Dienstag, 16. Juli 2013

Ob dieses Restrukturierungskonzept zustimmungsfähig ist, kann aus Sicht der SdK anhand der vorliegenden Daten nicht gesagt werden, da die zugrundeliegenden Modelle und Annahmen im Restrukturierungskonzept nicht genannt werden. Wir werden uns daher dem Votum der gemeinsamen Vertreter der Anleihen anschließen

Newsletter 8
Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber am 5. und 6. August
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile liegen die Einladungen zu den Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber am 5. bzw. 6. August 2013 vor. Die Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe mit der WKN A1H3W6 findet am Montag, den 5. August 2013, um 10:00 Uhr im „Wasserwerk“/ World Conference Center Bonn (WCCB), Hermann-Ehlers-Straße 29, in 53113 Bonn, statt. Die Anleiheinhaber der Anleihe mit der WKN A1CR73 werden am darauffolgenden Tag am selben Ort ebenfalls um 10:00 Uhr zur Gläubigerversammlung gebeten.
Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte
Auf den Tagesordnungen beider Versammlungen steht die Zustimmung zu dem vorliegenden Restrukturierungskonzept, welches den Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte für neue Anleihen und für Aktien am sanierten Unternehmen vorsieht. Diese Erwerbsrechte können dann in einem zweiten Schritt in Aktien und Anleihen der sanierten SolarWolrd AG getauscht werden. Ob dieses Restrukturierungskonzept zustimmungsfähig ist, kann aus Sicht der SdK anhand der vorliegenden Daten nicht gesagt werden, da die zugrundeliegenden Modelle und Annahmen im Restrukturierungskonzept nicht genannt werden. Wir werden uns daher dem Votum der gemeinsamen Vertreter der Anleihen anschließen.
Entscheidende Gläubigerversammlungen
Auf den im August anstehenden Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vor, um wirksame Beschlüsse fassen zu können. Die Beschlüsse bedürfen jeweils einer Zustimmungsquote von 75 Prozent. Das heißt: Sollten auf nur einer der beiden Versammlungen weniger als 25% des ausstehenden Nennwertes der Anleihen anwesend sein, bzw. weniger als 75% des anwesenden Kapital den Beschlüssen zustimmen, ist die Restrukturierung gescheitert und es muss damit gerechnet werden, dass die SolarWorld AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird.

Die SdK wird erneut an beiden Gläubigerversammlungen teilnehmen und, sofern gewünscht, Ihre Stimmrechte vertreten. Das Abstimmungsverhalten der SdK werden wir wie erwähnt vom Bericht der gemeinsamen Vertreter abhängig machen. Wir werden jedoch, sofern Sie ein gegensätzliches Abstimmungsverhalten für die von Ihnen gehaltenen Anleihen wünschen, auch dieses entsprechend entgegennehmen und Ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung gemäß Ihrer Weisung ausüben. Die entsprechenden Formulare zur Bevollmächtigung finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=693.
Bitte senden Sie diese wie bei den vorhergehenden Gläubigerversammlungen zusammen mit einer Sperrbescheinigung bis spätestens 31. Juli 2013 an folgende Adresse:
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Unter einer Sperrbescheinigung versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen mit der WKN A1H3W6 müssen also bis einschließlich 5. August 2013, die Anleihen mit der WKN A1CR73 bis einschließlich 6. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber, dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten!
Sollten Sie beide Anleihen der SolarWorld AG halten, so senden Sie uns bitte für jede Anleihe eine separate Sperrbescheinigung und eine separate Vollmacht zu!
Sofern Sie eine Weisung erteilen wollen, entweder unbedingt für oder gegen das Restrukturierungskonzept zu stimmen, bitten wir Sie, uns dieses in einem der Vollmacht beiliegendem kurzen Schreiben mitzuteilen.
Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 16. Juli 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!

