Samstag, 8. Februar 2014

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn Gläubiger, die zusammen mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen halten, die Kündigung erklären. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung auf andere Gründe als die in diesem § 9 genannten Gründe gestützt wird. // aus den ALB der neuen, besicherten SolarworldAnleihe

§ 9
KÜNDIGUNG
§ 9
EVENTS OF DEFAULT
(1) Kündigungsgründe. Jeder Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich (etwaiger) bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:(1) Events of default. Each Holder shall be entitled to declare his Notes due and demand immediate redemption thereof at their principle amount plus accrued interest (if any) to the date of repayment, in the event that
(a)Nichtzahlung: die Emittentin Kapital oder Zinsen oder sonstige auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitsdatum zahlt; oder(a)Non-Payment: the Issuer fails to pay principal or interest or any other amounts due on the Notes within 30 days after the relevant due date, or
(b)Verletzung einer sonstigen Verpflichtung: die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Hauptzahlstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat; oder(b)Breach of other Obligation: the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes and such failure continues unremedied for more than 30 days after the Principal Paying Agent has received notice thereof from a Holder, or
(c)Drittverzugsklausel: (i) wenn eine bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtung der Emittentin oder einer ihrer Wesentlichen Tochtergesellschaften (wie nachstehend definiert) im Zusammenhang mit einer Kredit- oder sonstigen Geldaufnahme infolge einer Nichtleistung (unabhängig davon, wie eine solche definiert ist) vorzeitig fällig wird oder (ii) wenn eine solche Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit oder nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht erfüllt wird oder (iii) wenn die Emittentin einen Betrag, der unter einer bestehenden oder zukünftigen Garantie, Gewährleistung oder Bürgschaft im Zusammenhang mit einer Kredit- oder sonstigen Geldaufnahme, zur Zahlung fällig wird, bei Fälligkeit oder nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht zahlt, vorausgesetzt, dass der Gesamtbetrag der betreffenden Zahlungsverpflichtungen, Garantien, Gewährleistungen oder Bürgschaften, bezüglich derer eines oder mehrere der in diesem Absatz (c) genannten Ereignisse eintritt, mindestens dem Betrag von EUR 25.000.000 oder dessen Gegenwert in einer anderen Währung entspricht oder diesen übersteigt und der jeweilige Kündigungsgrund nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Emittentin eine diesbezügliche Mitteilung durch den Gläubiger nach Maßgabe von Absatz (2) erhalten hat, behoben wird; oder(c)Cross-Default: (i) any present or future payment obligation of the Issuer or a Material Subsidiary (as defined below) in respect of moneys borrowed or raised becomes due and payable prior to its stated maturity for reason of the occurrence of a default (howsoever defined), or (ii) any such payment obligation is not met when due or, as the case may be, within an applicable grace period, or (iii) any amounts due under any present or future guarantee, warranty or suretyships by the Issuer for moneys borrowed or raised are not paid when due or, as the case may be, within an applicable grace period, provided that the relevant aggregate amount of the payment obligation, guarantee, warranty or suretyships in respect of which one or more of the events mentioned above in this subsection (c) has or have occurred equals or exceeds EUR 25,000,000 or its equivalent in any other currency and such default continues for more than 30 days after the Issuer has received notice thereof from a Holder, such notice being substantially in the form as specified in subparagraph (2); or
(d)Zahlungseinstellung: die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen allgemein einstellt; oder(d)Cessation of Payment: the Issuer announces its inability to meet its financial obligations or ceases its payments generally; or
(e)Insolvenz u.ä.: ein Gericht ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin beantragt und ein solches Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist; oder(e)Insolvency etc.: a court opens insolvency proceedings against the Issuer or the Issuer applies for or institutes such proceedings or a third party applies for insolvency proceedings against the Issuer and such proceedings are not discharged or stayed within 60 days; or
