Ad-hoc-Mitteilung
18.06.2013
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Sonstiges 18.06.2013 14:24 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) hat soeben mit ihren Schuldscheingläubigern und dem Inhaber eines gesicherten Darlehens eine Einigung über die Umsetzung der Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten erzielt. Der Aufsichtsrat hat der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Vereinbarung steht lediglich noch unter einem Gremienvorbehalt von zwei beteiligten Kreditinstituten; der Vorstand geht davon aus, dass dieser Vorbehalt alsbald erfüllt wird und die Vereinbarung wirksam wird. Das Konzept beinhaltet folgende Eckpunkte: a) Im Rahmen einer für den 7. August 2013 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung soll zunächst das Grundkapital der SolarWorld AG von derzeit 111.720.000 Aktien im Verhältnis von 150:1 auf 744.800 Aktien im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien herabgesetzt werden. Das Grundkapital soll entsprechend von derzeit EUR 111.720.000 um EUR 110.975.200 auf EUR 744.800 reduziert werden. b) Danach ist eine Sachkapitalerhöhung um EUR 14.151.200 (und die Ausgabe von 14.151.200 neuen Stammaktien) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Nach Durchführung der Sachkachkapitalerhöhung bleiben die (Alt-)Aktionäre mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt. (Sach-)Einlagegenstand sind (i) die ausstehenden Teilschuldverschreibungen der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. (ISIN XS0478864225 - die 'Anleihe 2017'), (ii) die ausstehenden Teilschuldverschreibungen der 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045 - die 'Anleihe 2016') - (beide vorgenannten Schuldverschreibungen gemeinsam auch 'Anleihen' genannt) - sowie (iii) ein Teil in Höhe von ca. 55 % der ausstehenden Schuldscheindarlehen sowie ein Teil in Höhe von 40 % des gesicherten Darlehens (diese letztgenannten, einzubringenden Teilforderungen belaufen sich auf insgesamt rd. EUR 213,9 Mio.). Die Restforderungen der Schuldscheindarlehen (ca. 45 %) und des gesicherten Darlehens (ca. 60 %) bleiben bestehen und sollen in einem neuen Darlehensvertrag (nachfolgend 'Darlehensvertrag') geregelt werden. c) Die Anleihen sollen im selben Umfang reduziert werden wie die Schuldscheindarlehen. Bei den Anleihen ist Gegenstand der Sacheinlage allerdings aus technischen Gründen die gesamte Anleiheforderung. Gleichzeitig wird die Gesellschaft daher zwei neue Anleihen in Höhe von ca. 45 % des derzeitigen Anleihennennbetrags begeben, zu deren Bezug allein die jeweiligen Gläubiger der Anleihen berechtigt sind und die selbst zur Börsennotierung zugelassen werden sollen. Somit bringen die Anleihegläubiger ihre Forderungen im (wirtschaftlichen) Ergebnis ebenfalls nur im Umfang von rd. 55 % ein. Im Zuge dessen sollen die Anleihegläubiger einen Erlös aus der Veräußerung von Aktien an einen Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden erhalten (vgl. lit. g)). d) Die Beschlussvorschläge der - parallel erforderlichen - Versammlungen der Anleihegläubiger werden vorsehen, dass jede Teilschuldverschreibung der vorgenannten Anleihen - ohne weitere Gegenleistung - umgetauscht werden kann, und zwar (i) in ein Recht zum Erwerb des auf sie entfallenden Teils der neuen Aktien an der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Veräußerung von Aktien an den Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g)) und - ergänzend - (ii) in ein Recht zum Erwerb einer Teilschuldverschreibung aus der betreffenden neuen Anleihe der Gesellschaft mit einem Nennwert von EUR 451,73 für die Anleihe 2017, respektive EUR 439,39 für die Anleihe 2016. e) Dies bedeutet im Falle der beabsichtigten Veräußerung von Aktien an den Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g)) konkret, dass die Anleihegläubiger der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 (ISIN XS0478864225 - Anleihe 2017) mit einem Nennwert von EUR 1.000,00 bei vollständiger Ausübung ihrer jeweiligen Erwerbsrechte jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 53,52 sowie 6,77 (gerundet) neue Aktien der Gesellschaft und - ergänzend - jeweils eine neue Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR 451,73 erhalten sollen. Anleihegläubiger der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016) mit einem Nennwert von EUR 1.000,00 sollen in diesem Fall bei vollständiger Ausübung ihrer Erwerbsrechte jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 57,84 sowie 7.31 (gerundet) neue Aktien der Gesellschaft und - ergänzend - jeweils eine neue Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR 439,39 erhalten. Sofern einzelne Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte teilweise oder vollständig nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nichtbezogenen Aktien bzw. die nicht bezogenen neuen Teilschuldverschreibungen börslich oder außerbörslich verkaufen und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen. Die neuen Teilschuldverschreibungen - und die Forderungen aus dem neuen Darlehensvertrag - werden zu marktüblichen Konditionen verzinst und durch alle wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns der SolarWorld AG besichert. Die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen erfolgt dabei wie folgt: - Durch eine sog. Barkomponente nach Vollzug der Restrukturierung in Höhe von ca. 12 % der Nominalwerte der Altforderung (entsprechend ca. 27% der Nominalwerte der neuen Teilschuldverschreibungen), welche in vier Tranchen nach Vollzug der Restrukturierung gezahlt wird. - Durch eine Endfälligkeitstilgung spätestens in 5 Jahren nach Vollzug der Restrukturierung in Höhe von ca. 33 % der Nominalwerte der Altforderung (entsprechend ca. 73% der Nominalwerte der neuen Teilschuldverschreibungen). f) Im Hinblick auf die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes ist beabsichtigt und erforderlich, die in Bezug auf die 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016) am 13. Juli 2013 fälligen Zinsen erst nach der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung, innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nach dem Zinszahlungstermin zu zahlen. Die finale Zahlung soll im Rahmen der Restrukturierung auf die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen angerechnet werden. g) Es ist beabsichtigt, dass aus dem durch die Sachkapitalerhöhung neu geschaffenen Aktienbestand ein neuer Investor in Höhe von 29 % sowie der Gründer und Vorstandsvorsitzende in Höhe von 19,5 % des neuen Grundkapitals an der SolarWorld AG entgeltlich beteiligt werden; davon unberührt bleibt die 5 %-ige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung. Die diesbezüglichen Vertragswerke sind noch nicht geschlossen; als Investor ist die Qatar Solar S.P.C, Doha/Qatar, vorgesehen. Daraus resultierende Veräußerungserlöse in Höhe von insgesamt 46,0 Mio. EUR sollen an die Finanzgläubiger (einschließlich der Anleihegläubiger) fließen; dies ist in den unter lit e) genannten Beträgen berücksichtigt. h) Der Vollzug der Restrukturierung (Closing) - und die vorstehenden Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen - stehen unter dem Vorbehalt von bestimmten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Vorstand geht aktuell davon aus, dass das Closing im Zeitraum von November 2013 bis zum Februar 2014 eintritt. Das Management der SolarWorld AG geht davon aus, dass bis Anfang August 2013 die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlungen und der Hauptversammlung erreicht werden können. Bonn, den 18. Juni 2013 SolarWorld AG Der Vorstand 18.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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