und G&P GmbH & Co.KG für
die Anleihegläubiger der
6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016
der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn,
im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00
(ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6)
und
die Anleihegläubiger der
6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017
der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn,
im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00
(ISIN XS0478864225, WKN A1CR73)
Letzter Handelstag für Anleihen voraussichtlich 24. Januar 2014
Nicht ausgeübte Erwerbsrechte für neue Anleihen und Aktien werden verwertet, dies kann zu Kursen unterhalb der Preisspanne aus den Anfechtungsvergleichen führen
Gemeinsame Vertreter empfehlen Anleihegläubigern, sich steuerrechtlich beraten zu lassen
Sehr geehrte Anleihegläubiger,
wie Sie der Ad-hoc-Mitteilung der SolarWorld AG vom 17. Jan uar 2014 über die „Planmäßige Handelsaussetzung der Anleihen als nächster Schritt der Finanzrestrukturierung“ entnehmen können, steht der Tausch der alten Anleihen in neue besicherte Anleihen und Aktien unmittelbar bevor. Zur Vorbereitung dieses Tauschs ist es erforderlich, dass die momentan bei Clearstream in Luxemburg gelagerten Anleihen zu Clearstream nach Frankfurt am Main übertragen werden (Lagerstellenwechsel). Da diese Umbuchung und die damit verbundene Änderung der Wertpapierkennnummern zeitaufwendig ist, ist der letzte Handelstag für die Anleihen voraussichtlich Freitag, der 24. Januar 2014.
Im Anschluss an den Lagerstellenwechsel werden die Anleihen aus Ihren Depots ausgebucht und Erwerbsrechte eingebucht. Für die Erwerbsrechte selbst ist kein Börsenhandel vorgesehen. Wenn Sie die Erwerbsrechte ausüben, werden Ihnen die neuen besicherten Anleihen und Aktien eingebucht und etwaige Barauszahlungen vorgenommen.
Sollten Sie Erwerbsrechte nicht ausüben, werden diese von der Abwicklungsstelle verwertet. Die Verwertung kann je nach Nachfrage zu Kursen unter den in den Anfechtungsvergleichen genannten Preisspannen von € 6,50 - € 12,50 je neuer Aktie und 100 % - 50 % der Nominalwerte der neuen besicherten Anleihen führen. Eine Auszahlung der Verwertungserlöse wird erst nach einer vollständigen Verwertung der Wertpapiere und nach Abzug der Verwertungskosten erfolgen. Wenn Sie die Erwerbsrechte nicht ausüben und auch keine Verwertung durch die Abwicklungsstelle wollen, haben Sie voraussichtlich lediglich bis zum 24.Januar 2014 Gelegenheit, die Anleihen über die Börse zu verkaufen.
Die Gesellschaft wird vor der Ausbuchung der Anleihen umfassende Informationen zu dem Tausch veröffentlichen.
Die gemeinsamen Vertreter haben sich mit Nachdruck für eine rechtzeitige und ausführliche Information der Gläubiger eingesetzt, damit diese hinreichend Zeit haben zu prüfen, ob sie die Anleihen vor dem Tausch über die Börse verkaufen, Erwerbsrechte nach dem Tausch durch die Abwicklungsstelle verwerten lassen oder Erwerbsrechte ausüben wollen. Leider war es der SolarWorld AG aufgrund der Komplexität der Restrukturierung nicht möglich, diese Informationen früher zu veröffentlichen.
Obwohl es nicht die Aufgabe der SolarWorld AG ist die Anleihegläubiger steuerrechtlich zu beraten, haben die gemeinsamen Vertreter frühzeitig die SolarWorld AG aufgefordert, bei dem Tausch eine einheitliche steuerrechtliche Behandlung des Tauschs zu ermöglichen. Bis heute konnte jedoch nicht abschließend geklärt werden, wie sich der Tausch steuerrechtlich für die Anleihegläubiger auswirken wird. Es ist daher nicht auszuschließen, dass unterschiedliche Depotbanken und Finanzämter den Tausch, einschließlich u.a. den damit eventuell zusammenhängenden steuerrechtlichen Gewinnen oder Verlusten, unterschiedlich behandeln werden. Die gemeinsamen Vertreter weisen daher darauf hin, dass jeder Gläubiger vor einer Anlageentscheidung steuerrechtlichen Rat einholen sollte.
Sobald die Erwerbsangebote und Wertpapierprospekte von der SolarWorld AG veröffentlicht sind, werden die gemeinsamen Vertreter die wesentlichen Ereignisse seit den Gläubigerversammlungen in einem ausführlichen Bericht zusammenfassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Elsmann Frank Günther
Rechtsanwalt Geschäftsführer G&P GmbH & Co. KG

