Samstag, 25. Mai 2013
SolarWorld AG: Erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig; jetzt schnell Anleihen kündigen und klagen.
SolarWorld AG: Erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig; jetzt schnell Anleihen kündigen und klagen.
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MAI
BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin informieren: ,,Die heutige Gläubigerversammlung der Inhaber der 2011/2016 Anleihe von SolarWorld ist mangels Präsenz gescheitert. Nun sollten Gläubiger das Zeitfenster zur Kündigung der Anleihe nutzen, Klagen vorbereiten und etwaige Rechtsschutzversicherer wegen Kostendeckung anfragen. Dies gilt auch für die 2010/2017er Anleihe.”
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner: ,,Nach unseren Informationen soll die Präsenz bei der heute stattgefundenen SolarWorld-Gläubigerversammlung für die 2011/2016 Anleihe (6,375%; ISIN XS 0641270045) nur bei unter 5 Prozent gelegen haben. Zur Beschlussfähigkeit wäre ein Quorum von 50 Prozent notwendig gewesen. Damit konnte zunächst auch kein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt werden. Eine zweite Gläubigerversammlung, die SolarWorld zeitnah einberufen will, wird aber aller Voraussicht nach beschlussfähig sein. Anleihebesitzer sollten die Zeit nutzen und jetzt schnellstmöglich die Anleihen kündigen und Rückzahlung der vollen Nominale verlangen und sich überlegen zu klagen.”
Dr. Liebscher weiter: ,,Wir haben für unsere Mandanten beim Landgericht Frankfurt bereits erste Klagen gegen SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt hatten, verweigert SolarWorld mit zweifelhafter Begründung die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen. Die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten haben daher auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.”
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner übernimmt für Anleihebesitzer gerne kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen. Der Zeitraum bis zur zweiten Gläubigerversammlung sollte also für die Kündigung der SolarWorld-Anleihe genutzt werden. Etwaige Klagen können auch noch danach eingelegt werden. Zuvor sollte allerdings gekündigt werden.
Rechtsanwalt Dr. Liebscher: ,,Aber auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung oder für Anleger die selbst bereits gekündigt haben, bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der Erfolgsaussichten an: Denn die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt. Dann wären Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen.”
Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass alle Finanzgläubiger (beide Anleihen und auch die Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt nominal ca. EUR 930 Mio.) gleichbehandelt werden. Jeder Gläubiger soll jeweils 3 unterschiedliche Elemente für seine heute bestehende Forderung erhalten:
Gesendet: Freitag, 24. Mai 2013 um 18:49 Uhr
Von: "G&P Team Solarworld" <solarworld@guentherpartner.com>
An: solarworld@guentherpartner.com
Betreff: Update Solarworld Gläubigerversammlung
Von: "G&P Team Solarworld" <solarworld@guentherpartner.com>
An: solarworld@guentherpartner.com
Betreff: Update Solarworld Gläubigerversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern fand in Bonn die 1. Gläubigerversammlung der EUR 400 Mio. Anleihe der Solarworld statt. Wie bereits am Vortag bei der Gläubigerversammlung der EUR 150 Mio. Anleihe wurde das gesetzlich vorgeschriebene Quorum von 50% des Anleihewerts nicht erreicht und die Versammlung war somit nicht beschlussfähig. Der Vorstand der Solarworld AG hat dennoch die Gelegenheit genutzt, um die derzeitige Lage des Unternehmens darzustellen und das Restrukturierungskonzept zu skizzieren.
Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass alle Finanzgläubiger (beide Anleihen und auch die Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt nominal ca. EUR 930 Mio.) gleichbehandelt werden.
