Newsletter 8
Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber am 5. und 6. August
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile liegen die Einladungen zu den Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber am 5. bzw. 6. August 2013 vor. Die Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe mit der WKN A1H3W6 findet am Montag, den 5. August 2013, um 10:00 Uhr im „Wasserwerk“/ World Conference Center Bonn (WCCB), Hermann-Ehlers-Straße 29, in 53113 Bonn, statt. Die Anleiheinhaber der Anleihe mit der WKN A1CR73 werden am darauffolgenden Tag am selben Ort ebenfalls um 10:00 Uhr zur Gläubigerversammlung gebeten.
Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte
Auf den Tagesordnungen beider Versammlungen steht die Zustimmung zu dem vorliegenden Restrukturierungskonzept, welches den Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte für neue Anleihen und für Aktien am sanierten Unternehmen vorsieht. Diese Erwerbsrechte können dann in einem zweiten Schritt in Aktien und Anleihen der sanierten SolarWolrd AG getauscht werden. Ob dieses Restrukturierungskonzept zustimmungsfähig ist, kann aus Sicht der SdK anhand der vorliegenden Daten nicht gesagt werden, da die zugrundeliegenden Modelle und Annahmen im Restrukturierungskonzept nicht genannt werden. Wir werden uns daher dem Votum der gemeinsamen Vertreter der Anleihen anschließen.
Entscheidende Gläubigerversammlungen
Auf den im August anstehenden Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vor, um wirksame Beschlüsse fassen zu können. Die Beschlüsse bedürfen jeweils einer Zustimmungsquote von 75 Prozent. Das heißt: Sollten auf nur einer der beiden Versammlungen weniger als 25% des ausstehenden Nennwertes der Anleihen anwesend sein, bzw. weniger als 75% des anwesenden Kapital den Beschlüssen zustimmen, ist die Restrukturierung gescheitert und es muss damit gerechnet werden, dass die SolarWorld AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird.
Die SdK wird erneut an beiden Gläubigerversammlungen teilnehmen und, sofern gewünscht, Ihre Stimmrechte vertreten. Das Abstimmungsverhalten der SdK werden wir wie erwähnt vom Bericht der gemeinsamen Vertreter abhängig machen. Wir werden jedoch, sofern Sie ein gegensätzliches Abstimmungsverhalten für die von Ihnen gehaltenen Anleihen wünschen, auch dieses entsprechend entgegennehmen und Ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung gemäß Ihrer Weisung ausüben. Die entsprechenden Formulare zur Bevollmächtigung finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=693.
Bitte senden Sie diese wie bei den vorhergehenden Gläubigerversammlungen zusammen mit einer Sperrbescheinigung bis spätestens 31. Juli 2013 an folgende Adresse:
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Unter einer Sperrbescheinigung versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen mit der WKN A1H3W6 müssen also bis einschließlich 5. August 2013, die Anleihen mit der WKN A1CR73 bis einschließlich 6. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber, dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten!
Sollten Sie beide Anleihen der SolarWorld AG halten, so senden Sie uns bitte für jede Anleihe eine separate Sperrbescheinigung und eine separate Vollmacht zu!
Sofern Sie eine Weisung erteilen wollen, entweder unbedingt für oder gegen das Restrukturierungskonzept zu stimmen, bitten wir Sie, uns dieses in einem der Vollmacht beiliegendem kurzen Schreiben mitzuteilen.
Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 16. Juli 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!
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