Mittwoch, 31. Juli 2013

immer dran denken: Die Beschlüsse der Gläubigerversammlung werden erst mit Vollzug des Skripturaktes wirksam........

immer dran denken: Die Beschlüsse der Gläubigerversammlung werden erst mit Vollzug des Skripturaktes wirksam......

(Wirkungskette.....unbedingte Zinszahlung der 2016er bis zum 12.8.2012 eingehend auf den Gläubigerkonten um den Default innerhalb der GracePeriod zu verhindern......wenn Zahlung nicht erfolgt bzw als bedingte Zahlung ausgeführt wird.....klassischer Kündigungsgrund.....und da der Skripturakt bis dahin nicht ausgeführt ist gibts auch keine Kündigungsausschlüsse die ohnehin unwirksam da rechtswidrig sind....diese Essentials sind nicht abdingbar....übrigens Anfechtungsgrund für die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen....

nur zahlen bringt Frieden.....

BEDINGUNGEN, ERFÜLLUNGSTAG FÜR DAS ERWERBSRECHT, ABWICKLUNGSTAG

Die Abbuchung der Schuldverschreibungen erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung (Einbuchung) der entsprechenden Zahl von Erwerbsrechten, nachdem sämtliche der nachfolgenden Bedingungen eingetreten sind. Der Tag der Abbuchung ist der Erfüllungstag (der
„Erfüllungstag“). Der Erfüllungstag ist der Tag, an dem sämtliche nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
 a) die für den Umtausch erforderlichen Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem 
Tagesordnungspunkt 2 sind nicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SchVG angefochten worden, oder erhobene Anfechtungsklagen sind durch Vergleich, Klagerücknahme oder 
Erledigung der Hauptsache beendet worden, oder diese Beschlüsse sind auf Grund eines
rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4 SchVG i.V.m. §
246a AktG vollziehbar;
 b) die Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 2 wurden
gemäß § 21 Abs. 1 SchVG vollzogen;
 c) die für den Umtausch der Anleihe 2010/2017 erforderlichen Beschlüsse der Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2017 sind nicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SchVG angefochten 
worden, oder erhobene Anfechtungsklagen sind durch Vergleich, Klagerücknahme oder 
Erledigung der Hauptsache beendet worden, oder diese Beschlüsse sind auf Grund eines
rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4 SchVG i.V.m. §
246a AktG vollziehbar;
 d) die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der Anleihe 2010/2017 über den 
Umtausch der Anleihe 2010/2017 wurden gemäß § 21 Abs. 1 SchVG vollzogen;
 e) die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Kapitalherabsetzung
und die Umtauschsachkapitalerhöhung (zusammen die „Kapitalmaßnahmen“) sind
gefasst worden;

f) die für die Durchführung der Kapitalmaßnahmen erforderlichen Beschlüsse der Hauptversammlung der Emittentin sind nicht angefochten worden, oder erhobene Anfechtungsklagen sind durch Vergleich, Klagerücknahme oder Erledigung der Hauptsache 
beendet worden, oder diese Beschlüsse sind auf Grund eines rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 246a AktG vollziehbar.
Die Lieferung der Neuen Aktien und der Neuen Besicherten Schuldverschreibungen für die
ausgeübten Erwerbsrechte erfolgt innerhalb von voraussichtlich 8 Bankgeschäftstagen nach
Ende des jeweiligen Erwerbsangebots (der „Liefertag“).
Die Zahlung des anteiligen Barausgleichs erfolgt nach Ablauf der Veräußerungsfrist von
voraussichtlich 15 aufeinanderfolgenden Bankgeschäftstagen beginnend ab dem dritten
Bankgeschäftstag nach Ende des jeweiligen Erwerbsangebots (der „Zahltag“).
Die Emittentin wird den Erfüllungstag sowie den voraussichtlichen Liefer- und Zahltag mit
einer Frist von voraussichtlich 5 Bankgeschäftstagen vor dem Erfüllungstag gemäß § 14 der
Anleihebedingungen der Anleihe 2011/2016 bekanntmachen

S 22/23

http://www.solarworld.de/fileadmin/sites/sw/ir/pdf/4_glaeubigerversammlung/Einladung_2.GbV_2011-2016__Restrukturierung_.pdf

ein unsittlicher Antrag (Punkt 1) // wie bitte soll diese bedingte "Zinszahlung" innerhalb der Grace Period bis zum 12.8. den Default verhindern ? (Punkt 2)

ein unsittlicher Antrag (Punkt 1)  //  wie bitte soll diese bedingte "Zinszahlung" innerhalb der Grace Period bis zum 12.8. den Default verhindern ? (Punkt 2)


