Sehr geehrter Herr K.,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 24. Februar 2014. Gemäß den Beschlüssen der
Gläubigerversammlung haben die Anleihegläubiger die Abwicklungsstelle beauftragt, alle Maßnahmen
zu treffen und Erklärungen abzugeben, die zur Abwicklung des Umtauschs der Schuldverschreibungen
erforderlich oder zweckmäßig sind. Ebenfalls entsprechend der Beschlüsse geht eine Weisung der
Abwicklungsstelle einzelnen Weisungen der Anleihegläubigern vor. Die Abwicklungsstelle hat uns eine
Weisung erteilt und die Beschlüsse vorgelegt. Auf dieser Basis haben wir die Sperrung der
entsprechenden Teilschuldverschreibungen aufgehoben.
Wie bereits in unserem Schreiben vom 21. Februar 2014 erläutert, gehen wir davon aus, dass Ihrem
Mandanten diese Beschlüsse bereits vorliegen. Zudem hatten wir Ihren Mandanten bereits am 30.
Januar 2014 darüber informiert, dass es noch zu einer Ausbuchung der Teilschuldverschreibungen
kommen könnte. Dies hat Ihr Mandat uns gegenüber auch per E-Mail bestätigt.
Weitere Informationen kann Ihnen sicherlich die Abwicklungsstelle WGZ Bank (Ansprechpartner Dr.
Selbach) zur Verfügung stellen, die uns entsprechend angewiesen hat.
Mit freundlichen Grüßen
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