Sonntag, 23. August 2015

Berater EIB Freshfields Bruckhaus Deringe....waren bei der Bondchneiderei mit dabei...

19.06.2013

Schuldenschnitt: Solarworld bringt mit Görg Restrukturierung voran

Der Solarmodulhersteller Solarworld hat seine Restrukturierung wesentlich vorangebracht. Mit den Schuldscheingläubigern und der Europäischen Investitionsbank (EIB) einigte er sich auf einen Schuldenschnitt. Nur noch der formelle Gremienvorbehalt von zwei beteiligten Banken steht aus. Solarworld ist zuversichtlich, auch ihren Segen zu erhalten.
Hans-Gerd Jauch
Hans-Gerd Jauch
Die Gesamtschulden von Solarworld belaufen sich auf rund 930 Millionen Euro. Darin enthalten sind Schuldscheindarlehen in Höhe von rund 350 Millionen Euro, ein Darlehen der Europäische Investitionsbank von rund 50 Millionen Euro und Anleihen in Höhe von rund 530 Millionen Euro. Einen Großteil der Schuldscheine hatte der US-Investor Strategic Value Partners (SVP) aufgekauft.
55 Prozent der Schulden werden nicht zurückgezahlt, sondern in Aktien umgewandelt. Der Rettungsplan sieht zudem vor, dass Qatar Solar mit 35 Millionen Euro in das Unternehmen einsteigt sowie Frank Asbeck als Firmengründer und Vorstandsvorsitzender zehn Millionen Euro zuschießt. 
Berater Solarworld
Görg (Köln): Hans-Gerd Jauch (Federführung; Insolvenzrecht), Dr. Oliver Wilken, Dr. Klaus Felke, Dr. Christian Becker, Dr. Stefan Heyder (beide München; alle Aktien-/Kapitalmarktrecht), Dr. Yorick Ruland, Christopher Wright (Berlin; beide Finanzierung); Associates: Dr. Alexander Kessler, Dr. Michael Schaumann, Dr. Lutz Pospiech, Dr. Michael Zenker, Dr. Matthias Stoeckle (alle Gesellschafts-/Insolvenzrecht), Dr. Thomas Lange (Finanzierung)
Flick Gocke Schaumburg (Bonn): Prof. Dr. Thomas Rödder, Dr. Arne von Freeden (beide Steuern) – aus dem Markt bekannt
Schmitz Knoth (Bonn): Dr. Guido Plassmeier – aus dem Markt bekannt
Leo Plank
Leo Plank
Berater SVP
Kirkland & Ellis (München): Dr. Leo Plank (Insolvenzrecht), Sacha Lürken, Dr. Björn Holland (Gesellschaftsrecht/Finanzierung), Dr. Markus Feil – aus dem Markt bekannt
Berater EIBFreshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Jochen Wilkens – aus dem Markt bekannt
Berater Kernbanken
Schultze & Braun: Dr. Eberhard Braun (Achern), Frank Tschentscher (London), Guido Koch (Berlin; alle Restrukturierung/Finanzierung); Associates: Jan-Philipp Heinzmann (Achern) – aus dem Markt bekannt
Berater Qatar Solar
Milbank Tweed Hadley & McCloy (München): Dr. Peter Nussbaum – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Görg tritt hier standortübergreifend und als Restrukturierungsberaterin auf. Dies zeigt, dass die Kanzlei nicht mehr vornehmlich auf Insolvenzfälle setzt, sondern sich zunehmend auch für die Beratungsarbeit entscheidet.
Schultze & Braun ist ebenfalls auf Insolvenzrecht spezialisiert, aber erfahren in der Bankenberatung bei Restrukturierungen. Nur selten gerät diese Arbeit an die Öffentlichkeit.
Kirkland trat für SPV bereits auf, als sich der Investor in die Rettung des Folienherstellers Klöckner Pentaplast einschaltete (mehr…). (Parissa Kerkhoff)

Dienstag, 21. Juli 2015

Anlage 1 enthält auch die abschließende und verbindliche Aufstellung der jeweils zu erstattenden Kosten....da sollte man mal reingucken.....