2.9. ZUSTIMMUNG ZU DEN ÄNDERUNGEN DER ANLEIHEBEDINGUNGEN
Die Anleihebedingungen werden um folgenden § 1a ergänzt:
„§ 1a Kündigungsverzicht; Verzicht

1. Die Gläubiger verzichten hiermit bis zum 31.12.2014 auf etwaige Rechte, nach § 9 oder aus
wichtigem Grund, insbesondere wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der 
Emittentin und/oder wegen eines Verzugs der Emittentin, zu kündigen und die vorzeitige 
Rückzahlung der Nominalforderung zu verlangen. 

2. Die am 13. Juli 2013 fällige Zinszahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass für den Fall der
Durchführung des Umtauschs in Erwerbsrechte (wie in der heutigen Gläubigerversammlung
zu TOP 2 beschlossen) die Zahlung auf die Anteilige Tilgung im Sinne von § 1a der Anleihebedingungen der Neuen Besicherten Anleihe (vollständig und zuzüglich einer unterstellten 
Verzinsung in Höhe von 6,375 % p.a.) angerechnet wird.“

S 24

http://www.solarworld.de/fileadmin/sites/sw/ir/pdf/4_glaeubigerversammlung/Einladung_2.GbV_2011-2016__Restrukturierung_.pdf

Samstag, 27. Juli 2013

Wir bieten den uns bekannten Investoren eine Vertretung im Termin an, um eine möglichst hohe Präsenz und Zustimmung zu erreichen.

Sehr geehrter Herr Koch,

Günther & Partner ist der von den Gläubigern der Anleihe 2017 gewählte gemeinsame Vertreter.
Ja, die Solarworld muss die Vergütung des Vertreters tragen. Dies ist im Schuldverschreibungsgesetz geregelt.
Der gemeinsame Vertreter ist aber nur den Gläubigern verpflichtet und vertritt deren Gesamtinteressen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir uns ein Bild der Situation auf Basis von nicht-öffentlichen Informationen der Gesellschaft gemacht.
Über unsere Tätigkeit und unsere Erkenntnisse werden wir nächste Woche einen Bericht veröffentlichen (abrufbar unter der Website der Solarworld AG). Im Ergebnis sind beide Gemeinsamen Vertreter (Anleihen 2016 + 2017) der Auffassung, dass eine Zustimmung zum Restrukturierungskonzept unter Abwägung der uns bisher bekannten Chancen und Risiken für die Anleihegläubiger vorteilhafter ist als eine Ablehnung.

Wir bieten den uns bekannten Investoren eine Vertretung im Termin an, um eine möglichst hohe Präsenz und Zustimmung zu erreichen.
Sollten Sie anderer Auffassung in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit des Konzeptes im Vergleich zu Alternativszenarien sein, so würde sich anbieten z.B. den von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (Haubrock) zu bevollmächtigen (Formulare auf der Webseite der Solarworld AG). Dessen Vollmacht sieht konkret auswählbare Weisungen für jeden Beschlussvorschlag vor. Diese – in der Einladung zur Versammlung enhaltene – Vollmacht von Haubrock wurde auch über alle Depotbanken an die Privatanleger verteilt.

Freundliche Grüße

i.V. Lars Ruppert

Günther & Partner
- Team Solarworld -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
tel      +49-89-15 98 98-17
fax     +49-89-15 98 98-22
G&P GmbH & Co. KG
HRA   86755
Komplementärin: G&P Verwaltungs GmbH
München, HRB 159042
Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux
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Anlagen duerfen weiterhin nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben
werden. Vielen Dank.

Von: Rolf Koch [mailto:rolfjkoch@web.de]
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2013 19:02
An: G&P Team Solarworld; rolfjkoch
Betreff: Aw: Solarworld Vollmachten für kommende Gläubigerversammlung 5./6. August

sehe ich das richtig, dass Sie im Vollmachtsformular keine Weisungsmöglichkeit vorgesehen haben also z.B. mit nein zu stimmen ?

Ferner nehme ich an dass Sie von Solarworld bezahlt werden, also im Sinne von SW für die Restrukturierung und damit einen Kapitalschnitt von 55% stimmen ?

