Montag, 28. Januar 2013

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme/Anleihe Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
28.01.2013 / 16:22

SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
Die SolarWorld AG hat am 24.1.2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft auf Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft notwendig sind. Dies betrifft laut Unternehmensangaben auch die ausstehenden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045). Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird daher die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu schwerwiegende finanzielle Zugeständnisse wie einem Zins- und teilweisen Rückzahlungsverzicht zu bewegen.
Neben den Anleiheinhabern kommt aus Sicht der SdK jedoch auch anderen Gruppen wie den Inhabern von Darlehensforderungen und den Aktionären eine wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden Letzt genannten Gruppen durch starke Vertreter - die Interessen der Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK der Großaktionär und Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck - ihre Interessen im Sanierungsprozess durchsetzen können, werden die Interesse der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht vertreten. Es ist daher zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung die Anleiheinhaber tragen sollen.
Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür unter http://www.sdk.org/solarworld.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als 5% der Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.
Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber, welche sich für den Newsletter registriert haben, über den Verlauf des Verfahrens informieren. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an uns wenden.
München, den 28. Januar 2013 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!
Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-17 E-Mail: bauer@sdk.org
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