(f)Liquidation: die Emittentin in Liquidation geht (es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Umwandlung, sofern die andere oder neue Gesellschaft oder gegebenenfalls die anderen neuen Gesellschaften im Wesentlichen alle Aktiva und Passiva der Emittentin übernimmt oder übernehmen).(f)Liquidation: the Issuer enters into liquidation (except in connection with a merger or other form of combination with another company or in connection with a reconstruction and such other or new company or, as the case may be, companies effectively assume substantially all of the assets and liabilities of the Issuer).
Im Sinne dieser Anleihebedingungen (mit Ausnahme von § 2a) bedeutet "Tochtergesellschaft" jede Gesellschaft, an der die Emittentin direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, undFor the purpose of these Conditions of Issue (the exception of § 2a), "Subsidiary" means an entity in which the Issuer holds directly or indirectly a majority interest, and
"Wesentliche Tochtergesellschaft" (i) jede nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder dem jeweils angewendeten Bilanzierungsstandard konsolidierte Tochtergesellschaft der Emittentin, deren Nettoumsatz bzw. deren Vermögenswerte gemäß ihres letzten geprüften, nicht konsolidierten Jahresabschlusses (bzw., wenn die betreffende Tochtergesellschaft selbst Konzernabschlüsse erstellt, deren konsolidierter Umsatz bzw. deren konsolidierte Vermögenswerte gemäß ihres letzten geprüften Konzernabschlusses), der für die Erstellung des letzten geprüften Konzernabschlusses der Emittentin genutzt wurde, mindestens 10 % des konsolidierten Gesamtumsatzes und/oder 10 % der konsolidierten Vermögenswerte der Emittentin und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften betragen hat, oder (ii) eine Tochtergesellschaft, auf die der gesamte oder im Wesentlichen gesamte Betrieb und Vermögenswerte von einer Wesentlichen Tochtergesellschaft übertragen wurde."Material Subsidiary" means (i) any Subsidiary of the Issuer consolidated in accordance with the International Financial Reporting Standards (IFRS) or any other relevant accounting standards applicable to the Issuer, whose net revenues or total assets pursuant to its most recent audited non-consolidated financial statements (or, if the relevant Subsidiary prepares own consolidated financial statements, whose consolidated net revenues or consolidated total assets pursuant to its most recent audited consolidated financial statements), which was used for the preparation of the most recent audited consolidated financial statements of the Issuer amounts to at least 10% of the consolidated total net revenues and/or 10% of the consolidated total assets of the Issuer and its consolidated Subsidiaries, or (ii) any Subsidiary, to whom the total of or substantially all of the business and the assets of a Material Subsidiary was transferred.
Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.The right to declare Notes due shall terminate if the situation giving rise to it has been cured before the right is exercised.
(2) Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuldverschreibungen gemäß vorstehendem Absatz (1) ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Hauptzahlstelle zu erklären und persönlich oder per Einschreiben an deren bezeichnete Geschäftsstelle zu übermitteln. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz (3) definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.(2) Notice. Any notice, including any notice declaring Notes due, in accordance with subparagraph (1) shall be made by means of a written declaration in the German or English language delivered by hand or registered mail to the specified office of the Principal Paying Agent together with proof that such Holder at the time of such notice is the holder of the relevant Notes by means of a certificate of his Custodian (as defined in § 15(3)) or in any other appropriate manner.
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn Gläubiger, die zusammen mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen halten, die Kündigung erklären. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung auf andere Gründe als die in diesem § 9 genannten Gründe gestützt wird.A notice declaring Notes due shall only be valid if Noteholders holding aggregately at least 25 per cent of all outstanding Notes declare their Notes due. This does also apply if the notice declaring Notes due is based on reasons outside this § 9.