Ich erbitte schnellstmögliche Aufklärung.

MfG

Rolf Koch

Gesendet: Freitag, 26. Juli 2013 um 17:26 Uhr
Von: "G&P Team Solarworld" <solarworld@guentherpartner.com>
An: solarworld@guentherpartner.com
Betreff: Solarworld Vollmachten für kommende Gläubigerversammlung 5./6. August
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Solarworld AG hat die Anleihegläubiger für die jeweils zweiten Gläubigerversammlungen der Anleihen zur Abstimmung über das Restrukturierungskonzept eingeladen. Die Termine sind wie folgt:

2016er Anleihe am Montag, 5. August 2013 um 10:00 in Bonn
2017er Anleihe am Dienstag, 6. August 2013 um 10:00 in Bonn

Wie bereits bei den vorherigen Gläubigerversammlung bietet Ihnen Günther & Partner an, Sie auf den Gläubigerversammlungen zu vertreten und Ihre Stimmrechte für Sie auszuüben.
Für beide Versammlungen finden Sie in der Anlage dieser email jeweils Vollmachtsformulare und Muster für Depotbescheinigungen. Zur wirksamen Vertretung benötigen wir von Ihnen

-       ein ausgefülltes und unterschriebenes Vollmachtsformular, sowie
-       eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk von Ihrer depotführenden Bank.

Bitte senden Sie die Unterlagen bis Freitag, den 2. August 2013 an:

Günther & Partner GmbH & Co. KG
Theatinerstrasse 36
D-80333 München


Wie Sie wissen, wird in den anstehenden Versammlungen ein Qurom von 25% benötigt um beschlussfähig zu sein. Falls die Versammlungen nicht beschlussfähig sind, besteht ist der vorliegenden Restrukturierungsprozess gescheitert und eine Insolvenz kann nicht ausgeschlossen werden.

Wir bedanken uns für das bisher in uns gesetzte Vertrauen und stehen Ihnen natürlich gern bei Rückfragen per email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Heike Franzen



Günther & Partner
- Team Solarworld -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
tel      +49-89-15 98 98-17
fax     +49-89-15 98 98-22
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Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux

Freitag, 26. Juli 2013

SolarWorld AG Inh.-Schuldv.v.2011(2016) // aufs letzte halbe Jahr gesehen eigentlich kein schlechtes Investment

SolarWorld AG Inh.-Schuldv.v.2011(2016)

Hinweis: Gehen Sie zur Trefferliste "XS0641270045", wenn Sie einen anderen Wert suchen!
26.07.13  16:38:32 Uhr
Realtime-Kurs33,50%
Liquidität:  hoch
Rendite p. a.:
61,503%
Rating:
--
Typ: Anleihe   WKN: A1H3W6
  

5 Jahre

6 Monate

Intraday

läuft das Restrukturierungsgeschäft so wie unten angedeutet ab ?

sehe ich das richtig, dass Sie im Vollmachtsformular keine Weisungsmöglichkeit vorgesehen haben also z.B. mit nein zu stimmen ?
 
Ferner nehme ich an dass Sie von Solarworld bezahlt werden, also im Sinne von SW für die Restrukturierung und damit einen Kapitalschnitt von 55% stimmen ?
 
Ich erbitte schnellstmögliche Aufklärung.
 
MfG
 
Rolf Koch
 
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2013 um 17:26 Uhr
Von: "G&P Team Solarworld" <solarworld@guentherpartner.com>
An: solarworld@guentherpartner.com
Betreff: Solarworld Vollmachten für kommende Gläubigerversammlung 5./6. August
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Solarworld AG hat die Anleihegläubiger für die jeweils zweiten Gläubigerversammlungen der Anleihen zur Abstimmung über das Restrukturierungskonzept eingeladen. Die Termine sind wie folgt:

2016er Anleihe am Montag, 5. August 2013 um 10:00 in Bonn
2017er Anleihe am Dienstag, 6. August 2013 um 10:00 in Bonn

Wie bereits bei den vorherigen Gläubigerversammlung bietet Ihnen Günther & Partner an, Sie auf den Gläubigerversammlungen zu vertreten und Ihre Stimmrechte für Sie auszuüben.
Für beide Versammlungen finden Sie in der Anlage dieser email jeweils Vollmachtsformulare und Muster für Depotbescheinigungen. Zur wirksamen Vertretung benötigen wir von Ihnen

-       ein ausgefülltes und unterschriebenes Vollmachtsformular, sowie
-       eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk von Ihrer depotführenden Bank.