Jeder Gläubiger soll jeweils 3 unterschiedliche Elemente für seine heute bestehende Forderung erhalten:
1. ein neues Fremdkapitalinstrument, mit einem Nominalwert von ca. 40% der heutigen Schuld mit marktüblicher Verzinsung (je Anleihe von EUR 1000 also ein neues Papier/Schuldversprechen von ca. EUR 400)
2. eine Barauszahlung in 3 Tranchen zu unterschiedlichen Terminen, die insgesamt ca. 10-12% des Nominalwertes der heutigen Forderung entspricht (je Anleihe von EUR 1000 also ein Barauszahlung von ca. EUR 100-120)
3. Anteile an der Solarworld AG (neue Aktien), die nach einer Kapitalherabsetzung ausgegeben werden. In Summe werden dabei die heutigen Finanzgläubiger ca. 95% der Anteile an der Solarworld AG erhalten.
Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger wird es sein, dieses Konzept detailliert wirtschaftlich zu analysieren, zu bewerten, Anpassungsbedarf zu identifizieren und zu verhandeln um für die Anleihegläubiger einen optimalen Wert sicherzustellen. Der gemeinsame Vertreter wird letztendlich nach Analysen und ggfls. Nachverhandlungen Ihnen, den Anleihegläubigern, eine Empfehlung aussprechen. Die finale Entscheidung über die Annahme oder die Ablehnung des Konzeptes wird dabei bei Ihnen als Gläubiger verbleiben und im Rahmen einer Abstimmung in einer (3.) Gläubigerversammlung getroffen werden.
Die Gesellschaft wird jetzt kurzfristig - nach der gestrigen beschlussunfähigen 1. Gläubigerversammlung - eine 2. Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters einberufen. In dieser 2. Gläubigerversammlung wird kein Anwesenheitsquorum notwendig sein wird. Dort wird mit einfacher Mehrheit der Anwesenden dann ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden.
Vermutlich wird dieser Termin in ca. 4 Wochen stattfinden. Sobald die Gesellschaft den genauen Termin dieser 2. Gläubigerversammlung bekannt gibt, werden wir Sie natürlich unverzüglich informieren und Ihnen die notwendigen Unterlagen für eine Vertretung in dieser 2. Gläubigerversammlung zukommen lassen.
In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gern für Rückfragen per email zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Heike Franzen
Günther & Partner
- Team Solarworld -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
tel +49-89-15 98 98-17
fax +49-89-15 98 98-22
G&P GmbH & Co. KG
HRA 86755
Komplementärin: G&P Verwaltungs GmbH
München, HRB 159042
Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux
Donnerstag, 23. Mai 2013
Sollte dieses Quorum auf einer der beiden Versammlungen nicht erreicht werden, dürfte das Sanierungskonzept gescheitert sein und die Gesellschaft in die Insolvenz rutschen.
Newsletter 4
Ergebnisse Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber der SolarWorld AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittwoch, den 22. Mai und am Donnerstag, den 23. Mai fanden die beiden Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber statt. Auf der Versammlung für die Anleihe mit der WKN A1H3W6 waren am Mittwoch nur 4,6% der Anleihegläubiger vertreten. Da für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters mindestens 50% der Anleiheinhaber anwesend hätten sein müssen, war die Versammlung nicht beschlussfähig. Somit konnte kein gemeinsamer Vertreter gewählt werden. Auch die Versammlung der Anleiheinhaber mit der WKN A1CR73 war mit einer Anwesenheitsquote von 7,5% nicht beschlussfähig. Somit wird es wohl gegen Ende Juni/ Anfang Juli zu weiteren Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber kommen, auf denen dann ohne ein bestimmtes Quorum gemeinsame Vertreter gewählt werden können.
Entscheidende Versammlungen im August
Wie die Gesellschaft mitgeteilt hat, sollen die entscheidenden Versammlungen, auf denen das zwischen den Gläubigern und der Gesellschaft ausverhandelte Sanierungskonzept beschlossen werden soll, im August stattfinden. Um das Sanierungskonzept beschließen zu können, müssen jedoch mindestens 25% der Anleihegläubiger der jeweiligen Versammlung anwesend sein. Sollte dieses Quorum auf einer der beiden Versammlungen nicht erreicht werden, dürfte das Sanierungskonzept gescheitert sein und die Gesellschaft in die Insolvenz rutschen.
