Donnerstag, 31. Januar 2013

Der Aufsichtsratsvorsitzende von Solarworld, Claus Recktenwald, ist zugleich Partner einer Kanzlei, die als eine Art ausgelagerte Konzern-Rechtsabteilung für Solarworld arbeitet. Dafür hat sie allein im fraglichen Geschäftsjahr 700 000 Euro an Honoraren bezogen


Zweifel an Solarworld

Ein Urteil . des Oberlandesgerichts
Köln verstärkt die Zweifel an der Unabhängigkeit
des Aufsichtsrates der Solarworld
AG.

Der finanziell angeschlagene
Bonner Solarkonzern trenne nicht
sauber zwischen der Vergütung des
Aufsichtsrates und den Honoraren, die
er für die Rechtsberatung bezahle. Mit
dieser Begründung hat das Oberlandesgericht
die Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Entlastung von Vorstand
und des Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2010 für nichtig erklärt. Geklagt
hatte Christian Strenger, Mitglied
der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex.

Der Aufsichtsratsvorsitzende von Solarworld,
Claus Recktenwald, ist zugleich
Partner einer Kanzlei, die als
eine Art ausgelagerte Konzern-Rechtsabteilung
für Solarworld arbeitet. Dafür
hat sie allein im fraglichen Geschäftsjahr
700 000 Euro an Honoraren
bezogen. bü.

FAZ Print Fr 1.2.2013

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