Freitag, 12. Juli 2013

Solarworld – Optimismus nach Hauptversammlung

Solarworld – Optimismus nach Hauptversammlung

(Prime Quants) – Gute elf Prozent geht es am Tag nach der Hauptversammlung für die Aktie von Solarworld nach oben. Bei aktuell 51 Cent wechselt der Anteilsschein seinen Besitzer. Die außerordentliche Versammlung hat offenbar viele Investoren überzeugt. Der Vorstand informierte über den Stand der Restrukturierung und machte amtlich, was zuvor schonbekannt war. Das Unternehmen hatte durch den Geschäftsabschluss 2012 mit einem Verlust, der der Hälfte des Grundkapitals entspricht die außerordentliche Hauptversammlung erforderlich gemacht.
Chart Solarworld (WKN 510840)
Das die Meldung über den das Grundkapital zur Hälfte aufzehrenden Verlust nicht wie eine Bombe einschlug, ist kein Wunder, denn die Information war schlichtweg schon Wochen zuvor bekannt. Die 600 anwesenden Aktionäre dürften vor allem an dem Stand der Restrukturierungsmaßnahmen interessiert haben. So wie die heutige Reaktion aussieht, sind offenbar genug Investoren überzeugt, dass die Maßnahmen beim aktuellen Stand dazu beitragen, den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Ob die Reaktion eine Eintagsfliege wird oder ob sich die großen Kursgewinne halten können, wird die Zukunft zeigen, allerdings sollte nicht erwartet werden, dass der Kurs stabil bleibt, falls in den nächsten Tagen eine Meldung eintrudelt, die negativ ausgelegt werden könnte. Dafür ist die Sorge um die Zukunft bei den Investoren einfach zu groß.

Mittwoch, 10. Juli 2013

Dies dürfte aus unserer Sicht aktuell die größte Unbekannte sein. Da die Aktionäre aus unserer Sicht ungleich behandelt werden (der Großaktionär, Herr Asbeck, erhält die Gelegenheit, günstig Aktien am sanierten Unternehmen zu kaufen), dürfte es hier schwer werden, die restlichen Aktionäre vom Restrukturierungskonzept zu überzeugen

Entscheidende Gläubigerversammlungen
Auf den im August anstehenden Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen jeweils einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.

Das heißt: Sollten auf nur einer der beiden Versammlungen weniger als 25% des ausstehenden Nennwertes der Anleihen anwesend sein, bzw. weniger als 75% des anwesenden Kapital den Beschlüssen zustimmen, ist die Restrukturierung gescheitert und es muss damit gerechnet werden, dass die SolarWorld AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird.
Die SdK wird erneut an beiden Gläubigerversammlungen teilnehmen und, sofern gewünscht, Ihre Stimmrechte vertreten. Das Abstimmungsverhalten der SdK werden wir vom Bericht der gemeinsamen Vertreter abhängig machen. Wir werden jedoch, sofern Sie ein gegensätzliches Abstimmungsverhalten für die von Ihnen gehaltenen Anleihen wünschen, auch dieses entsprechend entgegennehmen und Ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung gemäß Ihrer Weisung ausüben. Die entsprechenden Formulare zur Bevollmächtigung werden wir Ihnen kommende Woche zukommen lassen.
Zustimmung der Aktionäre nötig
Sofern die Anleiheinhaber dem Restrukturierungskonzept am 5. bzw. 6. August zustimmen, müssen im Anschluss daran am 7. August auch die Aktionäre über das Restrukturierungskonzept abstimmen. Auch hier ist eine Zustimmung von mindestens 75% der anwesenden Aktionäre nötig. Dies dürfte aus unserer Sicht aktuell die größte Unbekannte sein. Da die Aktionäre aus unserer Sicht ungleich behandelt werden (der Großaktionär, Herr Asbeck, erhält die Gelegenheit, günstig Aktien am sanierten Unternehmen zu kaufen), dürfte es hier schwer werden, die restlichen Aktionäre vom Restrukturierungskonzept zu überzeugen. Da diese weitaus weniger zu verlieren haben, als die Anleiheinhaber, ist die Zustimmung der Aktionäre aus unserer Sicht noch lange nicht sicher. Es bleibt daher abzuwarten, ob neben der Zustimmung der Gläubiger, sofern diese erfolgt, auch die Aktionäre zustimmen werden.
Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 10. Juli 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!

Solarworld AG erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zu Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013

10.07.2013
Corporate News SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)

Solarworld AG erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zu Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013
·         Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe
ISIN: XS0641270045 // WKN: A1H3W6 (2011/2016) am 5. August 2013 in Bonn
·         Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe
ISIN: XS0478864225 // WKN A1CR73 (2010/2017) am 6. August 2013 in Bonn
Die SolarWorld AG wird die Gläubiger ihrer beiden Anleihen für den 5. bzw. 6. August 2013 zu zweiten Gläubigerversammlungen zur jeweils erneuten Beschlussfassung über ihr Restrukturierungskonzept einladen. Erwartungsgemäß konnten die ersten Gläubigerversammlungen der beiden Anleihen der SolarWorld AG, die am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, keine Beschlüsse zum vorgeschlagenenen Restrukturierungskonzept der Gesellschaft fassen, weil auf den Versammlungen jeweils weniger als die erforderliche, hohe Mindestpräsenz von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals vertreten waren. Auf der Gläubigerversammlung „Restrukturierungskonzept“ zur Anleihe 2011/2016 waren 21,93 Prozent vertreten. Die entsprechende Versammlung zur Anleihe 2010/2017 hatte eine Präsenz von 18,18 Prozent.

Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG deswegen nunmehr die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept einberufen. Für die zweiten Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.

Viele institutionelle Anleger, die an den Versammlungen am 8. und 9. Juli nicht teilgenommen haben, kündigten an, dass sie bei den nachfolgenden Versammlungen ihre Stimmen abgeben werden.
 „Ich bin sicher, dass wir bei den Versammlungen im August sowohl die notwendige Mindestpräsenz als auch die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept erreichen werden,“ erklärte Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG. „Nach dem von uns vorgeschlagenen Plan bekommen die Anleihegläubiger erheblich mehr heraus als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG. Die Restrukturierung kann nur dann positiv und zu Gunsten der Anleihegläubiger ausfallen, wenn sie von ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen. Ich bitte die Anleihegläubiger, sich zu den zweiten Gläubigerversammlungen im August anzumelden oder eine Vollmacht auszustellen“, so Asbeck.
Die Einladungen zu den zweiten Gläubigerversammlungen sollen in Kürze im Bundesanzeiger sowie unter www.solarworld.de/glaeubigerversammlungveröffentlicht. Auf dieser Internetseite steht darüber hinaus ein Informationsmemorandum zur Verfügung, welches das Restrukturiungskonzept im Detail vorstellt. Anleihegläubiger haben zudem die Möglichkeit, auf der genannten Internetseite einen Newsletter zur regelmäßigen Information zu bestellen.
Wie bereits vermeldet, hatten die Gläubiger der beiden Anleihen auf weiteren Gläubigerversammlungen, die ebenfalls am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, Herrn Rechtsanwalt Alexander Elsmann (für die Anleihe 2011/2016) und die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, (für die Anleihe 2010/2017) zu gemeinsamen Vertretern aller Anleihegläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Rechten bestellt.
Über die SolarWorld AG: Die SolarWorld AG stellt Solarstromanlagen her und trägt damit weltweit zu einer sauberen Energieversorgung bei. Der Konzern mit Sitz in Bonn beschäftigt rund 2.500 Menschen und fertigt in Freiberg/Deutschland und in Hillsboro/USA. Vom Rohstoff Silizium bis zum Solarstrommodul vereint das Unternehmen alle Produktionsstufen unter einem Dach. Dazu gehört auch eine eigene Forschung und Entwicklung. SolarWorld beliefert über ein internationales Vertriebsnetz Kunden in aller Welt mit Solarstrommodulen und kompletten Anlagen. Das Unternehmen legt Wert auf hohe soziale Standards an seinen Standorten in aller Welt und hat sich einer ressourcen- und energiesparenden Produktion verpflichtet. Der Konzern ist seit 1999 börsennotiert. Mehr Informationen unter www.solarworld.de
Kontakt:
SolarWorld AG Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations


Mit freundlichen Grüßen

SolarWorld AG
Investor Relations

Martin-Luther-King-Str. 24
53175 Bonn, Deutschland

Tel: +49 228-55920 470
Fax: +49 228-55920 9470

Dienstag, 9. Juli 2013

Gläubigerversammlung der Anleihe 2010/2017 bestellt die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger

09.07.2013
Corporate News SolarWorld AG 
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Number: ISIN DE0005108401)
 

Solarworld AG: Gläubigerversammlung der Anleihe 2010/2017 bestellt die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger

Die Gläubiger der Schuldverschreibung ISIN: XS0478864225 // WKN A1CR73 ("Anleihe 2010/2017") der SolarWorld AG haben auf ihrer heutigen Gläubigerversammlung in Bonn gemäß Tagesordnungspunkt 2 den Beschluss gefasst, die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Der gemeinsame Vertreter wird im derzeitigen Sanierungsprozess die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und vertreten. 

Bei einer Präsenz von 17,53 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals wurde der Beschluss mit einer Zustimmung von rund 99,80 Prozent gefasst. Bei der heutigen zweiten Gläubigerversammlung war kein Quorum erforderlich, um den gemeinsamen Vertreter bestellen zu können. Der vorgeschlagene Beschluss bedurfte der einfachen Mehrheit. 

Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG: "Wir begrüßen, dass nunmehr auch die Gläubiger der Anleihe 2010/2017 mit der G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, der den weiteren Prozess begleiten wird." 

Gläubigerversammlung der Anleihe 2010/2017 bestellt die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger

die folgende Corporate News wurde soeben veröffentlicht:

09.07.2013
Corporate News SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)

Solarworld AG: Gläubigerversammlung der Anleihe 2010/2017 bestellt die  G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger
Die Gläubiger der Schuldverschreibung ISIN: XS0478864225 // WKN A1CR73 („Anleihe 2010/2017“) der SolarWorld AG haben auf ihrer heutigen Gläubigerversammlung in Bonn gemäß Tagesordnungspunkt 2 den Beschluss gefasst, die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Der gemeinsame Vertreter wird im derzeitigen Sanierungsprozess die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und vertreten.
Bei einer Präsenz von 17,53 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals wurde der Beschluss mit einer Zustimmung von rund 99,80 Prozent gefasst. Bei der heutigen zweiten Gläubigerversammlung war kein Quorum erforderlich, um den gemeinsamen Vertreter bestellen zu können. Der vorgeschlagene Beschluss bedurfte der einfachen Mehrheit.
Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG: „Wir begrüßen, dass nunmehr auch die Gläubiger der  Anleihe 2010/2017 mit der G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, der den weiteren Prozess begleiten wird.“
Über die SolarWorld AG: Die SolarWorld AG stellt Solarstromanlagen her und trägt damit weltweit zu einer sauberen Energieversorgung bei. Der Konzern mit Sitz in Bonn beschäftigt rund 2.500 Menschen und fertigt in Freiberg/Deutschland und in Hillsboro/USA. Vom Rohstoff Silizium bis zum Solarstrommodul vereint das Unternehmen alle Produktionsstufen unter einem Dach. Dazu gehört auch eine eigene Forschung und Entwicklung. SolarWorld beliefert über ein internationales Vertriebsnetz Kunden in aller Welt mit Solarstrommodulen und kompletten Anlagen. Das Unternehmen legt Wert auf hohe soziale Standards an seinen Standorten in aller Welt und hat sich einer ressourcen- und energiesparenden Produktion verpflichtet. Der Konzern ist seit 1999 börsennotiert. Mehr Informationen unter www.solarworld.de
Kontakt:
SolarWorld AG Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations


Mit freundlichen Grüßen

SolarWorld AG
Investor Relations

Martin-Luther-King-Str. 24
53175 Bonn, Deutschland

Tel: +49 228-55920 470
Fax: +49 228-55920 9470

„Ich bin fest überzeugt, dass wir am 5. August das notwendige Quorum und die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept bekommen. Die Anleihegläubiger werden sich nach unserem vorgeschlagenen Plan erheblich besser stellen als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG.“

SolarWorld AG: Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe 2011/2016 voraussichtlich am 5. August 2013

Montag, 08.07.2013 15:41

Bei der heutigen Gläubigerversammlung der SolarWorld AG zum Restrukturierungskonzept der Anleihe ISIN: XS0641270045 // WKN: A1H3W6 (2011/2016) in Bonn waren 21,93 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals vertreten. Erwartungsgemäß wurde damit das gesetzlich erforderliche, hohe Mindestpräsenzquorum von 50 Prozent nicht erreicht und die Gläubigerversammlung war hinsichtlich des Restrukturierungskonzepts nicht beschlussfähig.
Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG nunmehr eine zweite Gläubigerversammlung zur erneuten Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts einberufen. Diese zweite Gläubigerversammlung soll am 5. August 2013 in Bonn stattfinden.
Für die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept verlangt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von nur noch 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.
Viele institutionelle Anleger, die an der heutigen Versammlung nicht teilgenommen haben, kündigten an, dass sie bei der nachfolgenden Versammlung ihre Stimmen abgeben werden.
Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG: „Ich bin fest überzeugt, dass wir am 5. August das notwendige Quorum und die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept bekommen. Die Anleihegläubiger werden sich nach unserem vorgeschlagenen Plan erheblich besser stellen als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG.“
Die Einladungen zu den zweiten Gläubigerversammlungen sollen in Kürze im Bundesanzeiger sowie unter www.solarworld.de/glaubigerversammlung veröffentlicht werden.
Kontakt:SolarWorld AG Investor Relations 
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; 
Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement(at)solarworld(dot)de
Internet: www.solarworld.de/investor-relations