Donnerstag, 31. Januar 2013

Der Aufsichtsratsvorsitzende von Solarworld, Claus Recktenwald, ist zugleich Partner einer Kanzlei, die als eine Art ausgelagerte Konzern-Rechtsabteilung für Solarworld arbeitet. Dafür hat sie allein im fraglichen Geschäftsjahr 700 000 Euro an Honoraren bezogen


Zweifel an Solarworld

Ein Urteil . des Oberlandesgerichts
Köln verstärkt die Zweifel an der Unabhängigkeit
des Aufsichtsrates der Solarworld
AG.

Der finanziell angeschlagene
Bonner Solarkonzern trenne nicht
sauber zwischen der Vergütung des
Aufsichtsrates und den Honoraren, die
er für die Rechtsberatung bezahle. Mit
dieser Begründung hat das Oberlandesgericht
die Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Entlastung von Vorstand
und des Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2010 für nichtig erklärt. Geklagt
hatte Christian Strenger, Mitglied
der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex.

Der Aufsichtsratsvorsitzende von Solarworld,
Claus Recktenwald, ist zugleich
Partner einer Kanzlei, die als
eine Art ausgelagerte Konzern-Rechtsabteilung
für Solarworld arbeitet. Dafür
hat sie allein im fraglichen Geschäftsjahr
700 000 Euro an Honoraren
bezogen. bü.

FAZ Print Fr 1.2.2013

an alle Kündiger der SolarworldAnleihen....SW wurde (s.u.) von Hengeler-Mueller in der Anfechtungsklage vertreten.....von Hengele-Müller (respectice Trautrims) ist ein sehr kritischer Artikel zur Kündigungspositiven LG-Entscheidung Deikon erschienen


da könnt ihr euch schon ein wenig auf die Prozessargumente einstellen, falls SW kündigungen nicht so hinnimmt..............!!



"Das Urteil besitzt enorme Sprengkraft, sollte es Schule machen"

Jahr: 2012  Heft: 30  Seite: 1821
Kommentar zu: LG Köln, Urteil vom 26.01.2012 - 30 O 63/11

BB-Kommentar
Dr. Christoph Trautrims, LL.M. (Cambridge), Hengeler Mueller, Frankfurt a. M.

"Das Urteil besitzt enorme Sprengkraft, sollte es Schule machen"

Problem

Das LG Köln hatte sich in dem - nunmehr vor dem OLG Köln anhängigen - Verfahren mit der Frage zu befassen, ob eine Unternehmensanleihe bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorzeitig aus wichtigem Grund gem. § 314 Abs. 1 BGB gekündigt werden kann.
Entscheidung
Dies bejaht das LG Köln. Dem Anleger sei die Fortsetzung des Vertrags wegen der unmittelbar drohenden Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht zumutbar. Die von der Rechtsprechung zu § 490 Abs. 1 BGB für Darlehen entwickelten Grundsätze könnten auf § 314 BGB für die Kündigung von Unternehmensanleihen übertragen werden. Denn, ähnlich wie bei einem Darlehensvertrag, habe der Anleger dem Unternehmen für eine bestimmte Zeit Gelder zur Verfügung gestellt, die am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden müssten. Zwar könne einem Darlehensgeber das Fortbestehen des Vertrags im Einzelfall durchaus zumutbar sein. Ein solcher Fall liegt hier nach Auffassung des Gerichts aber nicht vor. Auch wenn zu berücksichtigen sei, dass bei einer Vielzahl...

http://www.betriebs-berater.de/detail/-/specific/Kommentar-1057826356

Der TecDax-Konzern, der sich in der Auseinandersetzung mit Strenger von Hengeler-Mueller-Partner Gerd Krieger vertreten lässt,


