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Gericht: LG Bonn 10. Zivilkammer
Entscheidungsdatum:
25.03.2014
Aktenzeichen: 10 O 299/13
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 5 Abs 5 SchVG, § 488 BGB
Fundstellen
ZIP 2014, 1073-1076 (red. Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen
EWiR 2014, 481 (red. Leitsatz)
Verfahrensgang
anhängig OLG Köln, Az: I-18 U 77/14
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.320,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
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