Donnerstag, 30. Mai 2013

SolarWorld AG: Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig; jetzt 2010/17er-Anleihen kündigen und klagen!

SolarWorld AG: Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig; jetzt 2010/17er-Anleihen kündigen und klagen!

Die Versammlung der Inhaber der 2010/2017 Anleihe von SolarWorld ist ebenfalls gescheitert. Nun sollten Gläubiger die Anleihe kündigen, Klagen vorbereiten und etwaige Rechtsschutzversicherer wegen Kostendeckung anfragen. Dr. Späth & Partner hat bereits Klagen für Anleihegläubiger gegen SolarWorld eingereicht.
Nach unseren Informationen soll die Präsenz bei der heute stattgefundenen SolarWorld-Gläubigerversammlung für die 2010/2017 Anleihe (6,125%; ISIN XS0478864225, WKN A1CR73) nur bei ca. 7 Prozent gelegen haben. Zur Beschlussfähigkeit wäre ein Quorum von 50 Prozent notwendig gewesen. Damit konnte zunächst, wie auch schon gestern, kein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt werden. Eine zweite Gläubigerversammlung, die SolarWorld wiederum zeitnah einberufen will, wird aber aller Voraussicht nach beschlussfähig sein. Anleihebesitzer sollten die Zeit nutzen und jetzt schnellstmöglich die Anleihen kündigen und Rückzahlung der vollen Nominale verlangen und sich überlegen zu klagen. Dies gilt auch für Besitzer der Anleihe 2011/2016.
Wir haben für unsere Mandanten beim Landgericht Frankfurt bereits erste Klagen gegen SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt hatten, verweigert SolarWorld mit zweifelhafter Begründung die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen. Die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten haben daher auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.

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