01.02.13DekorationEntlastungsbeschlüsse von Solarworld-HV sind nichtig


VOLLTEXT

Entlastungsbeschlüsse von Solarworld-HV sind nichtig

Strenger gewinnt Anfechtungsklage

Börsen-Zeitung, 1.2.2013ahe Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat die Entlastungsbeschlüsse der Solarworld-Hauptversammlung aus dem Mai 2011 für nichtig erklärt. Das Urteil betraf sowohl die Entlastung des Vorstandes um Konzernchef Frank Asbeck als auch die des Aufsichtsrates unter dem Vorsitzenden Claus Recktenwald für das Geschäftsjahr 2010, wie eine Sprecherin des OLG bestätigte. Das Gericht änderte damit einen Spruch aus der Vorinstanz - des Landgerichts Köln - aus dem Januar 2012 teilweise ab und gab damit auch dem Kläger Christian Strenger in diesem Punkt recht.
Der DWS-Aufsichtsrat und Corporate-Governance-Experte hatte die Beschlüsse der Hauptversammlung angefochten, weil er die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und dort vor allem die Rolle des langjährigen Vorsitzenden kritisch sieht. Denn Recktenwald führt nicht nur seit weit mehr als einem Jahrzehnt das Kontrollgremium, sondern ist auch Partner der Kanzlei Schmitz Knoth, die einen langjährigen Beratervertrag mit Solarworld abgeschlossen hatte.

 Der TecDax-Konzern, der sich in der Auseinandersetzung mit Strenger von Hengeler-Mueller-Partner Gerd Krieger vertreten lässt, sieht darin kein Problem, vor allem da der Aufsichtsrat die von Recktenwalds Kanzlei erbrachten Tätigkeiten im Nachhinein abgesegnet hat.
Eine detaillierte Urteilsbegründung des OLG liegt noch nicht vor, weshalb sich die Beteiligten auch noch nicht genauer zu dem Spruch äußern wollten. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen, sodass Solarworld nun nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof bliebe. Konkrete Auswirkungen aufgrund der Nichtentlastung für das Geschäftsjahr 2010 hätten das Management und die Kontrolleure nicht zu befürchten.
Ohnehin hat Solarworld zurzeit auch noch andere Probleme: In der vergangenen Woche hatte das Bonner Unternehmen mitgeteilt, mit Banken und Anleihegläubigern jetzt Gespräche über einen Schuldenschnitt zu beginnen. Eine Insolvenzgefahr sieht der Konzern nicht.

Börsen-Zeitung, 01.02.2013, Autor ahe Düsseldorf, Nummer 22, Seite 9, 262 Worte

URL zum Artikel:
http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2013022102&titel=Entlastungsbeschluesse-von-Solarworld-HV-sind-nichtig

http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2013022102

Mittwoch, 30. Januar 2013

München – Nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), ein unabhängiger Verband von Aktionären und Kapitalanlegern, ist zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung der SolarWorld AG von den Anleiheinhabern getragen werden soll

0.01.2013, 08:26 Uhr Meldung drucken |  Artikel empfehlen

SdK: SolarWorld-Anleiheinhaber sollen sich zusammenschließen

München – Nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), ein unabhängiger Verband von Aktionären und Kapitalanlegern, ist zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung der SolarWorld AG von den Anleiheinhabern getragen werden soll. Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung. Die SdK hat den betroffenen Anleiheinhaber zu diesem Zweck einen kostenlosen Newsletter angeboten. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als fünf Prozent der Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.

Interessen von anderen Gläubigern sowie Aktionären besser gebündelt
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) werde die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu schwerwiegenden finanziellen Zugeständnissen wie einem Zins- und teilweisen Rückzahlungsverzicht zu bewegen. Neben den Anleiheinhabern kommt aus Sicht der SdK jedoch auch anderen Gruppen wie den Inhabern von Darlehensforderungen und den Aktionären eine wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden Letzt genannten Gruppen durch starke Vertreter - die Interessen der Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK Großaktionär und Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck - ihre Interessen im Sanierungsprozess durchsetzen könnten, würden die Interessen der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht vertreten. Aus diesem Grunde sei zu befürchten, dass sie die Hauptlast tragen sollen.

meine Kündigung an Solarworld per DHL / unten Sendungsverfolgung // haben die bei Solarworld wirklich eine Beschäftigte namens SOLAR ?