Bitte senden Sie die Unterlagen bis Freitag, den 2. August 2013 an:

Günther & Partner GmbH & Co. KG
Theatinerstrasse 36
D-80333 München


Wie Sie wissen, wird in den anstehenden Versammlungen ein Qurom von 25% benötigt um beschlussfähig zu sein. Falls die Versammlungen nicht beschlussfähig sind, besteht ist der vorliegenden Restrukturierungsprozess gescheitert und eine Insolvenz kann nicht ausgeschlossen werden.

Wir bedanken uns für das bisher in uns gesetzte Vertrauen und stehen Ihnen natürlich gern bei Rückfragen per email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Heike Franzen



Günther & Partner
- Team Solarworld -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
tel      +49-89-15 98 98-17
fax     +49-89-15 98 98-22
email solarworld@guentherpartner.com
www.guentherpartner.com
G&P GmbH & Co. KG
HRA   86755
Komplementärin: G&P Verwaltungs GmbH
München, HRB 159042
Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux

Samstag, 20. Juli 2013

Nach einem Verlust von 69 (Vorjahr: 144) Millionen Euro vor Steuern und Zinsen (Ebit) hatte das Bonner Unternehmen Ende Juni noch 162 Millionen Euro auf der hohen Kante, wie Solarworld am Donnerstag erklärte

SOLARKONZERN IN SCHIEFLAGESolarworld-Finanzchef nimmt Vorstand in Schutz

Die Lage von Solarworld ist kritisch, doch wer trägt die Verantwortung für die Schieflage? Der Finanzchef des Konzerns entlastet den Vorstand, er habe keine gravierenden Fehler gemacht. Schuld seien die Asiaten.
Die Zentrale des Photovoltaikunternehmens Solarworld in Bonn. Der Konzern verliert im operativen Geschäft weiter Geld. Quelle: dpa
Die Zentrale des Photovoltaikunternehmens Solarworld in Bonn. Der Konzern verliert im operativen Geschäft weiter Geld.Quelle: dpa
FrankfurtDen Solarworld-Vorstand trifft nach Ansicht des Finanzchefs keine Schuld an der kritischen Lage des Solarkonzerns. „Es gab meiner Ansicht nach keinen einzigen gravierenden Fehler des Vorstands“, sagte der Finanzchef der um ihre Existenz kämpfenden Sonnenstromfirma, Philipp Koecke, der „Börsen-Zeitung“. „Wenn Solarworld die einzige Gesellschaft in der Branche wäre, die in einer solchen Schieflage wäre und in einer solchen Krise stecken würde - dann hätten wir tatsächlich etwas falsch gemacht.“ Ursache der Pleitewelle in der Branche sei der Preiskrieg, der vor allem von asiatischen Rivalen angefacht worden sei. Die EU will die heimische Branche durch Schutzzölle auf chinesische Billigimporte retten.
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Solarworld hofft bis zum 7. August auf die Zustimmung seiner Anleihegläubiger zur geplanten Bilanzsanierung, die über einen Schuldenschnitt bewerkstelligt werden soll. Die bisherigen Aktionäre wären dann nur noch mit fünf Prozent an Solarworld beteiligt, die Kredit- und Anleihegläubiger hielten den Rest. Ohne die Zustimmung der Eigen- und Fremdkapitalgeber droht dem Unternehmen die Insolvenz. „Ja, dann müssten wir tatsächlich zum Insolvenzgericht gehen“, sagte Koecke dem Blatt. Er sei aber optimistisch, dass es Solarworld schaffen könne. „Wir sind heute in der Endphase des Abschwungs“, sagte der Manager. „Und danach kommt wieder die Erholungsphase. Da bin ich mir sicher.“

