Mittwoch, 26. Juni 2013

Depotaussendung der Deutschen Bank hute eintreffend bezüglich der Restrukturierungsversammlungen am 8. / 9. Juli nach SchVG // fast flehentlicher Aufruf der Solarworld AG die Versammlung beschlussfähig zu machen .....und "Androhung" von schweren Verlusten des Anleiheinvestments......wenn das nicht ultimative Kündigungsgründe sind......

SolarWorld Aktiengesellschaft
Bonn

Retten Sie Ihr Investment in Solarworld-Anleihen

Die Solarworld AG hat ein finanzielles Restrukturierungskonzept vorgestellt, das den Anlegern der
Solarworld-Anleihe WKN A1H3W6 die Chance einräumt, einen guten Teil ihres Investments zu retten. Über
dieses Konzept wird am gleichen Tag abgestimmt wie über den gemeinsamen Vertreter. Es handelt sich jedoch
um eine separate Veranstaltung im Anschluss an die Gläubigerversammlung zur Bestellung eines
gemeinsamen Vertreters am gleichen Ort, für die eine eigene Vollmacht und Weisung erforderlich ist, sofern Sie
nicht persönlich teilnehmen.
Um Ihr Investment zu retten, ist es notwendig, dass die Anleger ihre Stimmen auf dieser weiteren
Gläubigerversammlung, die ebenfalls am 8. Juli in Bonn stattfindet, entweder persönlich oder über einen
Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollte nicht mindestens 50% des Anleihekapitals auf der Versammlung
vertreten sein, ist diese Versammlung nicht beschlussfähig. Im Anschluss würde dann zu einer finalen
Restrukturierungsversammlung Anfang August eingeladen. Sollte auch diese Versammlung nicht
beschlussfähig sein, können die Restrukturierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden und Ihr Investment
würde weitere deutliche Verluste erleiden.
BITTE STIMMEN AUCH SIE MIT AB.
Die vollständigen Unterlagen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Solarworld AG unter
www.solarworld.de. Umseitig können Sie Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben, falls
Sie nicht persönlich kommen. Bitte fügen Sie dazu noch die Depotbescheinigung mit Sperrvermerk Ihrer Bank
bei, sofern Sie diese nicht bereits für die taggleiche erste Veranstaltung zur Bestellung eines gemeinsamen
Vertreters eingereicht haben.
Das Management ist von einer Sanierungsfähigkeit der Firma überzeugt und beabsichtigt, sich selber ebenfalls
an dem Erwerb neuer Aktien zu beteiligen. Auch ein neuer strategischer Investor hat seine Bereitschaft zu einer
Beteiligung kundgetan.
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Dieses Formular bitte bis zum 08.07.2013.16:00 Uhr (dort eingehend) an die folgende Adresse senden:
Haubrok Corporate Events GmbH
"SolarWorld Gläubigerversammlung Restrukturierung - Anleihe 2011/2016"
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0)89/210 27 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn
Ich/Wir bevollmächtige/n die Stimmrechtsvertreter der SolarWorld Aktiengesellschaft, Frau Claudia
Schneckenburger und Frau Sonja Bölke, beides Mitarbeiterinnen der Haubrok Corporate Events GmbH mit Sitz
in München, jeweils einzeln unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Mehrfachvertretung) und
mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung gemäß meiner/unserer Weisung, auf der Gläubigerversammlung
betreffend die
EUR 150.000.000 - 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016
ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6, am 8. Juli 2013 abzustimmen.
(Name/Firma des Gläubigers, Adresse)
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts

Durch das Ankreuzen eines der nachfolgende Kästchen erteile(n) ich/wir die Weisung, in der
Gläubigerversammlung zu dem in der Einladung im Bundesanzeiger am 19. Juni 2013 bekannt gemachten
Beschlussvorschlag der SolarWorld Aktiengesellschaft zu TOP 2 (Beschlussfassung über den Umtausch in
Erwerbsrechte) wie folgt abzustimmen (bitte Zutreffendes ankreuzen)
TOP 2
Beschlussfassung über den Umtausch in Erwerbsrechte: [ ] Ja
[ ] Enthaltung
[ ] Nein
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter setzt voraus, dass ihnen neben
der Stimmrechtsvollmacht auch Weisungen zu der Stimmabgabe bei den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt werden. Fehlt zu obigem TOP eine Weisung, so üben die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte insoweit nicht aus. Bei unklaren oder missverständlichen Weisungen zu
obigem TOP sowie bei Geschäftsordnungsanträgen oder Anträgen, die nicht mit der Tagesordnung
veröffentlicht worden sind, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit
der Stimme.

Ort, Datum Unterschrift (oder anderer Abschluss der Erklärung gem. § 126b BGB)
Bitte Depotbescheinigung der Bank mit Sperrvermerk beifügen!

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