Samstag, 4. Mai 2013

führt nicht zu einem konkludenten Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung in den dort nicht ausdrücklich genannten Fällen


Der Umstand, dass Anleihebedingungen in der Praxis meisl einen ausführlichen Kündi- 121
gungskatalog enthalten, führt nicht zu einem konkludenten Ausschluss des Rechts zur
außerordentlichen Kündigung in den dort nicht ausdrücklich genannten Fällen.230

Wie bereits erwähnt, kann das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nicht abbedungen
werden, auch nicht konkludent. Emissionsbedingungen von Anleihen und Zertifikaten, die
einen Katalog der außerordentlichen Kündigungsgründe enthalten und diese dabei als abschließend
bezeichnen oder den Eindruck erwecken, dass eine außerordentliche Auflösung
nur aus den ausdrücklich genannten Gründen zulässig ist, würden eine Prüfung nach dem
Maßstab des Transparenzgebots gemäß § 3 nicht bestehen.


230 Bosch, in BuB, Rn. 10/186b; Müller, in: Kümpel Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rn. 15.362.

Hartwig-Jacob Frankfurter Kommentar SchVG S 183


beide SE-Anleihen fallen unter das SchVG n.F. von 2009:


SOLARWORLD AG INH.-SCHULDV.V.2010(2017) (WKN A1CR73)
SOLARWORLD AG INH.-SCHULDV.V.2011(2016) (WKN A1H3W6)







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BGH, 10.01.1980, III ZR 108/78

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Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag - Vorliegen eines tatsächlich gewollten Schenkungsvertrages durch einen nur vorgetäuschten Darlehensvertrag (Scheingeschäft) - Berücksichtigung, dass das Steuerrecht an die von den Parteien wirklich gewollte Vertragsform anknüpft - Erfordernis, den Abschluss von Scheingeschäften hinreichend mit Tatsachenvortrag zu belegen und unter Beweis zu stellen - Ausschluss der gesetzlichen Kündbarkeit der Darlehen auf Lebenszeit des Darlehensgebers - Unvereinbarkeit des dauernden Ausschlusses einer Kündigung mit dem Wesen des Darlehensvertrages bei einem ohne sonstige zeitliche Beschränkung gewährten Darlehen - Wirksamkeit der Kündigung der Darlehensverträge aus wichtigem Grund - Würdigung der Aussagen als Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze
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