Freitag, 7. Februar 2014

Zusammenfassung der Intercreditor-Vereinbarung SolarWorld AG: Zusammenfassung der wesentlichen Regelungen des Intercreditor Agreements

Anlage 2.12:

Zusammenfassung der Intercreditor-Vereinbarung

SolarWorld AG:

Zusammenfassung der wesentlichen Regelungen des
Intercreditor Agreements

1.
Parteien:
SolarWorld Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft")
wesentliche Tochtergesellschaften der Gesellschaft als Garanten und Sicherheitengeber
Wilmington Trust als Sicherheitentreuhänder
die Seniorkreditgeber (bisherige Schuldscheindarlehensgeber, EIB bzw. deren Rechtsnachfolger, Anleihegläubiger)
[Wilmington Trust] als Agent für die Seniorkreditgeber
Der noch zu bestellende als gemeinsame Vertreter für die Gläubiger der 2018-1 Anleihe (tritt an die Stelle der bisherigen 2010/2017-Anleihe)
Der noch zu bestellende gemeinsame Vertreter für die Gläubiger der 2018-2 Anleihe (tritt an die Stelle der bisherigen 2011/2016-Anleihe)
Die einzelnen Anleihegläubiger werden nicht Partei des Intercreditor Agreements und haben darunter keine Verpflichtungen. Die den Anleihengläubigern zustehenden Rechte (z.B. Weisungsrechte) werden durch den gemeinsamen Vertreter wahrgenommen
Vorgesehen ist auch die Aufnahme von Gläubigern neu gewährter Darlehen, die vorrangige bzw. gleichrangige Rechte an dem Sicherungsgut erhalten sollen (sog. Super Senior-Verbindlichkeiten und Pari Passu – Verbindlichkeiten).
2.
Gläubigerklassen
Gläubiger der sog. Super Senior Verbindlichkeiten: vorgesehen ist die Aufnahme neuer Verbindlichkeiten von bis zu EUR 50.000.000, welche unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Zustimmung durch 85% der Seniorkreditgeber) auf bis zu EUR 200.000.000 erhöht werden können, sofern die Gesamtvaluta der Super Senior Verbindlichkeiten und der Pari Passu Verbindlichkeiten den Betrag von EUR 200.000.000 nicht übersteigen
Seniorkreditgeber, welche den Gläubigern der bisherigen Schuldscheindarlehen und des bisherigen EIB Darlehen entsprechen
Gläubiger der 2018-1 Anleihe und der 2018-2 Anleihe
Gläubiger der sog. Pari Passu Verbindlichkeiten: unter gewissen Bedingungen (u.a. Zustimmung durch 85% der Seniorkreditgeber) ist die Aufnahme von zusätzlichen min den Seniorverbindlichkeiten und den Anleihen gleichrang besicherte Verbindlichkeiten von bis zu EUR 200.000.000 vorgesehen, unter der Voraussetzung, dass die Gesamtvaluta der Super Senior Verbindlichkeiten und der Pari Passu Verbindlichkeiten den Betrag von EUR 200.000.000 nicht übersteigen
Intercompany Gläubiger
3.
Rangfolge: Das Intercreditor Agreement regelt zunächst die Rangfolge der einzelnen Gläubigerklassen wie folgt:
im ersten Rang: die. Super Senior Gläubiger (Gläubiger neu gewährter Darlehen)
im zweiten Rang und untereinander gleichrangig: die Seniorkreditgeber, Anleihegläubiger und Pari Passu Gläubiger
Nachrangig sind die Intercompany Gläubiger
4.
Restriktionen
Zum Schutz der Interessen der einzelnen Gläubigerklassen und der festgelegten Rangfolge sieht das Intercreditor Agreement u.a. folgende Beschränkungen der Gläubigerklassen untereinander vor:
Zahlungsbeschränkungen
Beschränkungen hinsichtlich der Änderung der Finanzierungsdokumente und hinsichtlich der Erteilung von Verzichten
Beschränkung zur Aufnahme zusätzlicher Sicherheiten
Beschränkung von separaten Vollstreckungshandlungen
5.
Sicherheiten
Die Forderungen der Seniorkreditgeber und die Forderungen der Anleihegläubiger werden durch die sog. Transaktionssicherheiten (wie u.a. in den Anleihebedingungen der neuen Anleihen geregelt) besichert
Inhaber der Sicherungsrechte wird der Sicherheitentreuhänder, der treuhänderisch für die Seniorkreditgeber und die Anleihegläubiger handelt.
Das Intercreditor Agreement enthält dem entsprechend umfangreiche technische Regelungen über die Sicherheitentreuhand (einschließlich Regelungen über eine sog. Parallel Debt).
