Mittwoch, 15. Mai 2013

oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft


(e) Insolvenz u.ä.: ein Gericht ein
Insolvenzverfahren gegen die Emittentin
eröffnet oder die Emittentin ein solches
Verfahren einleitet oder beantragt oder eine
allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten
ihrer Gläubiger anbietet oder trifft oder ein
Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die
Emittentin beantragt und ein solches
Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 60
Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden
ist; oder

§ 9 ALB Solarworld Kündigung

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