§ 5. Beendigung der Rechtsstreite / Kosten (1) Die Kläger zu 1.-5. und 16. nehmen hiermit ihre Klagen in der Hauptsache (Landgericht Köln, Az. 91 O 111/13) zurück. Die Beklagte erklärt dem Gericht hiermit vorsorglich ihre Zustimmung zur Rücknahme der Klagen. Vorsorglich ermächtigen die vorgenannten Kläger, jeder für sich, die Beklagte, dies gegenüber dem zuständigen Gericht anzuzeigen bzw. zu erklären. Nach Wirksamwerden der jeweiligen Klagerücknahme wird die Beklagte ihren bei dem Landgericht Köln zu 18 U 175/13 anhängigen Freigabeantrag gegenüber dem an diesem Vergleich beteiligten Kläger zurücknehmen; der Freigabeantrag gegenüber den anderen Anfechtungsgegnern bleibt unberührt. Davon unberührt bleiben die Nebeninterventionen der Klägerin zu 3. sowie von Herrn Karl-Walter Freitag, jeweils auf der Seite der Beklagten und jeweils in Bezug auf die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 und 4 der Hauptversammlung vom 7. August 2013, und zwar sowohl in Bezug auf das Hauptsacheverfahren als auch auf das Freigabeverfahren. Die Nebenintervenienten erklären allerdings, dass sie keine Kostenerstattungsansprüche gegen die an diesem Vergleich beteiligten Kläger erheben werden und insbesondere keine diesbezüglichen Kostenfestsetzungsanträge stellen werden. Diese Kläger nehmen diese Erklärung und diesen Verzicht hiermit an. Höchst vorsorglich verpflichtet sich die Beklagte, diese Kläger von etwaigen Kostenerstattungsansprüchen der Nebenintervenienten unabhängig von nachfolgendem Absatz 3 freizustellen. (2) Der Streitwert soll in Bezug auf die Hauptsache (Landgericht Köln, Az. 91 O 111/13) EUR 200.000,00 betragen sowie in Bezug auf das Freigabeverfahren für die an diesem Vergleich beteiligten Kläger EUR 100.000,00 betragen. Der Mehrwert dieses Vergleiches soll auf EUR 2,5 Mio. (in Worten: Euro zwei Millionen fünfhunderttausend) festgesetzt werden. Hintergrund des Vergleichsmehrwerts ist der Wert der in diesem Vergleich übernommenen Verpflichtungen der Beklagten, insbesondere die Einräumung der in §§ 1 und 2 geregelten Bezugsrechte der Altaktionäre und der Anleihegläubiger. Diese wurden für die Zwecke des Vergleichsmehrwerts nur mit einem Bruchteil geschätzt. Die Parteien erkennen die vorgenannten Bestimmungen der Streitwerte und des vorgenannten Vergleichsmehrwerts als verbindlich an und gehen übereinstimmend davon aus, dass für das Freigabeverfahren keine Einigungsgebühr entsteht. Die Höhe der den an diesem Vergleich beteiligten Klägern zu erstattenden außergerichtlichen Kosten richtet sich ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es gelten die Mandatsverhältnisse am Tage der Besprechung in der Sozietät Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten am 16. Oktober 2013. Die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erstattenden Kosten ergeben sich abschließend und verbindlich aus Anlage 1; Anlage 1 enthält auch die abschließende und verbindliche Aufstellung der jeweils zu erstattenden Kosten. (3) Sollte das Gericht einen höheren Streitwert festsetzen oder in den verbliebenen Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 oder der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 ein höherer Streitwert festgesetzt oder vereinbart werden, gilt dieser auch für die hier vergleichsschließenden Parteien. Entsprechendes gilt auch für Gebührentatbestände, die von den in der Anlage 1 genannten Beträgen abweichen. Sollte hinsichtlich der durch LEX:IUS Rechtsanwälte, Hamburg, bzw. dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas W. Dimke mit Klageschrift vom 9. September 2013 einheitlich und wortgleich erhobenen Klagen eine Aufspaltung der Mandatsverhältnisse durch diese Kläger (d.h. eine Übernahme der Prozessvertretung für einzelne der zunächst von LEX:IUS Rechtsanwälte, Hamburg, bzw. dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas W. Dimke vertretenen Kläger durch andere Prozessbevollmächtigte) erfolgen oder bereits erfolgt sein und diese Aufspaltung im Rahmen eines Vergleichs oder einer sonstigen Abrede (auch mit Dritten) zu einer Erstattung von Rechtsanwaltskosten (bezogen auf alle der vorgenannten Kläger)

http://www.solarworld.de/fileadmin/sites/sw/ir/pdf/Prozessvergleich.pdf

Montag, 4. Mai 2015

Zwischenanleihe.....SIN DE000A1YC293 / WKN A1YC29 (vormals: ISIN XS0641270045 / WKN A1H3W6)

28.01.2014 | 10:20 Uhr | Wirtschaft

DGAP-CMS: SolarWorld AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SolarWorld Aktiengesellschaft
Bonn
ISIN DE000A1YC293 / WKN A1YC29
(vormals: ISIN XS0641270045 / WKN A1H3W6)
Veröffentlichung nach § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG über den Vollzug der Beschlüsse der Versammlung der Anleihegläubiger vom 5. August 2013
Die auf der Gläubigerversammlung der 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 im Gesamtnennbetrag von EUR 150.000.000,00 (ISIN DE000A1YC293 / WKN A1YC29, vormals: ISIN XS0641270045 / WKN A1H3W6) (nachfolgend: 'Anleihe') am 5. August 2013 gefassten und am 8. August 2013 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlüsse sind gemäß § 21 SchVG vollzogen worden. Damit haben sich die Anleihebedingungen der Anleihe entsprechend geändert.
Bonn, im Januar 2014
Der Vorstand





28.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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249780  28.01.2014