 
100%
 
Sendung an DHL übergebenTransportBearbeitung in PaketzentrumZustellungSendung wurde erfolgreich zugestellt
 
Datum/UhrzeitOrtStatus
Di, 29.01.2013 18:47 Uhr
--
Die Sendung hat das Importzentrum verlassen
Mi, 30.01.2013 04:55 Uhr
Köln
Sendung ist im Zustellstandort eingegangen
Mi, 30.01.2013 05:14 Uhr
Köln
--
Mi, 30.01.2013 07:44 Uhr
Köln
in Auslieferung durch Kurier
Mi, 30.01.2013 10:21 Uhr
--
Sendung wurde zugestellt an Frau SOLAR*

Dienstag, 29. Januar 2013

Wichtig ist aber, dass die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach § 314 Abs. 3 BGB erklärt wird. Wenn die zur Kündigung berechtigenden Umstände schon längere Zeit bekannt sind und zu lange gewartet wird, ist die außerordentliche Kündigung nicht mehr wirksam.


28.01.2013 – Die Umsatzeinbrüche der letzetn Jahre haben offensichtlich einen fatalen  Einfluss auf die Finanzsituation bei SolarWorld AG. Die Ertragskraft und die Bilanzstrukturen haben sich massiv zum Negativen verändert. Nach der letzten Pressemitteilung vom 24.01.2013 seien “gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegebenen Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) und Schuldscheindarlehen” notwendig. Gleichzeitig geht die SolarWorld AG davon aus, dass die „erforderliche finanzwirtschaftliche Restrukturierung“ und notwendige Maßnahmen operativer Art – im allseitigen Interesse – umgesetzt werden können.
Dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sehr bald von SolarWorld Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz einberufen werden, in denen den Anleihegläubigern ein Nennwertverzicht auf die Anleihen der Solarworld vorgeschlagen wird. Hierbei ist zu beachten, dass diese Gläubigerversammlungen mehrheitlich Nennwertverzichte beschließen können zu Lasten von Anleihegläubigern, die sich an diesen Abstimmungen überhaupt nicht beteiligen oder gegen die Verzichte stimmen. Dass die Banken einen spürbaren Beitrag für die Sanierung der Bilanz von Solarworld leisten, ist nach den Erfahrungen kaum zu erwarten.
Was die Anleihegläubiger jetzt tun sollten:
Aus unserer Sicht besteht dringender Handlungsbedarf:

Zu prüfen ist, ob die Anleihegläubiger unmittelbar raeagieren und die außerordentliche  Kündigung der von ihnen gehaltenen Solarworld-Anleihen erklären sollten.
In einem anderen Fall einer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Emittentin von Unternehmensanleihen hat unsere Kanzlei unmittelbar nach einer Information des Unternehmens über die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse insbesondere für rechtschutzversicherte Anleihegläubiger außerordentliche Kündigungen der Anleihenerklärt und die gesamte Anleihesumme sofort fällig gestellt. In einem anschließenden Rechtsstreit hat das Landgericht Köln mit Urteilen vom 26.01.2012 sämtliche Kündigungen bestätigt und das Unternehmen zur Rückzahlung der Anleihensummen bezogen auf den Nominalwert der Anleihen verurteilt.
Das Gericht folgte unserer Argumentation und sah einen wichtigen Grund, der zur Kündigung berechtigte, als gegeben an. Daher lag ein Kündigungsrecht nach vor, so das Landgericht Köln in seinen Entscheidungen vom 26.01.2012.
Auch im vorliegenden Fall kündigt SolarWorld AG mit Pressemitteilung vom 23.01.2013 eine “finanzwirtschaftliche Restrukturierung” und “gravierende Einschnitte” bei den Anleihen an. Daher müssen die Anleihegläubiger jetzt entscheiden, ob sie handeln wollen. Wichtig ist aber, dass die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach § 314 Abs. 3 BGB erklärt wird.  Wenn die zur Kündigung berechtigenden Umstände schon längere Zeit bekannt sind und zu lange gewartet wird, ist die außerordentliche Kündigung nicht mehr wirksam.
Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass den Anleihegläubigern ein nach dem Schuldverschreibungsgesetz  eingeleitetes Verfahren droht, welches der Durchsetzung von Forderungsverzichten dient. Auch hier ist eine Interessenbündelung dringend geboten, damit die Anleihegläubiger in kommenden Gläubigerversammlungen angemessen vertreten werden.
Wer die Möglichkeit der Kündigung seiner Anleihen prüfen lassen möchte, kann – gegebenenfalls unter Angabe seiner Rechtschutzversicherung – der von Rae Keitel & Keitel gebildeten Interessengemeinschaft „Solar-Anleihen in Not“ beitreten. Er erhält sodann Informationen, wie weiter verfahren werden kann.
Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht zudem für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung:
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln

eine sehr bedenkenswerte Strategie - "Kündigung aus wichtigem Grund" heißt das Zauberwort. Steht in §§ 314 und 490 BGB

Autor: Aldy
Datum: Gestern, 21:37
 
Zitat:
Zitat von juliusjr Beitrag anzeigen
Warum sollten die anleihegläubiger einen schuldenschnitt zustimmen.
Müssen sie nicht - "Kündigung aus wichtigem Grund" heißt das Zauberwort.
Steht in §§ 314 und 490 BGB
.

