Donnerstag, 30. Mai 2013

„Wer jetzt seine Anleihe kündigt und mit der Kündigung durchdringt, könnte eventuell noch den vollen Nennwert zurückbekommen und so an den angekündigten Einschnitten vorbeikommen“, sagt Anwalt Dittke.

Solarworld-Anleihen jetzt kündigen? Gläubiger müssen mit Ausfällen rechnen. Abstriche an Zinsen und Nennwerten von Frank Asbeck angekündigt.
Bei seinen TV-Auftritten scheint für Frank Asbeck, Chef und Hauptaktionär von Solarworld, die Welt für die Anhänger der erneuerbaren Energie noch in Ordnung zu sein: „Bauen Sie auf eine Welt mit Zukunft – Solarworld!“ So lautet der Claim. Für Aktionäre und Anleihegläubiger von Solarworld sieht diese Zukunft gar nicht gut aus: „Sie werden wahrscheinlich auf viel Geld verzichten müssen“, meint Anwalt Klaus Dittke von DSKP.de: „Es sei denn, Anleihegläubiger schützen sich noch schnell durch Kündigung ihrer Anleihen.“ 

Frank Asbeck geht aktuell davon aus, „dass gravierende Einschnitte […] bei den beiden Anleihen notwendig sind.“ Es geht um die 6,125%-Anleihe über 400 Mio. € von 2010 bis 2017 (ISIN: XS0478864225) sowie um die 6,375% Anleihe über 150 Mio. € von 2011 bis 2016 (ISIN: XS0641270045). Solche „gravierenden Einschnitte“ könnten bedeuten, dass die Anleiheanleger von jeweils 1.000 € Nennwert vielleicht nur noch die Hälfte oder weniger wiedersehen würden. 


Den angedrohten Einschnitten können Gläubiger unter Umständen entkommen, wenn sie sich auf §9 der jeweiligen Anleihebedingungen berufen. Danach können sie gem. (1)(d) kündigen, wenn die Emittentin, nämlich die Solarworld AG aus Bonn, ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt. Das hat Chef Asbeck mit der obigen Ankündigung faktisch getan, mit der er einräumt, die Anleihen nicht mehr vollständig zurückzahlen zu können. Er hatte am 24.1.2013 auch darauf hingewiesen, es bestünde eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die erforderliche Restrukturierung und notwendige Maßnahmen operativer Art umgesetzt werden könnten und somit eine positive Fortführungsprognose bestünde. „Das würde im Umkehrschluss bedeuten: Sofern diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten, sähe es schwarz aus für die Zukunft der Solarworld AG und wäre sogar eine Insolvenz des Unternehmen nicht mehr auszuschließen“, meint Anwalt Dittke. 

Seit dieser bitteren Verkündung ist einige Zeit vergangen, ohne dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit Wirklichkeit geworden wäre. Am 12.03.2013 gab Solarworld immerhin bekannt, man habe den Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch von Görg-Rechtsanwälte, Köln, als Berater bei der Restrukturierung des Unternehmens engagiert! Görg und Jauch haben die Karstadt-Insolvenz geleitet. Dies alles sind deutliche Symptome für das Vorliegen einer bedrohlichen Lage. „Wer jetzt seine Anleihe kündigt und mit der Kündigung durchdringt, könnte eventuell noch den vollen Nennwert zurückbekommen und so an den angekündigten Einschnitten vorbeikommen“, sagt Anwalt Dittke.   
Düsseldorf, 26.03.2013
Klaus Dittke, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht 

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