Samstag, 25. Mai 2013

Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass alle Finanzgläubiger (beide Anleihen und auch die Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt nominal ca. EUR 930 Mio.) gleichbehandelt werden. Jeder Gläubiger soll jeweils 3 unterschiedliche Elemente für seine heute bestehende Forderung erhalten:


Gesendet: Freitag, 24. Mai 2013 um 18:49 Uhr
Von: "G&P Team Solarworld" <solarworld@guentherpartner.com>
An: solarworld@guentherpartner.com
Betreff: Update Solarworld Gläubigerversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern fand in Bonn die 1. Gläubigerversammlung der EUR 400 Mio. Anleihe der Solarworld statt. Wie bereits am Vortag bei der Gläubigerversammlung der EUR 150 Mio. Anleihe wurde das gesetzlich vorgeschriebene Quorum von 50% des Anleihewerts nicht erreicht und die Versammlung war somit nicht beschlussfähig. Der Vorstand der Solarworld AG hat dennoch die Gelegenheit genutzt, um die derzeitige Lage des Unternehmens darzustellen und das Restrukturierungskonzept zu skizzieren.

Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass alle Finanzgläubiger (beide Anleihen und auch die Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt nominal ca. EUR 930 Mio.) gleichbehandelt werden.
Jeder Gläubiger soll jeweils 3 unterschiedliche Elemente für seine heute bestehende Forderung erhalten:
1. ein neues Fremdkapitalinstrument, mit einem Nominalwert von ca. 40% der heutigen Schuld mit marktüblicher Verzinsung (je Anleihe von EUR 1000 also ein neues Papier/Schuldversprechen von ca. EUR 400)
2. eine Barauszahlung in 3 Tranchen zu unterschiedlichen Terminen, die insgesamt ca. 10-12% des Nominalwertes der heutigen Forderung entspricht (je Anleihe von EUR 1000 also ein Barauszahlung von ca. EUR 100-120)
3. Anteile an der Solarworld AG (neue Aktien), die nach einer Kapitalherabsetzung ausgegeben werden. In Summe werden dabei die heutigen Finanzgläubiger ca. 95% der Anteile an der Solarworld AG erhalten.

Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger wird es sein, dieses Konzept detailliert wirtschaftlich zu analysieren, zu bewerten, Anpassungsbedarf zu identifizieren und zu verhandeln um für die Anleihegläubiger einen optimalen Wert sicherzustellen. Der gemeinsame Vertreter wird letztendlich nach Analysen und ggfls. Nachverhandlungen Ihnen, den Anleihegläubigern, eine Empfehlung aussprechen. Die finale Entscheidung über die Annahme oder die Ablehnung des Konzeptes wird dabei bei Ihnen als Gläubiger verbleiben und im Rahmen einer Abstimmung in einer (3.) Gläubigerversammlung getroffen werden.

Die Gesellschaft wird jetzt kurzfristig - nach der gestrigen beschlussunfähigen 1. Gläubigerversammlung - eine 2. Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters einberufen. In dieser 2. Gläubigerversammlung wird kein Anwesenheitsquorum notwendig sein wird. Dort wird mit einfacher Mehrheit der Anwesenden dann ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden.

Vermutlich wird dieser Termin in ca. 4 Wochen stattfinden. Sobald die Gesellschaft den genauen Termin dieser 2. Gläubigerversammlung bekannt gibt, werden wir Sie natürlich unverzüglich informieren und Ihnen die notwendigen Unterlagen für eine Vertretung in dieser 2. Gläubigerversammlung zukommen lassen.

In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gern für Rückfragen per email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Heike Franzen

Günther & Partner
- Team Solarworld -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
tel      +49-89-15 98 98-17
fax     +49-89-15 98 98-22
G&P GmbH & Co. KG
HRA   86755
Komplementärin: G&P Verwaltungs GmbH
München, HRB 159042
Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux

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