Samstag, 18. Januar 2014

Bosch zahlt Solarworld 130 Millionen Euro

Bosch zahlt Solarworld
130 Millionen Euro

STUTTGART, 17. Januar (dpa). Der
Technikkonzern Bosch lässt sich den Ausstieg
aus dem Solargeschäft einem Bericht
zufolge einiges kosten. Für die Übernahme
der Photovoltaikproduktion im
thüringischen Arnstadt soll Bosch dem
Solartechnikhersteller Solarworld eine
Mitgift von bis zu 130 Millionen Euro
zahlen, wie das „Wall Street Journal“ am
Freitag unter Berufung auf mit dem Geschäft
vertraute Personen berichtete.
Das Bundeskartellamt hatte in dieser
Woche grünes Licht für die Übernahme
gegeben. Bosch wollte den Bericht auf
Anfrage nicht kommentieren. Der selbst
angeschlagene Hersteller Solarworld hatte
Ende November angekündigt, sich wesentliche
Teile der defizitären Bosch-Solarsparte
einzuverleiben. Solarworld-
Chef Frank Asbeck hatte damals von einer
„honorigen Lösung“ gesprochen, die
die liquiden Mittel nicht beeinflusse. Aus
Unternehmenskreisen war nun zu hören,
dass Bosch tatsächlich eine Mitgift gezahlt
habe. Eine konkrete Summe wurde
aber nicht genannt. Dem Bericht zufolge
will Bosch damit vor allem seinen früheren
Standort schützen: Demnach darf Solarworld
die thüringischen Anlagen mehrere
Jahre lang nicht als Sicherheit für seine
Verbindlichkeiten führen.
 
faz 18.1.2014

Freitag, 17. Januar 2014

Die Aussetzung steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft. In diesem Rahmen erfolgt ein Lagerstellenwechsel der Anleihen von Clearstream Banking SA, Luxembourg, zur Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Der Handel der beiden Anleihen soll auch nach erfolgtem Lagerstellenwechsel nicht wieder aufgenommen werden.

17.01.2014 
Ad hoc-Service der SolarWorld AG 
(Securities Code No.: WKN 510 840) 
(International Securities Identification Numbers: 
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)
 

SolarWorld AG: Planmäßige Handelsaussetzung der Anleihen als nächster Schritt der Finanzrestrukturierung

Die SolarWorld AG hat bei der Börse Luxembourg planmäßig beantragt, den Handel in der EUR 150 Mio. 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 (WKN A1H3W6 / ISIN XS0641270045) und in der EUR 400 Mio. 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017 (WKN A1CR73 / ISIN XS0478864225) (gemeinsam die „Anleihen“) bis auf Weiteres auszusetzen. Letzter Handelstag ist voraussichtlich der 24. Januar 2014. 

Die Aussetzung steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft. In diesem Rahmen erfolgt ein Lagerstellenwechsel der Anleihen von Clearstream Banking SA, Luxembourg, zur Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Der Handel der beiden Anleihen soll auch nach erfolgtem Lagerstellenwechsel nicht wieder aufgenommen werden.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; 
Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; 
Internet: www.solarworld.de/investor-relations

Wir rechnen damit, dass in Kürze - wie im Sanierungsplan vorgesehen - die Anleihen aus Ihren Depots ausgebucht und dafür Erwerbsrechte auf Aktien und neue besicherte Anleihen eingebucht werden.