Urteile dazu siehe hier: LG Köln, 30 O 13/11 und 30 O 14/11.

Außerdem kommt durch die AdHoc der §9(e) der ALB zum Tragen.

Man sollte sich aber beeilen - eine solche Kündigung greift nur vor der Insolvenzanmeldung! 

Aldy

na ja..... ich bin weiss Gott kein AktienChartFreak...


Solarworld: Und was kommt jetzt?

29.01.2013 (www.4investors.de) - Wie es bei Solarworld weiter gehen wird ist unklarere denn je, seitdem das Unternehmen mit finanziellem Restrukturierungsbedarf dem Markt einen Schock versetzt hat. Wie diese Restrukturierung aussehen wird, ist derzeit völlig unbekannt, und diese Unsicherheit lastet merklich auf der Aktie. Das TecDAX-notierte Papier war am Freitag von knapp 1,60 Euro auf bis zu 1,065 Euro abgestürzt, gestern wurden Kurse zwischen 1,06 Euro und 1,18 Euro verzeichnet. Zuvor hatte sich der Solarworld-Aktienkurs am wichtigen Widerstand bei 1,89 Euro vergeblich um einen Ausbruch bemüht und war nach einer Konsolidierung nicht mehr über ein Hindernis bei 1,65/1,69 Euro hinaus gekommen.

Charttechnisch brachte der gestrige Tag einen Handel mit Licht und Schatten für die Solarworld-Aktie. Zum einen hat das Papier erneut am oberen Ende der breiten Unterstützung bei 0,94/1,05 Euro Halt finden können. Zum anderen aber ist die Aktie an einer Widerstandszone gescheitert, die sich zwischen 1,17 Euro und 1,24 Euro abzeichnet. Diese beiden Bereiche dürften auch in den kommenden Tagen den Kursverlauf des TecDAX-notierten Solartitels entscheidend prägen. Alles in allem bleiben Engagements in dem Papier aufgrund der unklaren fundamentalen Lage aber extrem risikobehaftet!
Hier geht es zum Chart der Solarworld-Aktie.
( mic )

http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=65705

Montag, 28. Januar 2013

na ja......



Beitrag Nr.47641 
(44.069.675)
Antwort
Zitat
Zitat von solarkingHerr Asbeck ist ein Visionär für die solare Energiewende.

