Mittwoch, 17. Juli 2013

f) Im Hinblick auf die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes ist beabsichtigt und erforderlich, die in Bezug auf die 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016) am 13. Juli 2013 fälligen Zinsen erst nach der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung, innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nach dem Zinszahlungstermin zu zahlen. Die finale Zahlung soll im Rahmen der Restrukturierung auf die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen angerechnet werden. // in einer Clearstreammeldung Case 03061-16JUL13 xs0641270045 steht unausgesprochen dass diese Zahlung nur bei für SW erfolgreicher Gläubigerversammlung am 5.8. erfolgt

SolarWorld AG erzielt Einigung mit allen Schuldscheingläubigern als weiteren Meilenstein der Restrukturierung

Ad-hoc-Mitteilung

18.06.2013


SolarWorld AG  / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Sonstiges

18.06.2013 14:24

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Die SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) hat soeben mit ihren
Schuldscheingläubigern und dem Inhaber eines gesicherten Darlehens eine
Einigung über die Umsetzung der Restrukturierung ihrer
Finanzverbindlichkeiten erzielt. Der Aufsichtsrat hat der Vereinbarung
bereits zugestimmt. Die Vereinbarung steht lediglich noch unter einem
Gremienvorbehalt von zwei beteiligten Kreditinstituten; der Vorstand geht
davon aus, dass dieser Vorbehalt alsbald erfüllt wird und die Vereinbarung
wirksam wird. Das Konzept beinhaltet folgende Eckpunkte:

 a) Im Rahmen einer für den 7. August 2013 vorgesehenen außerordentlichen
    Hauptversammlung soll zunächst das Grundkapital der SolarWorld AG von
    derzeit 111.720.000  Aktien im Verhältnis von 150:1 auf 744.800 Aktien
    im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung
    von Aktien herabgesetzt werden. Das Grundkapital soll entsprechend von
    derzeit EUR 111.720.000 um EUR 110.975.200 auf EUR 744.800 reduziert
    werden.

 b) Danach ist eine Sachkapitalerhöhung um EUR 14.151.200 (und die Ausgabe
    von  14.151.200 neuen Stammaktien) unter Ausschluss des Bezugsrechts
    der Aktionäre vorgesehen. Nach Durchführung der Sachkachkapitalerhöhung
    bleiben die (Alt-)Aktionäre mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt.

(Sach-)Einlagegenstand sind (i) die ausstehenden Teilschuldverschreibungen
der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR
400 Mio. (ISIN XS0478864225 - die 'Anleihe 2017'), (ii) die ausstehenden
Teilschuldverschreibungen der 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem
Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045 - die 'Anleihe 2016')
- (beide vorgenannten Schuldverschreibungen gemeinsam auch 'Anleihen'
genannt) - sowie (iii) ein Teil in Höhe von ca. 55 %  der ausstehenden
Schuldscheindarlehen sowie ein Teil in Höhe von 40 % des gesicherten
Darlehens (diese letztgenannten, einzubringenden Teilforderungen belaufen
sich auf insgesamt rd. EUR 213,9 Mio.). Die Restforderungen der
Schuldscheindarlehen (ca. 45 %) und des gesicherten Darlehens (ca. 60 %)
bleiben bestehen und sollen in einem neuen Darlehensvertrag (nachfolgend
'Darlehensvertrag') geregelt werden.

 c) Die Anleihen sollen im selben Umfang reduziert werden wie die
    Schuldscheindarlehen. Bei den Anleihen ist Gegenstand der Sacheinlage
    allerdings aus technischen Gründen die gesamte Anleiheforderung.
    Gleichzeitig wird die Gesellschaft daher zwei neue Anleihen in Höhe von
    ca. 45 % des derzeitigen Anleihennennbetrags begeben, zu deren Bezug
    allein die jeweiligen Gläubiger der Anleihen berechtigt sind und die
    selbst zur Börsennotierung zugelassen werden sollen. Somit bringen die
    Anleihegläubiger ihre Forderungen im (wirtschaftlichen) Ergebnis
    ebenfalls nur im Umfang von rd. 55 % ein. Im Zuge dessen sollen die
    Anleihegläubiger einen Erlös aus der Veräußerung von Aktien an einen
    Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden erhalten (vgl. lit.
    g)).

 d) Die Beschlussvorschläge der - parallel erforderlichen - Versammlungen
    der Anleihegläubiger werden vorsehen, dass jede Teilschuldverschreibung
    der vorgenannten Anleihen - ohne weitere Gegenleistung - umgetauscht
    werden kann, und zwar (i) in ein Recht zum Erwerb des auf sie
    entfallenden Teils der neuen Aktien an der Gesellschaft unter
    Berücksichtigung der Veräußerung von Aktien an den Investor und den
    derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g)) und - ergänzend - (ii)
    in ein Recht zum Erwerb einer Teilschuldverschreibung aus der
    betreffenden neuen Anleihe der Gesellschaft mit einem Nennwert von EUR
    451,73 für die Anleihe 2017, respektive EUR 439,39 für die Anleihe
    2016.