Newsletter 11
Sanierung schreitet voran / SdK rät zur Ausübung der Erwerbsrechte
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie die SolarWorld AG am 13. Januar 2014 mitteilte, schreitet die finanzielle Restrukturierung voran. Das OLG Köln hat demnach die Freigabe der durch anhängige Klagen blockierten Beschlüsse der Gläubigerversammlungen und der Hauptversammlung erteilt, so dass diese nun endlich in das Handelsregister eingetragen und somit umgesetzt werden können. Wir rechnen damit, dass in Kürze - wie im Sanierungsplan vorgesehen - die Anleihen aus Ihren Depots ausgebucht und dafür Erwerbsrechte auf Aktien und neue besicherte Anleihen eingebucht werden.
Verkauf, Ausübung oder Verwertung?
Aus Sicht der SdK sollten Sie sich in den kommenden Tagen entscheiden, ob Sie die neuen Aktien und die neuen Anleihen zeichnen, oder lieber Bares erhalten wollen. Wir gehen davon aus, dass die Gesellschaft rechtzeitig vor den Erwerbsfristen hinreichend konkrete Angebote unterbreiten und Prospekte veröffentlichen wird. Sofern Sie sich dafür entscheiden, nicht die neuen Aktien und Anleihen zu zeichnen, sollten Sie aus Sicht der SdK die Anleihen wohl besser vor der Ausbuchung veräußern. Denn sollten Sie die neuen Aktien und Anleihen nicht zeichnen, werden Ihre Erwerbsrechte bestens veräußert. Aus Sicht der SdK ist der Veräußerungsprozess noch undurchsichtig, so dass nicht klar ist, welcher Preis Ihnen am Ende für die Erwerbsrechte gutgeschrieben wird. Daher erscheint ein jetziger Verkauf über die Börse transparenter und voraussichtlich auch kostengünstiger.

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Generell rät die SdK eher dazu, die Erwerbsrechte auf die neuen Aktien und Anleihen auszuüben. Wir gehen davon aus, dass die Sanierung der Solarworld AG Fortschritte macht und die Summe der Werte aus neuen Aktien, neuen besicherten Anleihen sowie Barauszahlungen höher ausfallen kann, als der entsprechende Betrag der jetzigen Anleihe, auch wenn damit zu rechnen ist, dass die neuen besicherten Anleihen deutlich unter Nennwert handeln werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Kaufempfehlung handelt.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 16. Januar 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der Solarworld AG!

Donnerstag, 16. Januar 2014

schon 1 Jahr her......Die Beschlüsse der Solarworld-Hauptversammlung von Mai 2011 sind nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Köln Ende Januar entschieden und damit weite Teile der Entscheidung der Vorinstanz revidiert. Damit ist sowohl die Entlastung des Vorstandes als auch des Aufsichtsrats hinfällig. (Az. 18 U 21/12)

14.02.2013

Schlappe für Aufsichtsrat: Huth Dietrich Hahn mit Anfechtungsklage gegen Solarworld erfolgreich

