Samstag, 4. Mai 2013

aus einem Görg-Schreiben zur Zurückweisung der Kündigung einer SW-Anleihe: Ich glaube dieser (Schluss)Satz wird Rechtsgeschichte schreiben in Kündigungsprozessen von Anleihen in Schwierigkeiten geratener Anleiheschuldner.....


Daher ist die Kündigung auch deshalb unwirksam, weil bei der stets vorzunehmenden
Interessenabwägung die Interessen der SolarWorld AG (und der übrigen Anleihegläubiger)
an dem Fortbestand des Schuldverhältnisses schwerer wiegen als das
Interesse des Anleihegläubigers an der Kündigung.

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