 

 e) Dies bedeutet im Falle der beabsichtigten Veräußerung von Aktien an den
    Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g))
    konkret, dass die Anleihegläubiger der 6,125%-Schuldverschreibung
    2010/2017 (ISIN XS0478864225 - Anleihe 2017) mit einem Nennwert von EUR
    1.000,00  bei vollständiger Ausübung ihrer jeweiligen Erwerbsrechte
    jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 53,52 sowie 6,77 (gerundet) neue
    Aktien der Gesellschaft und - ergänzend - jeweils eine neue 
    Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR 451,73
    erhalten sollen. Anleihegläubiger der 6,375%-Schuldverschreibung
    2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016) mit einem Nennwert von EUR
    1.000,00 sollen in diesem Fall bei vollständiger Ausübung ihrer
    Erwerbsrechte jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 57,84 sowie 7.31
    (gerundet) neue Aktien der Gesellschaft und - ergänzend - jeweils eine
    neue Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR
    439,39 erhalten. Sofern einzelne Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte
    teilweise oder vollständig nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als
    Abwicklungsstelle die nichtbezogenen Aktien bzw. die nicht bezogenen
    neuen Teilschuldverschreibungen börslich oder außerbörslich verkaufen
    und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als
    Barausgleich auszahlen.

Die neuen Teilschuldverschreibungen - und die Forderungen aus dem neuen
Darlehensvertrag - werden zu marktüblichen Konditionen verzinst und durch
alle wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns der SolarWorld AG
besichert. Die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen erfolgt dabei
wie folgt:

      - Durch eine sog. Barkomponente nach Vollzug der Restrukturierung in
        Höhe von ca. 12 % der Nominalwerte der Altforderung (entsprechend
        ca. 27% der Nominalwerte der neuen Teilschuldverschreibungen),
        welche in vier Tranchen nach Vollzug der Restrukturierung gezahlt
        wird.

      - Durch eine Endfälligkeitstilgung spätestens in 5 Jahren nach
        Vollzug der Restrukturierung in Höhe von ca. 33 % der Nominalwerte
        der Altforderung (entsprechend ca. 73% der Nominalwerte der neuen
        Teilschuldverschreibungen).

  f) Im Hinblick auf die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes ist
    beabsichtigt und erforderlich, die in Bezug auf die
    6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 - Anleihe 2016)
    am 13. Juli 2013 fälligen Zinsen erst nach der Beschlussfassung der
    Gläubigerversammlung, innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nach dem
    Zinszahlungstermin zu zahlen. Die finale Zahlung soll im Rahmen der
    Restrukturierung auf die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen
    angerechnet werden.

  g) Es ist beabsichtigt, dass aus dem durch die Sachkapitalerhöhung neu
    geschaffenen Aktienbestand ein neuer Investor in Höhe von 29 % sowie
    der Gründer und Vorstandsvorsitzende in Höhe von 19,5 % des neuen
    Grundkapitals an der SolarWorld AG entgeltlich beteiligt werden; davon
    unberührt bleibt die 5 %-ige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre nach
    Durchführung der Sachkapitalerhöhung. Die diesbezüglichen Vertragswerke
    sind noch nicht geschlossen; als Investor ist die Qatar Solar S.P.C,
    Doha/Qatar, vorgesehen. Daraus resultierende Veräußerungserlöse in Höhe
    von insgesamt 46,0 Mio. EUR sollen an die Finanzgläubiger
    (einschließlich der Anleihegläubiger) fließen; dies ist in den unter
    lit e) genannten Beträgen berücksichtigt.

  h) Der Vollzug der Restrukturierung (Closing) - und die vorstehenden
    Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen - stehen unter dem Vorbehalt
    von bestimmten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der
    Vorstand geht aktuell davon aus, dass das Closing im Zeitraum von
    November 2013 bis zum Februar 2014 eintritt.

Das Management der SolarWorld AG geht davon aus, dass bis Anfang August
2013 die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlungen und der
Hauptversammlung erreicht werden können.

Bonn, den 18. Juni 2013 

SolarWorld AG

Der Vorstand


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