EnergiewendeDoppelter Angriff auf deutsche Ökostromhilfe
07.10.2013 · Die EU-Kommissare Almunia und Oettinger wollen die Förderung des Ökostroms in Deutschland grundlegend umkrempeln. Das geht aus internen Papieren der EU-Behörde hervor, die der F.A.Z. vorliegen.
Von HENDRIK KAFSACK, BRÜSSEL
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist einem doppelten Angriff aus Brüssel ausgesetzt. Unabhängig voneinander wollen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia und EU-Energiekommissar Günther Oettinger die bisherige Förderpraxis in Frage stellen, wie aus internen Papieren der EU-Behörde hervorgeht, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegen. Dabei geht es vor allem die Einspeisevergütung, die Produzenten von Ökostrom langfristig hohe Preise für die Einspeisung ihres Stroms ins Netz garantiert. Almunia will darüber hinaus der Entlastung von Großverbrauchern von der Finanzierung der Einspeisevergütung begrenzen. Deutschland hat 1691 Unternehmen weitgehend von der Umlage befreit, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Auch hinsichtlich der Einspeisevergütung sind die Überlegungen des spanischen Kommissars radikaler. Er erwägt, diese als unvereinbar mit den EU-Wettbewerbsregeln einzustufen. Nach Ansicht Almunias birgt sie die Gefahr der Überkompensation und schränkt den Wettbewerb zu stark ein. In Deutschland erhalten Ökostromproduzenten abhängig von der Energiequelle einen für zwei Jahrzehnte garantierten Festpreis für die Einspeisung ins Stromnetz. Das hat zu einem starken Ausbau von Ökostrom mit hohen Kosten für die Stromkunden geführt. In diesem Jahr sind 20 Milliarden Euro an die Ökostromerzeuger gezahlt worden.
Deutschland droht Beihilfeverfahren
Almunia spricht sich dafür aus, Festpreise künftig nur noch im Ausnahmefall zuzulassen und ansonsten zu anderen Modellen wie Marktprämien überzugehen, die weitgehend unabhängig davon vergeben werden sollen, ob der Strom aus Wind-, Sonnenkraft oder anderen Quellen stammt. Marktprämien sichern den Produzenten einen Aufschlag zum Börsenpreis zu, aber keinen festen Abnahmepreis. Für ein solches, stärker auf den Wettbewerb setzendes Modell plädieren auch die Monopolkommission und Wirtschaftsverbände. Ob Almunia sich mit diesem Ansatz durchsetzt, ist offen. Die Kommission will an diesem Dienstag eine Grundsatzdebatte darüber führen. Anschließend soll Almunia konkrete Vorschläge für neue Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen erarbeiten, an die sich die EU-Staaten dann halten müssten. Widerstand gegen Almunias Überlegungen gibt es in der Behörde insbesondere von Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard. Selbst Oettinger geht die Linie Almunias zu weit. Allerdings spricht auch er sich in einem Entwurf für die von ihm – parallel zur Beihilfendebatte – entworfenen neuen EU-Leitlinien zur Ökostromförderung dafür aus, zu Marktprämien überzugehen. Wenn Staaten an Einspeisevergütungen festhalten, sollen sie Obergrenzen für die Gesamtfördersumme festlegen. Oettingers für die Staaten nur bedingt verpflichtenden Leitlinien sollen noch im Oktober vorgestellt werden.
Unabhängig von Almunias und Oettingers Überlegungen droht Deutschland wohl schon bald die Eröffnung eines Beihilfeverfahrens wegen des EEG. Dabei geht es zum einen um die umfassende Entlastung der Großverbraucher von der Umlage, mit der die Einspeisevergütung finanziert wird. Stuft die Kommission die Entlastung als unerlaubte Beihilfe ein, müssten die Großverbraucher im Extremfall die in den vergangenen zehn Jahren nicht gezahlten Beiträge zur EEG-Umlage nachzahlen. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass die Behörde ganz so weit geht. Zum anderen erwägt die Kommission, das EEG insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Das EEG habe wegen der Ausnahmen für Großverbraucher und der langfristig zugesicherten Einspeisevergütungen den Charakter einer Beihilfe bekommen, heißt es. Die Einstufung des gesamten EEG als Beihilfe sagt zunächst einmal noch nichts darüber aus, ob sie erlaubt oder unerlaubt ist. Sie ist aber Voraussetzung dafür, dass Almunia gegen die Einspeisevergütung vorgehen kann. Denn dann muss die Bundesregierung sicherstellen, dass das EEG in Einklang mit den Beihilfeleitlinien, die 2014 in Kraft treten sollen, beziehungsweise dem zugrundeliegenden europäischen Beihilferecht steht. Ansonsten könnte die Kommission das EEG als unerlaubte Beihilfe einstufen und damit kippen.
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