6.
Vollstreckung
Die einzelnen Gläubiger sind nicht berechtigt Vollstreckungsmaßnahmen aus den Transaktionssicherheiten vorzunehmen. Die Vollstreckung obliegt alleine dem Sicherheitentreuhänder.
Der Sicherheitentreuhänder handelt im Vollstreckungsfall grundsätzlich auf Anweisung der Mehrheit der Seniorkreditgeber und der Anleihegläubiger.
Sofern für die Anleihegläubiger jeweils ein sog. "starker gemeinsame Vertreter" (d.h. ein gemeinsamer Vertreter mit der Befugnis, die Rechte der Anleihegläubiger zur Verwertung der Sicherheiten bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes einheitlich nach pflichtgemäßem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung der Anleihegläubiger auszuüben) bestellt wird, treten nach Eintritt des Verwertungsfalles die Seniorkreditgeber und der gemeinsame Vertreter in einen maximal 30 Tage dauernden Konsultationsprozess, um über den Vollstreckungsprozess Einigkeit zu erzielen.
Kommt es nach Ablauf der Konsultationsperiode zu keiner Einigung, insbesondere weil die gemeinsamen Vertreter keine Weisung für oder gegen die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen erteilen möchten, gilt folgendes:
die Mehrheit der Seniorkreditgeber haben das alleinige Recht, den Sicherheitentreuhänder zu Vollstreckungsmaßnahmen anzuweisen.
die gemeinsamen Vertreter haben gegenüber dem Sicherheitentreuhänder nur dann ein Weisungsrecht zum Ergreifen von Vollstreckungsmaßnahmen, wenn die Mehrheit der Seniorkreditnehmer keine entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
Die Konsultationsperiode entfällt, wenn das Abwarten der Konsultationsperiode zu einer Beeinträchtigung des Werts der Sicherheiten führen würde (insbesondere im Falle der Insolvenz einer der Gesellschaften der SolarWorld Gruppe); in diesem Fall sind die Mehrheit der Seniorkreditgeber allein befugt, den Sicherheitentreuhänder zu Vollstreckungsmaßnahmen anzuweisen, es sei denn, die Mehrheit der Seniorkreditgeber (ggf. vertreten durch den Senior Agent nach dem Darlehensvertrag zwischen der SolarWorld AG und den Seniorkreditgebern) gibt keine entsprechenden Instruktionen innerhalb von 10 Bankarbeitstagen. In diesem Fall tritt der Konsultationsprozess wieder in Kraft.
Sofern keine sog. "starker gemeinsamer Vertreter" bestellt werden, haben die Anleihegläubiger im Vollstreckungsprozess kein Stimmrecht, d.h. der Sicherheitentreuhänder handelt im Vollstreckungsfall lediglich auf Anweisung der Mehrheit der Seniorkreditgeber.
Mit Ausnahme von wenigen Sicherheiten, die lediglich einzelnen Seniorkreditgebern bestellt wurden (und Sicherheiten, die ggf. den Super Senior Gläubigern bestellt werden), ist der Sicherheitentreuhänder verpflichtet, die Vollstreckungserlöse in folgender Reihenfolge an die Gläubiger auszukehren (sog. Wasserfall):
erstens, zur Befriedigung von Ansprüchen auf Vergütung und Auslagen des Sicherheitentreuhänders
zweitens, zur Begleichung der den besicherten Gläubiger durch die Vollstreckung entstandenen Kosten und Auslagen
drittens, zur Befriedigung der Super Senior Verbindlichkeiten
viertens, zur anteiligen Befriedigung der Seniorkreditgeber, Anleihegläubiger und Pari Passu Gläubiger, und zwar pari passu, d.h. Gleichbehandlung der Seniorkreditgeber, Anleihegläubiger und Pari Passu Gläubiger.
fünftens, zur Befriedigung sonstiger Dritter
sechstens, etwaige Übererlöse fließen zurück an die Gesellschaft bzw. deren haftende Tochtergesellschaften.
Im Zusammenhang von Veräußerungen von Unternehmensteilen im Rahmen der Vollstreckung von Sicherheiten ist der Sicherheitentreuhänder in weitem Umfang berechtigt, den Verzicht auf Sicherheiten zu erklären
7.
Technische Regelungen betreffend u.a.
Wechsel der Parteien
Kosten
Informationspflichten
Vertragsänderungen: für die Anleihegläubiger handelt der gemeinsame Vertreter.