SOLARMODULHERSTELLERDie Dominanz der Chinesen lässt nach

  • Solarmodulhersteller: Die Dominanz der Chinesen lässt nach
  • Solarmodulhersteller: Die Dominanz der Chinesen lässt nach
  • Solarmodulhersteller: Die Dominanz der Chinesen lässt nach
  • Solarmodulhersteller: Die Dominanz der Chinesen lässt nach
Der Solarkonzern verliert allerdings im operativen Geschäft weiter Geld. Nach einem Verlust von 69 (Vorjahr: 144) Millionen Euro vor Steuern und Zinsen (Ebit) hatte das Bonner Unternehmen Ende Juni noch 162 Millionen Euro auf der hohen Kante, wie Solarworld am Donnerstag erklärte. Das sind 62 Millionen weniger als Ende Dezember. Der Rückgang liege vor allem an Zinszahlungen und Investitionen. Grund für die anhaltenden Verluste ist ein Einbruch des Geschäfts.
Vor zwei Wochen hatte Conergy, einst ebenfalls ein Aushängeschild der deutschen Solarbranche, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

der nächste Winter kommt bestimmt.....

der nächste Winter kommt bestimmt.....

Foto: "Auch Pensionierte dürfen weiter arbeiten!"

"Wenn das geschieht, hätten wir noch einmal eine kurze Zeit, um Alternativen zu prüfen - die ich derzeit aber nicht sehe", sagte Koecke. "Ja, und dann müssten wir tatsächlich zum Insolvenzgericht gehen." Die Anleihegläubiger des Bonner Konzerns entscheiden am 5. und 6. August über die Restrukturierung


Donnerstag, 18. Juli 2013

Die Buchhaltung bei SW scheint jedenfalls zu funktionieren....schnelle Zahlen....gute Zahlen....da kenne ich ganz andere Fälle (z.B. WGF,Gebhard.....) Die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. Juni 2013 auf 162 (31. Dezember 2012: 224) Mio. €. Dieser Rückgang ist vor allem auf Zinszahlungen und Investitionen in Zukunftstechnologie zurückzuführen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die folgende Ad-hoc-Mitteilung wurde soeben veröffentlicht:

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

18.07.2013
Ad hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 and ISIN XS0478864225)

SolarWorld AG: Vorläufige Geschäftszahlen für das 1. Halbjahr 2013

Die SolarWorld AG verkaufte erwartungsgemäß im 1. Halbjahr 2013 weniger Solarstrommodule und Bausätze als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Nach vorläufigen Berechnungen belief sich die konzernweite Absatzmenge einschließlich des Wafergeschäfts im 1. Halbjahr auf 233 (H1 2012: 334) MW. Rückläufig entwickelte sich der Absatz vor allem im Heimatmarkt Deutschland, welcher voraussichtlich von ca. 7 auf ca. 4 Gigawatt schrumpfen wird. Hier wirkte auch die Verunsicherung der Kunden aufgrund des notwendigen Restrukturierungsprozesses der SolarWorld.

Die gesunkenen Absatzmengen und der fortdauernde Preisdruck durch Dumpingmodule führten dazu, dass auch der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahreshalbjahr zurückging. Einschließlich des Wafergeschäfts erzielte die SolarWorld einen Umsatz von rund 201 (H1 2012: 340) Mio. €. Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im 1. Halbjahr auf rund –37 (H1 2012: –99) Mio. €. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich im 1. Halbjahr auf rund –69 (H1 2012: –144) Mio. €.

Die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. Juni 2013 auf 162 (31. Dezember 2012: 224) Mio. €. Dieser Rückgang ist vor allem auf Zinszahlungen und Investitionen in Zukunftstechnologie zurückzuführen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im 1. Halbjahr –9 (H1 2012: –27) Mio. €.

Der Konzern-Zwischenbericht der SolarWorld AG für das 1. Halbjahr 2013 wird planmäßig am 14. August veröffentlicht. Bis zum 7. August 2013 sollen die entscheidenden Beschlüsse zur Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen von den Anleihegläubigern und den Aktionären der SolarWorld AG gefasst sein, was sich neben Zöllen auf Dumpingmodule im weiteren Jahr positiv auf den Absatz auswirken sollte.

Bonn, 18. Juli 2013
SolarWorld AG
Der Vorstand

Kontakt:
SolarWorld AG 
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de


Mit freundlichen Grüßen

SolarWorld AG
Investor Relations

Martin-Luther-King-Str. 24
53175 Bonn, Deutschland

Tel: +49 228-55920 470
Fax: +49 228-55920 9470

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Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn - Amtsgericht Bonn HRB 8319
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Claus Recktenwald
Vorsitzender des Vorstandes: Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck
Vorstand Vertrieb: Dipl.-Ing. Frank Henn
Vorstand Finanzen: Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke
Vorstand IT, Marke und Personal: RAin Colette Rueckert- Hennen