Mittwoch, 19. März 2014

Einbringungs* und Erlassvertrag zwischen 1 WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Ludwig-Erhard-AIIee 20,40227 Düsseldorf - nachfolgend auch die »WGZ BANK' - und 2 SolarWorld Aktiengesellschaft Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn - nachfolgend auch die „Gesellschaft“ -

Einbringungs* und Erlassvertrag
zwischen
1 WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
Ludwig-Erhard-AIIee 20,40227 Düsseldorf
- nachfolgend auch die »WGZ BANK' -
und
2 SolarWorld Aktiengesellschaft
Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn
- nachfolgend auch die „Gesellschaft“ -
Vorbemerkung
(A) Die WGZ BANK mit Sitz in Düsseldorf, Geschäftsadresse: Ludwig-Erhard-AIIee 20,
40227 Düsseldorf, ist eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Düsseldorf unter
der Handelsreglstemummer HRB 52363.
(B) Die Gesellschaft mit Sitz in Bonn, Geschäftsadresse: Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, ist eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Bonn unter der
Handelsregistemummer HRB 8319. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
EUR 744.800,00 und ist eingeteilt in 744.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals
von je EUR 1,00.
(C) Die Gesellschaft hat im Jahre 2010 eine 6,125 % Schuldverschreibung 2010/17 im
Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00, (ISIN XS0478864225,
WKN A1CR73), eingeteilt in 400.000 Teilschuldverschreibungen im Nominalwert von
je EUR 1.000,00 (nachfolgend auch die »Anleihe 2010/2017“) begeben.
(D) Die Gesellschaft hat ferner im Jahre 2011 eine 6,375% Schuldverschreibung
2011/2016 im Gesamthennwert von EUR 150.000.000,00 (ISIN XSÖ641270Ö45,
WKN A1H3W6), eingeteilt in 150.000 Teilschuldverschreibungen im Nominalwert
von je EUR 1.000,00 (nachfolgend auch die »Anleihe 2011/2016") begeben.
(E) Die Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe 2010/2017 hat am 6. August
2013 unter anderem Folgendes beschlossen:
2180888 - BnWi^iungRalrcg WGZ SnäLdca Sa3o2yoi)13
„2.3.1. Die Anleihegläubiger beschließen, sämtliche Schuldverschreibungen einschließlich
sämtlicher damit verbundener Rechte gegen (i) sämtliche Erwerbsrechte
Equity (das J<omptetterwerbsrecht Equity“) und (ii) sämtliche Erwerbsrechte
Secured Note (das JKompleiterwerbsrecht Secured Note*) umzutauschen.
a) Das Komplettenverbsrecht Equity gewährt den Anleihegläubigern nach
Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
von EUR 744.800,00 um EUR 14.151.200,00 aufEÜR 14.896:000,00
gegen Sacheinlagen, (die „Umtauschsachkapitalerhöhung“) einen Anspruch
auf Zahlung von insgesamt EUR 20.721.166,93 aus dem Verkaufserlös von
Aktien nach Maßgabe der unter den Ziffern. 2.1 Q und 2.11 in den Eckpunkten
dargesteüten Aktienkauf- und Obertragungsverträge MIP und NIK und
berechtigt zum Erwerb von insgesamt 2621.831 neu zu schaffenden auf
den Inhaber lautenden nenriweriiosen Stammaktien (Stückäktien) der SolarWorfd
AG (nachstehend auch die „Gesellschaft“) mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie an der Gesellschaft im
Umtauschverhältnis 1 / 6,77 (gerundet) (in Worten: eins zu sechs Komma
sieben sieben) nach dem Verkauf und der Obertragung sämtlicher Aktien im
Zusammenhang mit den Akteinkauf- und Obertragungsverträgen MIP und
NIK. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung
im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter
sowie künftiger Zinsen) das Recht zum Erwerb von jeweils 6,77 (gerundet)
Neuen Aktien erhalten.
Für den Fall, dass bis zum Beginn der Erwerbsfrist für die Ausübung der
Erwerbsrechte (a) der Aktienkauf- und Obertragungsvertrag nach Maßgabe
der Regelungen des MIP (vgl. Ziffer 2.10) und (b) der Aktienkauf- und Obertragungsvertrag
nach Maßgabe der Regelungen des NIK (vgl, Ziffer 2 11)
nicht wirksam geworden sind, Insbesondere nicht alle Bedingungen für das
Wlrksamwetden der Verträge - mit Ausnahme einer auf die Eintragung der
Durchführung der Umtauschsachkapitalerhöhung im Handelsregister aufschiebend
bedingten Übertragung der Aktien oder einer wirtschaftlich .vergleichbaren
Regelung - eihgetreten sind und/oder Rücktritirechte zu diesem
Zeitpunkt bestehen oder Bedingungen für die Übertragung der Aktien nicht
eingetreten sind- mit Ausnahme der Kaufpreiszahlungen - und die Mehrheit
der Gläubiger der Bankverbindlichkeiten der Durchführung der Restrukturierung
gleichwohl zugestimmt haben, sind die Anleihegläubiger vermittelt
durch die Abwicklungsstelle im Rahmen der Umtauschsachkapitalerhöhung
zum Erwerb 5.898.614 Neuer Aktien berechtigt. Das Umtauschverhältnis
Equity beträgt in diesem Fall 1 /15,23 (gerundet) (in Worten: eins zu fünfzehn
Komma zwei drei), sodaäs die Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung
im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. sämtlicher bis zum Zeitpunkt
der Einbringung der Schuldverschreibung auf die Gesellschaft aufge-
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