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=f43c65f66b48ad2be312ff49489165f2&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=e5f6fc8811abe630&fts_search_list.destHistoryId=02054

WKN A1CR73 / ISIN XS0478864225 Bekanntmachung über die Aussetzung der Zinszahlung

SolarWorld Aktiengesellschaft

Bonn

WKN A1CR73 / ISIN XS0478864225

Bekanntmachung über die Aussetzung der Zinszahlung und die abwicklungstechnische Vorbereitung der Restrukturierung einschließlich Handelsaussetzung

Zum Zwecke der Umsetzung der von der Versammlung der Gläubiger der EUR 400 Mio. 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017 (WKN A1CR73 / ISIN XS0478864225) (nachfolgend: „Anleihe“) am 6. August 2013 gefassten Beschlüsse kündigen wir folgende Maßnahmen an:
Der per 21. Januar 2014 fällige Kupon der Anleihe wird ausgesetzt, um die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen wertpapiertechnisch umsetzen zu können.
Zur Vorbereitung der Restrukturierung der Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ein Lagerstellenwechsel der Anleihe von Clearstream Banking SA, Luxemburg, nach Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. In diesem Zusammenhang wird die ISIN von XS0478864225 in DE000A1YC3A6 und die WKN von A1CR73 in A1YC3A geändert. Es erfolgt damit eine Umbuchung der Bestände.
Die SolarWorld AG hat in diesem Zusammenhang planmäßig bei der Börse Luxembourg beantragt, den Handel in der Anleihe zunächst bis auf Weiteres auszusetzen. Letzter Handelstag ist voraussichtlich der 24. Januar 2014. Ein Handel in der neuen ISIN/WKN DE000A1YC3A6 / A1YC3A ist nicht vorgesehen.
Außerdem weisen wir gemäß Ziffer 2.6. des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 vorab auf folgende Termine hin: Der voraussichtliche Tag der Abbuchung der Schuldverschreibungen gegen die Einbuchung von Erwerbsrechten („Erfüllungstag“) ist der 31. Januar 2014. Der Liefer- und Zahltag ist voraussichtlich der 27. Februar 2014.

Bonn, im Januar 2014
Der Vorstand

Donnerstag, 6. Februar 2014

Sanierung wird umgesetzt / Bericht der gemeinsamen Vertreter liegt vor / SdK rät zur Ausübung der Erwerbsrechte

