Mittwoch, 10. Mai 2017

Die Solarworldaktie ist ja nach der ad hoc (Insolvenzantrag zu stellen) richtig abgekackt.....bin mal gespannt wie dieses Scenario u.U. mal bei Carpevigo aussehen wird.....



Sparkline 77,315

Mittwoch, 10. Mai 2017

Die Solarworldaktie ist ja nach der ad hoc (Insolvenzantrag zu stellen) richtig abgekackt.....bin mal gespannt wie dieses Scenario u.U. mal bei Carpevigo aussehen wird.....



na mal sehen wie die ersten Konkursquoten der Solarworldbonds liegen werden....Vorgeschmack auf Carpevigo ????



SolarWorld AG: Insolvenz Ad-hoc-Mitteilung 10.05.2017 // Leute seht zu das ihr eure Anleihen von Carpevigo bezahlt kriegt....lasst euch nicht mit dummen Geschwätz an der Nase herumführen...

SolarWorld AG: Insolvenz

Ad-hoc-Mitteilung

10.05.2017

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Insolvenz

10.05.2017 / 18:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

SolarWorld AG: Insolvenz
Der Vorstand der SolarWorld AG ist nach umfassender Prüfung heute zu der Überzeugung gelangt, dass im Zuge des aktuellen Geschäftsverlaufs und der weiter voranschreitenden Preisverwerfungen keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht, die Gesellschaft damit überschuldet ist und somit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Für die Tochtergesellschaften der SolarWorld AG wird vor diesem Hintergrund die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft.
Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) stellen.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470;
E-Mail: placement@solarworld.com

10.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Wagner und Hitzelberger lernen und lernen nicht hinzu....Der 21. und 22. Senat OLG München hat festgestellt das das Mandat Wagner schwach ist und keinesfalls die Klagerechte beanspruchen kann.....da Wagner ja keinen Schlag gegen Carpevigo rührt (auch nicht klagt) ist das halt ein Skandal....



Wagner, Wagner, meine juristische LaienEinschätzung verstärkt bei dem Wording (Pos. 3) den beklemmenden Eindruck des Parteiverrates....goggelt mal den darauf stehenden Strafrahmen....



§ 667 Herausgabepflicht

§ 667
Herausgabepflicht

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.

Jetzt muss ich mein Solarworldblog doch noch mal wiederbeleben....

Solarworld wird morgen Insolvenz beantragen....

Montag, 21. März 2016

Dieser Titel existiert nicht mehr und ist demzufolge auch nicht mehr lieferbar. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, haben wir bisher den Titel nicht ausgebucht und die entsprechende Barabgeltung wurde Ihnen noch nicht gutgeschrieben.

ontag, 21. März 2016

Dieser Titel existiert nicht mehr und ist demzufolge auch nicht mehr lieferbar. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, haben wir bisher den Titel nicht ausgebucht und die entsprechende Barabgeltung wurde Ihnen noch nicht gutgeschrieben.



Datum:
21.03.2016 16:27:28



Von:
"Rolf Koch" <rolfjkoch@web.de>
An:
nn@ubs.com, "mdaII rolfjkoch" <rolfjkoch@web.de>, nn, "nn, "Raphael Offreda" <raphael.offreda@ubs.com>, "martin amman" <martin.ammann@ubs.com>, "kurt burgener ubs brig" <kurt.burgener@ubs.com>, axel.weber@ubs.com, sergio.ermotti@ubs.com
Ich bin an dem Geld interessiert und gestatte die Fake-Buchung aufzulösen. Es ist richtig das ich dem Zwangsumtausch widersprochen habe. Aber offensichtlich haben Sie dem Zwangsumtausch zugestimmt bzw ihn gebucht und und zu meiner Beruhigung eine Fake-Position in den Depots aufrecht ehalten.
 
Ich fordere Sie auf rechnung zu legen wann Sie die Erwerbsrechte und wann Sie die Barabgeltung erhalten haben ohne mich zu informieren.
 
Insbesondere ist zu prüfen ob mir Verluste entstanden sind dadurch das ich die Erwerbsrechte nicht freihändig veräussert habe. Ausserdem ist der Anlageschaden zu ersetzen der entstanden ist weil ich die ca 20.000 € nicht investiert habe.
 
Wie sie wissen habe ich grossenteils enorme renditen eingefahren.
 
Frist zur Rechnungslegung eine Woche
 
21.3.2016
 
Rolf Koch
 
Gesendet: Montag, 21. März 2016 um 15:00 Uhr
Von: nn@ubs.com
An: rolfjkoch@web.de
Cc: martin.ammann@ubs.com, kurt.burgener@ubs.com, nn@ubs.com
Betreff: 6.375 Solarworld 16 (VN 23469879)
Sehr geehrter Herr Koch

Sie halten in den folgenden drei Depots noch den Titel 6.375 Solarworld 16 (VN 23469879):

EUR 21'000         Depot Nr. 263-100985.S1 nn Koch    
EUR 11'000         Depot Nr. 263-671871.S1 nn Koch
EUR 20'000         Depot Nr. 263-111592.S1 EMB Consulting SE
EUR 52'000

Dieser Titel existiert nicht mehr und ist demzufolge auch nicht mehr lieferbar.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, haben wir bisher den Titel nicht ausgebucht und die entsprechende Barabgeltung wurde
Ihnen noch nicht gutgeschrieben.

Ihnen steht für den gesamten Nominalbetrag von EUR 52'000 die folgende Barabgeltung zu:
EUR 12'402.00 / -52- Erwerbsrechte (VN 23606103) x EUR 238.50
EUR   3'007.68 / -52- Erwerbsrechte (VN 23606177) x EUR 57.84
EUR   4'275.96 / -52- Erwerbsrechte (VN 23606107) x EUR 82.23
EUR 19'685.64

Wir bitten Sie um Ihr Einverständnis, damit wir die Titel ausbuchen und Ihnen die Barabgeltung gutschreiben können.

Freundliche Grüsse
nn

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Freitag, 26. Februar 2016

In Sachen Solarworld mache ich weiter // LG Frankfurt obsiegend von mir // will RA Felke das ich angesichts des BGH vom 8.12.2015 die Klage "Zurückziehe"......// ich lasse das aber vom 4. Senat OLG Ffm entscheiden....


Samstag, 27. Februar 2016

In Sachen Solarworld mache ich weiter // LG Frankfurt obsiegend von mir // will RA Felke das ich angesichts des BGH vom 8.12.2015 die Klage "Zurückziehe"......// ich lasse das aber vom 4. Senat OLG Ffm entscheiden....

auf das überaus grosszügige Angebot von Felke (er will uns gnädigerweise die Terminsgebühr schenken/erlassen) will ich nicht eingehen. Wir betreiben bzw lassen es weiter betreiben.

Eine solche Situation in so einem kurzen Abstand eine erneute Meinung vom 4. Senat nach widersprechender BGH-Meinung zu bekommen ist doch eher selten. Ich könnte mir vorstellen das er sich nicht so leicht abbügeln lässt.

Wir können in das Verfahren ja auch die verfassungsrechtlichen Argumente von nn eingehen lassen.

Was ich nicht verstehe, wenn Ausgangsverfahren altem RVG unterliegt wieso kann Felke für den 2. Gang neues RVG anwenden ?

Beste Grüsse

Rolf Koch