Keine detaillierteren Aussagen zum Sanierungskonzept und den Zahlen 2012
Etwas enttäuschend verliefen beide Versammlungen in Bezug auf die Erläuterungen zum bisherigen Stand der Sanierungsbemühungen. So wurde über das bereits Berichtete (Rückzahlungsverzicht um 60%, Debt-to-Equity Swap) nichts Weiteres berichtet. Auch zu den Geschäftszahlen 2012 wollte die Gesellschaft nichts Weiteres ausführen.
Sobald der Termin für die nächste Gläubigerversammlung feststeht, werden wir uns bei Ihnen melden. Natürlich werden wir Sie auch auf dieser Versammlung gerne vertreten.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 24. Mai 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der SolarWolrd AG!
Mittwoch, 22. Mai 2013
22.05.2013 · Die Gläubiger von Centrosolar haben dem Sanierungsplan des Unternehmens zugestimmt und verzichten nach aktuellem Stand auf rund 28 Prozent ihrer Forderungen.
Mittelstandsanleihen-TickerCentrosolar-Gläubiger verzichten auf Forderungen
22.05.2013 · Die Gläubiger von Centrosolar haben dem Sanierungsplan des Unternehmens zugestimmt und verzichten nach aktuellem Stand auf rund 28 Prozent ihrer Forderungen.
Centrosolar-Gläubiger verzichten auf rund 28 Prozent
22. Mai 2013. Die Anleihegläubiger von Centrosolar haben auf der Gläubigerversammlung dem Konzept zur Bilanzsanierung zugestimmt. Die Anleihegläubiger erhalten für ihre Anleihen im Volumen von 50 Millionen Euro das Recht, aus einer Sachkapitalerhöhung insgesamt 5.500.000 Aktien der zu erwerben. Nach Beschluss der Kapitalherabsetzung entspricht dies einem Forderungsverzicht von rund 28 Prozent.
Der Beschluss der Gläubigerversammlung ist für alle Anleihegläubiger bindend. Bei der Versammlung waren 34,84 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen anwesend. Dem Umtausch sämtlicher Schuldverschreibungen in das Erwerbsrecht stimmten 99,18 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte zu. Die Anleihe ist derzeit vom Handel ausgesetzt.
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Finanzielle Restrukturierung der SolarWorld AG: wesentliche Beschlüsse im August 2013 erwartet
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Dienstag, 21. Mai 2013
SolarWorld AG lädt zur außerordentlichen Hauptversammlung ein
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Sonntag, 19. Mai 2013
SolarWorld AG: Dr. Späth & Partner klagt jetzt für Anleihe-Gläubiger auf Rückzahlung!
SolarWorld AG: Dr. Späth & Partner klagt jetzt für Anleihe-Gläubiger auf Rückzahlung! BSZ e.V. bündelt Interessen!
In SolarWorld AG am Mai 18, 2013 um 3:24 nachmittagsDie Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner haben für Anleihegläubiger gegen SolarWorld nun erste Klagen eingereicht. SolarWorld hatte Anleger-Kündigungen zurückgewiesen und die Rückzahlung der vollen Anleihen-Nominale verweigert.
Hierzu Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner aus Berlin: „Für unsere Mandanten haben wir beim Landgericht Frankfurt jetzt die ersten Klagen gegen die SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt haben, verweigert SolarWorld die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen mit fadenscheinigen Argumenten. Die Rechtsschutzversicherer unserer Mandanten haben demgemäß auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.“
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte übernehmen für Anleihebesitzer kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen.
Aber auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der Erfolgsaussichten an. Denn, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter: „Die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt.“
Im Ergebnis können Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage also sehr gut aus der SolarWorld-Anleihe herausgekommen.
Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung. Anderenfalls leistet die Kanzlei die umfassende Vertretung im Restrukturierungsverfahren und auch die außergerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und transparent sind.
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