Newsletter 12
Sanierung wird umgesetzt / Bericht der gemeinsamen Vertreter liegt vor / SdK rät zur Ausübung der Erwerbsrechte
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über den aktuellen Stand in Bezug auf die Sanierung der SolarWorld AG informieren. Mittlerweile sollten Ihnen, sofern Sie Ihre Anleihen nicht zuvor veräußert haben, für je eine alte Anleihe im Nennwert von 1.000 Euro folgende Erwerbsrechte eingeräumt worden sein:
(1) Erwerbsrecht auf Junge Aktien
(2) Erwerbsrecht auf eine neue Anleihe
(3) Anrecht auf Barkomponente
SdK empfiehlt Ausübung der Erwerbsrechte
Aus Sicht der SdK sollten Sie sowohl die Erwerbsechte auf Aktien als auch die Erwerbsrechte auf die neuen Anleihe ausüben. Denn: Sofern Sie die Anleihen oder Aktien nicht erwerben, werden diese anhand eines Veräußerungsprozesses an interessierte Investoren veräußert. Zwar wurde für die Veräußerung eine Preisspanne festgesetzt, jedoch steht der endgültige Veräußerungspreis erst nach dem Veräußerungsprozess fest. Im Falle einer geringen Nachfrage nach den Aktien steht zwar ein Großinvestor bereit, der die restlichen jungen Aktien komplett erwerben würde, und auch bis zu 100 Mio. Euro in neue Anleihen investiert, und somit ist aus Sicht der SdK sichergestellt, dass alle Anleihen und Aktien auch abgenommen werden. Jedoch erwirbt dieser Investor die Aktien und Anleihen nur zu einem sehr geringen Preis, so dass Ihnen auch nur ein sehr geringer Preis für die neuen Anleihen und Aktien gutgeschrieben werden würde. Da die Preisspannen sich bei den jungen Aktien weit unter dem aktuellen Marktkurs der Aktien bewegt, empfehlen wir, die Erwerbsrechte für die Aktien auszuüben. Selbiges gilt für die Anleihen. Wir erwarten hier auch einen Marktpreis, der über der Preisspanne für die Anleihen liegt. Wir empfehlen daher, alle Erwerbsrechte auszuüben, und gegebenenfalls die Wertpapiere nach dem Erwerb über die Börse zu veräußern. Sofern Sie die Erwerbsrechte nicht ausüben, werden Ihnen vom Veräußerungserlös eventuell auch noch Gebühren abgezogen. Details hierzu werden in den Wertpapierprospekten ausführlich erläutert.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch wir nicht die Kursentwicklung der neuen Anleihen und jungen Aktien vorhersehen können, und es sich hierbei nicht um eine Kaufempfehlung handelt.
Bezüglich der Barkomponente müssen Sie nichts weiter veranlassen. Diese wird Ihnen automatisch mit Umsetzung der bilanziellen Sanierung gutgeschrieben.
Bericht der gemeinsamen Vertreter
Im Internet finden Sie unter:
http://www.solarworld.de/investor-Relations/finanzrestrukturierung/wertpapierprospekte/ die Wertpapierprospekte der jungen Aktien und der neuen Anleihen. Ferner finden Sie hier auch den zweiten Bericht der gemeinsamen Vertreter. In diesem wird neben der operativen Entwicklung auch der Erwerb der Vermögenswerte der Bosch Solar Energy AG thematisiert und auf die Restrukturierung eingegangen.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 6. Februar 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der SolarWorld AG!

Dienstag, 4. Februar 2014

SolarWorld AG bewertet Langzeit-Rohstoffverträge neu

04.02.2014 
Ad hoc-Service der SolarWorld AG 
(Securities Code No.: WKN A1YCMM) 
(International Securities Identification Numbers: 
DE000A1YCMM2, DE000A1YC3A6 und ISIN DE000A1YC293)
 

SolarWorld AG bewertet Langzeit-Rohstoffverträge neu

Die SolarWorld AG hat mit einem ihrer Langzeit-Rohstofflieferanten eine Einigung darüber erzielt, die bestehenden Lieferbeziehungen fortzuführen.

Einerseits erfordert diese Einigung eine bilanzielle Neubewertung der geleisteten Anzahlungen bzw. Rückforderungsansprüche aus den langfristigen Rohstoff-Lieferverträgen. Dies wird das Ergebnis der SolarWorld AG um einen zweistelligen Millionenbetrag belasten. Andererseits ergeben sich durch die Vereinbarung kurz- und mittelfristig positive Liquiditätseffekte für den SolarWorld-Konzern. Darüber hinaus sichert die Vereinbarung die Versorgung des SolarWorld-Konzerns mit wichtigen Rohstoffen.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; 
Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de
Internet: www.solarworld.de/investor-relations




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Montag, 3. Februar 2014

wie ihr unten stehendem Depotauszug entnehmen könnt ist es mir gelungen durchaus die ursprünglichen SolarworldAnleihen in der umgelagerten Form bei CBF dem Zwangsumtausch zu entziehen....