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Wie sagte schon Helmut Schmidt vor über 30 Jahren . "..Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen...."
Also Asbeck interessiert sich scheinbar nurnoch für weitere Luxusschlösser in seiner Sammlung. Den haben sie offenbar in der Schön-Wetter-Zeit zu lange als "Sonnenkönig" hochgeschrieben bis er am Ende selber jetzt glaubt er wäre der König der Welt der sich nurnoch mit Rolls Royce von einem seiner Schlösser zu nächsten kutschieren läßt und dem das niedere Volk der Solarworld-Kleinanleger relativ egal ist. Da werden nurnoch deftige Delikatessen gespachteln anstatt hart zu arbeiten. Schau dir mal den Leibesumfang vom Asbeck heute und den vor 10 oder 15 Jahren an. Der Typ platzt ja bald, wenn ihn sein Janker nicht mehr zusammenhalten sollte. Je magerer der Aktienkurs wurde desto fetter wurde der CEO. Der hat durch Aktienverkäufe schon hunderte an Millionen Euro zusammengerafft als der Solarworld-Kurs hoch war. Der wußte die Subventions-Blase wird irgendwann platzen. Am Ende hat er nurnoch soviel Aktien gehalten damit er auf der HV sich selber immer wieder als CEO wählen kann und damit er eine Sperrminorität hat. Der hat mehr Kohle als Solarworld an Marktkapitalisierung noch hat. Wenn Solarworld insolvent würde, dann würde das Asbeck finanziell nicht groß noch treffen. Asbeck ist ein selbstverliebter Prasser der ohne die Milliarden an Subventionen die er dem deutschen Steuerzahler aus der Tasche gezogen hat in der Vergangenheit keinen müden Euro gemacht hätte. Ein Schönwetter-CEO der überfordert ist mit internationalem Wettbewerb umzugehen. Alleine die völlig überhöhte Divi nach der letzten HV war doch ein Witz, trotz der damals schon angespannten Finanzlage. Immer nur selber abgreifen anstatt die Schulden zu bremsen. Zu lange hat Asbeck sich auf dem weichen Subventionskissen der Vergangenheit ausgeruht anstatt viel eher schon gegenzusteuern. Aber da war es ja viel zu sehr damit beschäftigt Schlösser, Rolls Royce und Ehrendoktortitel zu kaufen anstatt sich um das Wohl der Kleinaktionäre bei Solarworld zu kümmern. Wobei die auch zu einem guten Teil selber Schuld sind. Anstatt Asbeck mal kritisch zu hinterfragen waren HVs bislang immer nur eine Mischung aus naivem Kindergeburtstag und Götzenverehrung. In so einem Umfeld konnte Asbeck natürlich die Geschäfte schleifen lassen, wenn von der Basis kein Druck kommt. Ich denke es wäre an der Zeit, daß Asbeck aus dem Vorstand rausgeht und Platz schafft für Leute die zum einen sanieren können und zum anderen auch internationalen Wettbewerb als logische Herausforderung ansehen.

Hier nochmal der Beleg, daß Asbeck zulange von unkritischen Lulli-Aktionären auf den HVs verehrt wurde:

Solarworld: Wenn König Asbeck zur Audienz bittet 24.05.2012
http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:solarworld-wenn-koe…

"...Solarworld steckt in der tiefsten Krise der Firmengeschichte. Doch die Aktionäre huldigen Vorstandschef Frank Asbeck. Kritik gibt es so gut wie nicht. Die Hauptversammlung wird zum Götzendienst..Es ist eine Kuschel-Hauptversammlung. Kaum ein Redner, der nicht mindestens einmal sagt, dass er dem Vorstand danke für seine großartige Arbeit. "Ich bin ein richtig großer Fan von der Solarworld", sagt ein Anleger. Ein anderer empfiehlt Asbecks Buch "Eine solare Welt" allen zur Lektüre. Ein Aktionär gibt sogar vor der gesamten Hauptversammlung seine Bewerbungsmappe beim Vorstand ab. Der Vertreter des Dachverbands Kritischer Aktionäre lobt Asbecks "Vision".Die Aktionäre applaudieren laut. Asbeck, im Trachtenjankerl unterm Bundesadler, strahlt vor sich hin....Ein einziger Aktionär wagt, den Vorstand hart zu kritisieren: Christian Strenger, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Aufsichtsrat der Fondsgesellschaft DWS. Dabei hatte Asbeck ganz am Anfang noch versucht, ihn auf Kuschelkurs zu bringen. Er schenkt ihm ein Solarladegerät fürs Handy. "Für Herrn Strenger, damit er der Gesellschaft mehr gewogen ist und mit seinen Klagen nicht immer so hohe Kosten verursacht." Doch Strenger, der bereits seit der Hauptversammlung 2011 gegen Solarworld klagt, lässt sich nicht umstimmen und kritisiert unter anderem, dass das Unternehmen trotz Verluste eine Dividende ausschüttet und so Liquidität abgibt. Sein Verdacht: Asbeck, der mit mehr als 27 Prozent größter Aktionär ist, denke mehr an sein eigenes Bankkonto als die Interessen der Firma. Strenger zählt - was ungewöhnlich ist für einen Redner, der einen Gegenantrag stellt, als einer der letzten zu Wort. Während er spricht, unterbrechen ihn andere Aktionäre und rufen "aufhören!". Strengers Auftritt ist nur ein kurzes Intermezzo. Die Veranstaltung unter dem Bundesadler plätschert weiter. "Ich freue mich, dass ich jetzt mit so einem guten Gefühl nach Hause fahren kann", sagt ein Aktionär. Der Solarworld-Aktienkurs ist am Dienstag bis zum Nachmittag um zwei Prozent gefallen.

Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), erklärt im Gespräch mit der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX, was dieser Schritt bedeutet.

Aktionärsschützer: Solarworld-Gläubiger bekommen Pistole auf die Brust
Aktionäre gehen bei Insolvenz meistens leer aus


Wie Solarworld am Donnerstagabend mitteilte, stehen "gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen" an. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), erklärt im Gespräch mit der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX, was dieser Schritt bedeutet.

Solarworld bemüht sich um eine Umschuldung ihrer Anleihen und Schuldscheine. Was bedeutet das?

"Zunächst, dass es schlecht um Solarworld steht - sehr schlecht sogar. Es spricht viel dafür, dass eine Überschuldung droht, wenn keine Lösung gefunden wird. Nun wird den Anleihegläubigern die Pistole auf die Brust gesetzt. Sie werden vor die Wahl zwischen Pest oder Cholera gestellt. Im Klartext: Entweder sie verzichten auf einen Teil ihres Geldes, oder sie laufen Gefahr im Rahmen einer Insolvenz noch mehr, wenn nicht alles zu verlieren."



Welche Optionen hat Solarworld?

"Eine Insolvenz hilft niemandem und liegt daher im Kern weder im Interesse der Aktionäre noch der Anleihebesitzer. Solarworld könnte versuchen, die beiden ausstehenden Anleihen gegen eine neue mit für sie besseren Konditionen zu tauschen. Das wird aber wohl nur mit einem Besserungsschein funktionieren, der den Gläubigern das Recht gibt, die alten Anleihekonditionen zu bekommen, wenn das Unternehmen wieder wirtschaftlich gesund ist."



Und gibt es noch eine andere Lösung?

"Alternativ könnte das Unternehmen den Anleihebesitzern auch Aktien, also Eigenkapital, anbieten. Dieser Tausch im Rahmen einer Kapitalerhöhung von Fremd- in Eigenkapital wäre zumindest für Solarworld von Vorteil, da das Unternehmen dann deutlich entlastet würde. Aber das alles sind herbe Einschnitte für die Beteiligten. Diese nur mit der Dominanz und einem angeblich unlauteren Agieren der Chinesen zu begründen, kann die Anleihegläubiger und Aktionäre nicht beruhigen. Eine Aufarbeitung aller Gründe für die Misere ist dringend angezeigt."



Was bedeutet dieser Schritt für die Aktionäre?
"Aktionäre haben grundsätzlich ein Interesse daran, dass alles getan wird, eine Insolvenz zu vermeiden. Sie bekommen im Falle einer Insolvenz praktisch nichts, deswegen werden Sie wahrscheinlich bereit sein, die Kröte der Verwässerung durch eine Kapitalerhöhung zu schlucken. Bei einer solchen Lösung würde Herr Asbeck, dem annähernd 28 Prozent des Unternehmens gehören, ein wichtige Rolle zukommen. Das Grundproblem wäre damit aber nicht gelöst. Die Frage wird sein, ob es Solarworld gelingt, ein trag- und zukunftsfähiges Geschäftsmodell zu etablieren. Das ist Herrn Asbeck und seinen Kollegen in letzter Zeit nicht gelungen.

Drohender Schuldenschnitt: Solarworld-Aktie bricht mehr als 25 Prozent ein


Drohender Schuldenschnitt: Solarworld-Aktie bricht mehr als 25 Prozent ein

Solarworld: Das Unternehmen hat mehr als eine Milliarde Euro langfristige Schulden Zur Großansicht
DPA
Solarworld: Das Unternehmen hat mehr als eine Milliarde Euro langfristige Schulden
Anleger haben geschockt auf die Probleme bei Solarworld reagiert. Dem Unternehmen droht laut Experten ein Schuldenschnitt. Die Aktie verlor zeitweise mehr als ein Viertel ihres Wertes.

