05.06.2013
Versammlungen der Anleihegläubiger im Juli. Jetzt Anleihen kündigen!
Die SolarWorld AG lädt zu den zweiten Versammlungen ihrer Anleihegläubiger im Juli ein. Der letzte Ausweg für Anleger ist zu kündigen und auf Rückzahlung zu klagen.
Das Unternehmen teilt am 04.06.2013 mit: „Die SolarWorld AG lädt zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 8. bzw. 9. Juli 2013 in Bonn ein. Wesentliches Ziel der Versammlungen ist jeweils die erneute Beschlussfassung über die Bestellungen eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger für beide SolarWorld-Anleihen. […] Die zweiten Gläubigerversammlungen werden in jedem Fall beschlussfähig sein, da kein Quorum für die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erforderlich ist.“
Damit steht für Anleihebesitzer fest, dass vor diesen Terminen die Anleihen gekündigt sein sollten, wenn man volle Rückzahlung der Nominale und Zinsen will. Andernfalls wird man erheblich Einschnitte hinnehmen müssen. Wir haben für unsere Mandanten nicht nur erfolgreiche Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern gemacht, sondern bereits auch erste Klagen gegen SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt hatten, verweigert SolarWorld mit zweifelhafter Begründung die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen. Die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten haben daher auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt. Dr. Späth & Partner übernimmt für Anleihebesitzer gerne kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen. Der Zeitraum bis zur zweiten Gläubigerversammlung sollte also für die Kündigung der SolarWorld-Anleihe genutzt werden. Etwaige Klagen können auch noch danach eingelegt werden. Zuvor sollte allerdings gekündigt werden. Immer mehr Anleihebesitzer wählen diesen Ausweg!
Aber auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung oder für Anleger die selbst bereits gekündigt haben, bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der Erfolgsaussichten an: Denn die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt. Und eine erfolgreiche Restrukturierung wird immer wahrscheinlicher. Dann wären Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen. Zudem können Anleihegläubiger ohne Rechtsschutzversicherung abwarten, wie sich die Klagen der versicherten Anleihegläubiger entwickeln, und bei positiver Entwicklung „auf den Zug aufspringen“, also Klagen später einlegen. Kar ist aber auch: Dafür muss man „an der Bahnstrecke stehen“, sprich frühzeitig einen Anwalt beauftragt haben: Denn immer gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Die zweiten Anleihegläubigerversammlungen zur jeweiligen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters werden an folgenden Terminen stattfinden:Montag, 8. Juli 2013: Anleihe ISIN XS0641270045 (2011/2016) Dienstag, 9. Juli 2013: Anleihe ISIN XS0478864225 (2010/2017). Beide Veranstaltungen beginnen um 10:00 Uhr. Einlass ist jeweils ab 8:30 Uhr. Veranstaltungsort ist jeweils das 'Wasserwerk'/ World Conference Center Bonn (WCCB), Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn.
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Wir sind insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleihe-Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung, falls erforderlich durch Einreichung einer Klage. Für Anleger die selbst gekündigt haben, macht die Kanzlei Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern oder bereitete Klagen vor und reicht diese ein. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.
Das Unternehmen teilt am 04.06.2013 mit: „Die SolarWorld AG lädt zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 8. bzw. 9. Juli 2013 in Bonn ein. Wesentliches Ziel der Versammlungen ist jeweils die erneute Beschlussfassung über die Bestellungen eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger für beide SolarWorld-Anleihen. […] Die zweiten Gläubigerversammlungen werden in jedem Fall beschlussfähig sein, da kein Quorum für die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erforderlich ist.“
Damit steht für Anleihebesitzer fest, dass vor diesen Terminen die Anleihen gekündigt sein sollten, wenn man volle Rückzahlung der Nominale und Zinsen will. Andernfalls wird man erheblich Einschnitte hinnehmen müssen. Wir haben für unsere Mandanten nicht nur erfolgreiche Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern gemacht, sondern bereits auch erste Klagen gegen SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt hatten, verweigert SolarWorld mit zweifelhafter Begründung die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen. Die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten haben daher auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt. Dr. Späth & Partner übernimmt für Anleihebesitzer gerne kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen. Der Zeitraum bis zur zweiten Gläubigerversammlung sollte also für die Kündigung der SolarWorld-Anleihe genutzt werden. Etwaige Klagen können auch noch danach eingelegt werden. Zuvor sollte allerdings gekündigt werden. Immer mehr Anleihebesitzer wählen diesen Ausweg!
Aber auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung oder für Anleger die selbst bereits gekündigt haben, bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der Erfolgsaussichten an: Denn die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt. Und eine erfolgreiche Restrukturierung wird immer wahrscheinlicher. Dann wären Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen. Zudem können Anleihegläubiger ohne Rechtsschutzversicherung abwarten, wie sich die Klagen der versicherten Anleihegläubiger entwickeln, und bei positiver Entwicklung „auf den Zug aufspringen“, also Klagen später einlegen. Kar ist aber auch: Dafür muss man „an der Bahnstrecke stehen“, sprich frühzeitig einen Anwalt beauftragt haben: Denn immer gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Die zweiten Anleihegläubigerversammlungen zur jeweiligen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters werden an folgenden Terminen stattfinden:Montag, 8. Juli 2013: Anleihe ISIN XS0641270045 (2011/2016) Dienstag, 9. Juli 2013: Anleihe ISIN XS0478864225 (2010/2017). Beide Veranstaltungen beginnen um 10:00 Uhr. Einlass ist jeweils ab 8:30 Uhr. Veranstaltungsort ist jeweils das 'Wasserwerk'/ World Conference Center Bonn (WCCB), Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn.
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Wir sind insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleihe-Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung, falls erforderlich durch Einreichung einer Klage. Für Anleger die selbst gekündigt haben, macht die Kanzlei Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern oder bereitete Klagen vor und reicht diese ein. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.
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