Heute sind für die von CBL nach CBF umgelagerten (und mit neuer DExxx ISIN versehenen) Solarworldanleihen (2016er und 2017er) Erwerbsrechte für neue Anleihe und Erwerbsrecht für neue SW-Aktien sowie Anrecht für Barkomponente zwangseingebucht worden.....

wie ihr unten stehendem Depotauszug entnehmen könnt ist es mir gelungen durchaus die ursprünglichen SolarworldAnleihen in der umgelagerten Form bei CBF dem Zwangsumtausch zu entziehen....

das Zauberwort lautet Separierung. Ich danke es meinem engagierten Anwalt K. der es hinbekommen hat !!!

(das wird u.U. in Kommentierungen eingehen......)




5.000 6,375% SOLARWORLD AG IHS.V.11 13.7.
16
A1YC29 EUR ¶ 29,25680 0,00000 -1.462,84
-100,00
0,00
0,00
0,00
1.000 6,125% SOLARWORLD AG IHS.V.10 21.1.
17
A1YC3A EUR ¶ 37,35000 43,00000 56,50
15,13
430,00
0,00
0,11
1 SOLARWORLD AG ERWERBSRECHT
AKTIE 2010/2017
A1YCNW EUR ¶ 124,50000 0,00000 -124,50
-100,00
0,00
0,00
0,00
1 SOLARWORLD AG ANRECHT
BARKOMPONENTE 53,52
A1YCNY EUR ¶ 124,50000 0,00000 -124,50
-100,00
0,00
0,00
0,00
1 SOLARWORLD AG ERWERBSRECHT
NEUE ANL.S.1017
A1YCNZ EUR ¶ 124,50000 0,00000 -124,50
-100,00
0,00
0,00
0,00
14 SOLARWORLD AG ERWERBSRECHT
AKTIE 2011/2016
A1YDDS EUR ¶ 97,52286 0,00000 -1.365,32
-100,00
0,00
0,00
0,00
14 SOLARWORLD AG ANRECHT
BARKOMPONENTE 57,84
A1YDDU EUR ¶ 97,52286 0,00000 -1.365,32
-100,00
0,00
0,00
0,00
14 SOLARWORLD AG ERWERBSRECHT
NEUE ANL.S.1116
A1YDDV EUR ¶ 97,52286 0,00000 -1.365,32
-100,00
0,00
0,00
0,00

In diesem Rahmen erfolgt einLagerstellenwechsel der Anleihen von Clearstream Banking SA, Luxembourg,zur Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges17.01.2014 17:40Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durchdie DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------17.01.2014Ad-hoc-Service der SolarWorld AG(Securities Code No.: WKN 510 840)(International Securities Identification Numbers: ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)Die SolarWorld AG hat bei der Börse Luxembourg planmäßig beantragt, denHandel in der EUR 150 Mio. 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 (WKNA1H3W6 / ISIN XS0641270045) und in der EUR 400 Mio. 6,125 %Schuldverschreibung 2010/2017 (WKN A1CR73 / ISIN XS0478864225) (gemeinsamdie 'Anleihen') bis auf Weiteres auszusetzen. Letzter Handelstag istvoraussichtlich der 24. Januar 2014.Die Aussetzung steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung der finanziellenRestrukturierung der Gesellschaft. In diesem Rahmen erfolgt einLagerstellenwechsel der Anleihen von Clearstream Banking SA, Luxembourg,zur Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Der Handel der beidenAnleihen soll auch nach erfolgtem Lagerstellenwechsel nicht wiederaufgenommen werden.Kontakt:SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:www.solarworld.de/investor-relations17.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------- Sprache: DeutschUnternehmen: SolarWorld AG Martin-Luther-King-Straße 24 53175 Bonn DeutschlandTelefon: +49 (0)228 - 559 20 470Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470E-Mail: placement@solarworld.deInternet: www.solarworld.deISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225WKN: 510840Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service