Bonn - Das einstige Vorzeigeunternehmen Solarworld kämpft um seine Zukunft. Die Krise in der Solarbranche und der harte Wettbewerb mit China bringen den Bonner Konzern finanziell immer stärker in Bedrängnis. Gläubigern droht nun der Schuldenschnitt. Der Aktienkurs von SolarworldChart zeigen brach am Freitagvormittag zeitweise um mehr als 25 Prozent ein.
Es stünden "gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen" an, teilte das Unternehmen mit. Nach Ansicht von Experten droht Solarworld ein Gläubigerverzicht. Ende September hatte Solarworld eigenen Angaben zufolge langfristige Schulden in Höhe von 1,04 Milliarden Euro. Darunter waren 543 Millionen Euro Verbindlichkeiten in Anleihen und 354,2 Millionen Euro in Schuldscheinen.

Solarworld war wegen des branchenweiten Preisverfalls im dritten Quartal 2012 tiefer in die roten Zahlen gerutscht und hatte einen Verlust von rund 69 Millionen Euro erlitten. Für das Gesamtjahr erwartet der Konzern einen deutlich sinkenden Umsatz sowie einen hohen operativen Verlust.
Als Schuldigen für die Misere der Branche hat Vorstandschef Frank Asbeck die Konkurrenz aus China ausgemacht. "Derzeit können auch diejenigen Solarhersteller nicht profitabel sein, die ihre Kosten gut im Griff haben", schrieb Asbeck im November. "Dumping und unzulässige Subventionen haben die nachhaltig gewachsene Solarindustrie massiv geschädigt und in Teilen sogar zerstört."

Solarworld beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit rund 3000 Mitarbeiter an Standorten in Deutschland, Spanien, Frankreich, Südafrika, Asien und den USA. Das Unternehmen gehört nach eigenen Angaben weltweit zu den größten Solarkonzernen und verfügt demnach über Standorte in allen wichtigen Zielmärkten.
cte/dpa

Das Unternehmen verfüge über ausreichend Liquidität. „Diese liegt ungefähr auf dem Stand des dritten Quartals.“ Ende September hatte Solarworld 232 Millionen Euro in der Kasse


SOLARWORLD-CHEF ASBECK„Eine Insolvenz droht nicht“

exklusiv Nach der Hiobsbotschaft vom Vortag versucht Solarworld-Chef Frank Asbeck, die Anleger seines Unternehmens zu beruhigen. Solarworld sei im Kern gesund, helfen würde ihm aber dennoch eine staatliche Maßnahme.
Solarworld-Chef Frank Asbeck: „Wir haben eine positive Fortführungsprognose.“ Quelle: ZB
Solarworld-Chef Frank Asbeck: „Wir haben eine positive Fortführungsprognose.“Quelle: ZB
FrankfurtSolarworld-Chef Frank Asbeck sieht keine Pleitegefahr bei der von ihm gegründeten Solarfirma. „Eine Insolvenz droht nicht“, sagte er Handelsblatt Online. Das Unternehmen verfüge über ausreichend Liquidität. „Diese liegt ungefähr auf dem Stand des dritten Quartals.“ Ende September hatte Solarworld 232 Millionen Euro in der Kasse
Mit einer Pflichtmitteilung vom Donnerstagabend hatte Solarworld bekannt gegeben, dass mit den Gläubigern über eine Reduzierung der Schulden geredet werden soll. „Wir haben den Schritt proaktiv gemacht, weil wir auf der Passivseite eine Entlastung brauchen“, sagte Asbeck. Im Kern geht es um die ausstehenden Anleihen, die in Summe ein Volumen von 900 Millionen Euro haben. Diese machen den Großteil der Verbindlichkeiten aus, die Ende September bei 1,04 Milliarden Euro gelegen hatten.

GESCHÄFTSZAHLEN UND AUSSICHTENStärken und Schwächen deutscher Solarkonzerne

  • Geschäftszahlen und Aussichten: Stärken und Schwächen deutscher Solarkonzerne
  • Geschäftszahlen und Aussichten: Stärken und Schwächen deutscher Solarkonzerne
  • Geschäftszahlen und Aussichten: Stärken und Schwächen deutscher Solarkonzerne
  • Geschäftszahlen und Aussichten: Stärken und Schwächen deutscher Solarkonzerne
Asbeck betonte, dass Solarworld im Kern gesund sei. „Wir müssen operativ einige Anpassungen machen, die werden nun kommen.“ Dies sei dem Unternehmen in unabhängigen Gutachten bescheinigt worden. „Wir haben eine positive Fortführungsprognose.“

