Donnerstag, 2. Mai 2013

Auf einer schnell einzuberufenden Gläubigerversammlung sollen Anleihebesitzer erheblichen Verlusten zustimmen. Eine Kündigung der Anleihe ist jetzt vielleicht der letzte Ausweg.


SolarWorld AG: Anleihegläubiger sollten jetzt auch Kündigung prüfen!

Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 02.05.2013 - 43 mal gelesen.
Die SolarWorld AG befindet sich in großen finanziellen Schwierigkeiten. Auf einer schnell einzuberufenden Gläubigerversammlung sollen Anleihebesitzer erheblichen Verlusten zustimmen. Eine Kündigung der Anleihe ist jetzt vielleicht der letzte Ausweg. 
SolarWorld AG: Anleihegläubiger sollten jetzt auch Kündigung prüfen!
Durch eine Kündigung können Anleihegläubiger die sofortige Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen verlangen. Allerdings wird SolarWorld sich dagegen aller Voraussicht nach wehren. Daher ist eine Kündigung v. a. sinnvoll für Anleger mit einer Rechtschutzversicherung oder für professionelle Anleger mit langem Atem.
 Die Risiken und Erfolgsaussichten einer Kündigung der SolarWorld-Anleihe sind zusammengefasst wie folgt: Die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und die Kündigung erfolgreich sein wird, ist aber nicht sicher vorherzusagen.
 Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass alleine durch die fristlose Kündigung SolarWorld den Anleihebetrag und die Zinsen nicht ausbezahlen wird, sondern eine Klage auf Auszahlung notwendig sein wird. SolarWorld wird voraussichtlich argumentieren, dass kein Kündigungsgrund vorliegt, denn ein Insolvenzverfahren sei nicht eröffnet und das beabsichtigte Restrukturierungskonzept sei keine allgemeine Schuldenregelung. Zudem sei eine bloße Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse kein ausreichender Kündigungsgrund. Hiergegen kann argumentiert werden, dass die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nicht Kündigungsvoraussetzung ist. Vielmehr ist der von SolarWorld beabsichtigte Schuldenschnitt gerade eine allgemeine Schuldenregelung im Sinne der Anleihebedingungen.
 Das Landgericht Köln hat ferner in einem Urteil vom 26.01.2012 mit dem Az. 30 O 14/11 entschieden, dass die dortigen Anleihegläubiger der DEIKON in einem ähnlichen Fall ein Kündigungsrecht haben und somit die DEIKON die dortigen Kläger ausbezahlen muss. Das Urteil des Landgerichts Köln ist aber noch nicht rechtskräftig, die DEIKON ist inzwischen zudem insolvent geworden. In der juristischen Literatur wird kontrovers diskutiert, ob das Urteil richtig ist. Ob das Urteil in der Berufungsinstanz somit Bestand gehabt hätte, ist nicht vollkommen sicher. Allerdings kann dieses Urteil eine Argumentation für die Kündigung stützen, auch wenn die DEIKON-Anleihebedingungen in diesem Punkt anders sind als die Bedingungen der SolarWorld-Anleihen. SolarWorld wird hingegen argumentieren, dass das Urteil nicht anwendbar und auch nicht zutreffend sei, insbesondere da Anleihen nicht mit Darlehensverträgen vergleichbar seien. Ferner wird SolarWorld wahrscheinlich anführen, dass das der Sinn und Zweck des auf SolarWorld-Anleihen anwendbaren Schuldverschreibungsgesetzes ein Kündigungsrecht ausschließt. Auch dieses Argument hat das LG Köln so nicht gesehen und daran ein Kündigungsrecht nicht scheitern lassen. Denn es lässt sich argumentieren, dass die Anleihebedingungen ausdrücklich ein Kündigungsrecht vorsehen und insofern zulässig vom Schuldverschreibungsgesetz abweichen.
Falls SolarWorld zwischenzeitlich insolvent werden sollte, würde eine Klage wirtschaftlich nicht mehr zum Erfolg führen. Allerdings kann versucht werden, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, indem soweit möglich und sinnvoll im sog. Urkundenprozess vorgeganegn wird.
Es ist nicht ausgeschlossen ist, dass sich schnelles Handeln auszahlt: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären. Eventuell ist denkbar, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt (da es voraus. nur wenige sein werden). Außerdem besteht die reelle Möglichkeit, dass SolarWorld die Restrukturierung schafft. Dann wären Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen.
Eine Kündigung und deren klagweise Durchsetzung kann nach unserer Einschätzung also trotz erheblicher Risiken und Kosten durchaus sinnvoll sein, wenn man bereit ist, die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen oder über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Unsere Rechtsanwälte sind insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Durch die Interessengemeinschaft „SolarWorld“ können Anleihegläubiger ihre Rechte viel besser durchsetzen: Für Anleihebesitzer erklären wir zum einen die Kündigung der Anleihe. Anderenfalls leisten wir die umfassende Vertretung im Restrukturierungsverfahren und übernehmen auch die außergerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage unserer Vergütung ist eine Pauschale, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und maximal transparent sind.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
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