Die Beschlüsse der Solarworld-Hauptversammlung von Mai 2011 sind nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Köln Ende Januar entschieden und damit weite Teile der Entscheidung der Vorinstanz revidiert. Damit ist sowohl die Entlastung des Vorstandes als auch des Aufsichtsrats hinfällig. (Az. 18 U 21/12)
Johannes Brinkschmidt
Das Gericht gab dem Kläger Christian Strenger recht, der mit seiner Anfechtungsklage die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Rolle des langjährigen Vorsitzenden des Gremiums, Claus Recktenwald, beanstandet hatte (mehr…).
Der dreiköpfige Aufsichtsrat ist ausschließlich mit Juristen besetzt: Neben Recktenwald sind hier auch Dr. Alexander von Bossel, Partner bei CMS Hasche Sigle in Köln und Dr. Georg Gansen, Syndikus bei der Deutschen Post, tätig. Recktenwald führt nicht nur den Aufsichtsrat der Solarworld, sondern ist auch Partner der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth. Diese hatte einen Beratervertrag mit Solarworld abgeschlossen und war als sogenannte ausgelagerte Rechtsabteilung für das Unternehmen tätig. Eine zunächst nur mündlich erfolgte Mandatierung von Schmitz Knoth hatte der Aufsichtsrat im Nachhinein abgesegnet.
Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf Management und Aufsichtsrat von Solarworld. Allerdings konkretisierte der Kölner Zivilsenat die Rechtsprechung für das Mandatierungsverhalten von Aufsichtsräten. In einem ähnlich gelagerten Fall beim Gesundheitskonzern Fresenius (mehr…) hat der BGH im Vorjahr festgestellt, dass ohne Zustimmung des Aufsichtsrats keine Anwaltshonorare an die Sozietät eines Aufsichtsratsmitglieds gezahlt werden dürfen. An der Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens ändere auch eine spätere Genehmigung nichts. Die Entlastungsbeschlüsse seien aber nur dann anfechtbar, wenn es einen eindeutigen und schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß gebe.
Im Fall von Solarworld sahen die OLG-Richter einen solchen Verstoß. Vorstand und Aufsichtsrat hätten, so das Urteil, Vorschriften des Aktienrechts zuwider “einer wegen der ungenauen Bezeichnung der Vertragspflichten nicht genehmigungsfähigen Rahmenvereinbarung mit der Sozietät zugestimmt”. Zudem sahen die Richter in dem Beratungsvertrag eine unzulässige Vergütungsvereinbarung für Chefaufseher Recktenwald. Das Gericht beanstandete insbesondere die Erstellung eines Leitfadens für die Hauptversammlung durch seine Kanzlei , da sich Recktenwald bereits qua Amt auf die Durchführung der Hauptversammlung vorbereiten musste. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Vertreter Solwarworld
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Prof. Dr. Gerd Krieger; Associate: Dr. Martin Ulbrich
Vertreter Christian Strenger
Huth Dietrich Hahn (Hamburg): Dr. Johannes Brinkschmidt
Oberlandesgericht Köln, 18. Zivilsenat
Dr. Burkhard Gehle (Vorsitzenden Richter)
Hintergrund: Dr. Johannes Brinkschmidt aus der Kanzlei Huth Dietrich Hahn vertritt regelmäßig die Interessen von Christian Strenger, der im Aufsichtsrat bei der Publikumsfondsgesellschaft DWS Investment sitzt. In diesem Verfahren ist Strenger jedoch als Privataktionär von Solarworld beteiligt. So beriet die Kanzlei Strenger auch in dem Streit um die Wahl des Kölner Oppenhoff-Partners und Schaeffler-Vertrauten Rolf Koerfer in die Conti-Aufsichtsrat (mehr…).
Auf der Seite von Solarworld ist Hengeler laut Marktinformationen nach einem Pitch in das Mandat gekommen. Dem Vernehmen nach hatte Solarworld dazu drei Kanzleien eingeladen. Das damalige Ausschreibungsverfahren hatte Schmitz Knoth begleitet. (Ulrike Barth)

Mittwoch, 15. Januar 2014

OLG Köln macht Weg für Solarworld-Sanierung frei

OLG Köln macht Weg für Solarworld-Sanierung frei


13.01.2014 17:30 von:(red)