KURSEINBRUCHSolarworld-Aktie fällt Richtung Pennystock

Kurz nach Handelsbeginn verliert das Papier rund 27 Prozent. Gläubigerschnitt absehbar.
Kurseinbruch: Solarworld-Aktie fällt Richtung Pennystock
Asbeck kündigte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters zudem weitere Stellenstreichungen an, um die Kosten zu senken. Sie fielen aber nicht so stark wie im vergangenen Jahr aus. „Der wesentliche Stellenabbau wurde bereits 2012 umgesetzt“, betonte er. Der einstige Börsenstar hatte dem Preiskampf und den steigenden Verlusten bereits 2011 Tribut gezollt und Fertigungslinien in Deutschland und den USA stillgelegt. Damals mussten 500 Mitarbeiter gehen. 2012 setzte Asbeck erneut den Rotstift an und strich weitere zehn Prozent der Stellen. Im Herbst beschäftigte Solarworld noch knapp 2500 Mitarbeiter.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme/Anleihe Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
28.01.2013 / 16:22

SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
Die SolarWorld AG hat am 24.1.2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft auf Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft notwendig sind. Dies betrifft laut Unternehmensangaben auch die ausstehenden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045). Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird daher die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu schwerwiegende finanzielle Zugeständnisse wie einem Zins- und teilweisen Rückzahlungsverzicht zu bewegen.
Neben den Anleiheinhabern kommt aus Sicht der SdK jedoch auch anderen Gruppen wie den Inhabern von Darlehensforderungen und den Aktionären eine wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden Letzt genannten Gruppen durch starke Vertreter - die Interessen der Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK der Großaktionär und Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck - ihre Interessen im Sanierungsprozess durchsetzen können, werden die Interesse der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht vertreten. Es ist daher zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung die Anleiheinhaber tragen sollen.
Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür unter http://www.sdk.org/solarworld.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als 5% der Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.
Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber, welche sich für den Newsletter registriert haben, über den Verlauf des Verfahrens informieren. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an uns wenden.
München, den 28. Januar 2013 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!
Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-17 E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht

Sonntag, 27. Januar 2013

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge eines Wertpapiers


Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge eines Wertpapiers

OLG München (7 U 4544/96)
Datum: 22.01.1997
Fundstelle: DB 1997, 1072; EWiR 1997, 391; NJW-RR 1999, 557; OLGReport-München 1997, 103; WM 1998, 1716
Auszug:
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die vorzeitige Rückzahlung des Nominalbetrages von Hypothekenpfandbriefen, hilfsweise eine Zinsanpassung. Die Klägerin erwarb in den Jahren 1968/1969 von Dritten Pfandbriefe [...]

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ID:18087
Typ:U/Urteile
Zitat:OLG München, Urteil vom 22.01.1997, AZ 7 U 4544/96, WM 1998, 1716
Sachgruppen:GK/Finanzierung öffentlicher Projekte; public private partnership (ppp), Sozialer Wohnungsbau
Schlagwörter:Wohnungsbauförderung; Zinsen; Steuervorteile; Befreiungsanspruch; Anleihen; Pfandbriefe
Länder/Regionen:04EUDE/Deutschland
Aktenzeichen:7 U 4544/96
Gericht:OLG München
Status:Urteil
Urteilsdatum:22.01.1997
Fundstelle:WM 1998, 1716
Norm:BGB § 242; BGB § 780; BGB § 793; EStG § 3a; SteuerÄndG 1992 Art. 1
Volltext:1. Es lag im gesetzgeberischen Ermessen, die steuerliche Subventionierung des sozialen Wohnungsbaus in Form der Steuerbefreiung der Zinserträge aus sog. Sozialpfandbriefen zu beenden.
2. Der Wegfall der Steuerbefreiung für Zinsbeträge aus sog. Sozialpfandbriefen durch das SteueränderungsG 1992 hat zwar die Geschäftsgrundlage des verbrieften Schuldverhältnisses wesentlich geändert. Dies rechtfertigt aber weder eine vorzeitige Kündigung noch eine Anpassung der Zinsen, weil sich dadurch ein Risiko verwirklicht hat, das der Sphäre des Anspruchstellers zuzuordnen ist.