Schlagwörter: Oberlandesgericht Solarworld Hauptversammlung Beschlüsse 2014

Das Kölner Oberlandesgericht hat entschieden Trotz zwei anhängiger Verfahren werden die HV-Beschlüsse nun umgesetzt. Bild: Archiv Köln Nachrichten
Der 18. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts (OLG Köln) hat am heutigen Montag ein wichtiges Urteil gefällt und bekannt gegeben. Wie die Berufungsinstanz in einer Presseerklärung mitteilte, haben die Richter des Zivilsenats auf Antrag der börsennotierten Bonner Aktiengesellschaft Solarworld AG auf zwei Freigabeanträge stattgegeben. Die Antragsgegner sind einerseits Aktionäre der Antragstellerin (Az. 18 U 175/13) und andererseits Anleihegläubiger (Az. 18 U 174/13).
Mit dem Urteil steht der Sanierung des in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Solarproduzenten um Vorstandschef Dr. Frank Asbeck nun nichts mehr im Wege. Das Gericht schloss weitere Rechtsmittel ausdrücklich aus. Asbeck gehören derzeit rund 28 Prozent der 111,72 Millionen Euro Grundkapital. Die restlichen Anteile befinden sich im so genannten Streubesitz.
Gemäß dem vorläufig (weil noch nicht testierten) Jahresabschluss für das Jahr 2012 ist das Eigenkapital verbraucht. Mitte 2013 soll sich die Kapitalausstattung weiter verschlechtert haben, die ebenfalls nicht testierte Zwischenbilanz weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von fast 95 Millionn Euro aus. Um die laufenden Kosten zu finanzieren, musste sich der Konzern massiv verschulden, derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten aus Bankkredit und aus zwei börsennotierten Anleihen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe.
Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzepts will die Solarworld AG die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres Niveau reduzieren. Entsprechend den mit den Gläubigerbanken getroffenen Absprachen soll die Sanierung der Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1 auf 744.000 Euro mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf 14,1512 Millionen Euro in die Wege geleitet werden. Dabei soll das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein, hieß es dazu weiter.
Die Kläger hatten sich nicht mit der Tatsache abfinden wollen, dass sie zukünftig nicht nur die Verluste zu tragen hatten, sondern auch noch insgesamt nur noch fünf Prozent der Aktien zu halten, die restlichen 95 Prozent hingegen sollen von den Anleihe- und Kreditgläubigern übernommen werden. Im Gegenzug verzichten auch sie auf einen Teil ihrer Forderungen. Schließlich sollen die neuen Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Millionen Euro an die Qatar Solar S.P.C und gegen Zahlung von rund 10 Millionen Euro an Dr. Asbeck veräußern, was im Ergebnis dazu führte, dass der neue Investor 29 und Asbeck 19,5 Prozent der jungen Aktien erhalten soll.
Mehrere Altaktionäre hatten gegen die auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung vor dem Kölner Landgericht Klage erhoben. Auch einige Anleihegläubiger hatten vor dem Landgericht Bonn Klage gegen die HV-Beschlüsse erhoben. Über beide Klagen ist allerdings noch nicht entschieden. Die Solarworld AG wollte jedoch vom OLG feststellen lassen, dass trotz der anhängigen Verfahren die Sanierung mit der Eintragung ins Handelsregister zügig fortgesetzt werden kann. Eventuelle Mängel der HV-Beschlüsse sollten die Wirksamkeit nicht verzögern. Solarworld begehrt daüber hinaus die Freigabe des angefochtenen Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil beiden Freigabeanträgen stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass sämtliche angefochtenen Beschlüsse vollzogen werden können. Jedoch wäre die Solarworld AG den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet, sollten sich die vor dem Landgericht Köln bzw. Bonn erhobenen Klagen später noch als begründet herausstellen. Der Senat hat die Freigabe damit begründet, dass das Interesse der Solarworld AG sowie der Mehrheit der Aktionäre und Anleihegläubiger an dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse überwiege gegenüber dem mit den Anfechtungsklagen einhergehenden Interesse der Antragsgegner an dem Aufschub des Vollzugs bis zur vollständigen Überprüfung der Beschlüsse vor den Landgerichten, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Die OLG-Richter vertraten zudem die Auffassung, dass die für die Solarworld gefundene Lösung für die Anleiheneigener sogar „besonders günstig“ sei. Eine von deren Klägerseite vorgebrachte „sachwidrige Benachteiligung“ sei nicht erkennbar. Soweit die Aktionäre betroffen sind, mögen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot und gegen das Verbot von Sondervorteilen zugunsten des Hauptaktionärs denkbar sein, so der Senat. Nach Abwägung seien aber auch die „nicht so schwer, dass sie einer Freigabe der Beschlüsse entgegenstünden.“

http://www.koeln-nachrichten.de/koeln-nachrichten-titelseite/latest-news/article/olg-koeln-macht-weg-fuer-solarworld-sanierung-frei.html