Mittwoch, 5. Juni 2013

Newsletter 5 Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber

Newsletter 5
Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits im Newsletter 4 mitgeteilt, wurden auf den beiden zurückliegenden Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber das jeweils nötige Anwesenheitsquorum von 25% in Bezug auf den Nominalwert der außenstehenden Anleihen nicht erreicht, womit die Versammlungen nicht beschlussfähig waren.
Daher hat die SolarWorld AG am 4. Juni 2013 zu zwei weiteren Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber geladen. Die Versammlung der Anleiheinhaber der Anleihe mit der WKN A1H3W6 findet am 8. Juli 2013 statt. Die Inhaber der Anleihe mit der WKN A1CR73 werden für den 9. Juli 2013 zur Versammlung geladen. Beide Veranstaltungen finden im 'Wasserwerk'/ World Conference Center Bonn (WCCB), Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn statt. Beginn ist jeweils um 10:00 Uhr (Einlass 8:30 Uhr).
Tagesordnungen bleiben gleich
Die Tagesordnungen der Versammlungen bleiben gegenüber den vorhergehenden Versammlungen inhaltlich unverändert. So soll auf diesen Gläubigerversammlungen erneut über den aktuellen Stand der Sanierungsbemühungen berichtet werden (TOP1) und es soll jeweils ein gemeinsamer Vertreter für die jeweilige Anleihe gewählt werden (TOP2).
Zum gemeinsamen Vertreter der Anleihe mit der WKN A1H3W6 soll Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann, Grafenberger Allee 120, in 40237 Düsseldorf, gewählt werden. Herr Elsmann ist, wie bereits berichtet, ehrenamtlicher Sprecher der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und wurde auch von uns im Vorfeld als gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen.
Für die Anleihe mit der WKN A1CR73 soll die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther, Theatinerstr. 36, in 80333 München, zum gemeinsamen Vertreter gewählt werden. Die G&P GmbH & Co. KG stammt aus Sicht der SdK aus dem Umfeld institutioneller Investoren.
Teilnahme dringend notwendig!
Die SdK rät dringend zur Teilnahme an der jeweiligen Versammlung! Zwar stehen auf den Tagesordnungen der kommenden Versammlungen keine Sanierungsbestandteile wie ein Zinsverzicht und ein Verzicht auf teilweise Rückzahlung der Anleihe gegen Gewährung von Aktien am Unternehmen. Diese für eine Sanierung wohl notwendigen Beschlüsse sollen auf weiteren Gläubigerversammlungen, welche voraussichtlich im August stattfinden, beschlossen werden. Sollten jedoch auf den beiden kommenden Gläubigerversammlungen im Juli wiederum weniger als 25% des Nominalwertes der jeweiligen Anleihen anwesend sein, so können erneut keine gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden. Somit würden der Gesellschaft auch die Ansprechpartner für die Verhandlungen in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen fehlen. Ferner würde es sehr unwahrscheinlich sein, auf den geplanten Gläubigerversammlungen im August das nötige Anwesenheitsquorum zu erreichen. Sollten also auf den beiden Gläubigerversammlungen in nur einer Anleihe weniger als 25% des Nominalwertes der jeweiligen Anleihe anwesend sein, so könnte aus Sicht der SdK die Gesellschaft in der Folge gezwungen sein, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Insolvenzquoten sehr niedrig
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind auf Grund der Branchenkrise in den vergangenen Monaten bereits mehrere größere Unternehmen aus dem Solarsektor in die Insolvenz gerutscht. Die bisherigen Erfahrungen mit Unternehmen zeigen dabei, dass im derzeitigen Umfeld nur sehr geringe Insolvenzquoten zu erwarten sind. Bei der Q-Cells AG liegt die aus unserer Sicht aktuell erwartete Insolvenzquote auf die ausstehenden Anleihen zwischen 35-40%, bei der Solon SE liegt diese bei ca. 3-6% und bei der Solar Millennium AG bei 12-25%. Für die SolarWorld Anleihen rechnen wir aus unserer Sicht im Falle einer Insolvenz mit einer Rückzahlungsquote von 10-20%. Aus unserer Sicht ist daher eine Fortführung des Unternehmens für die Gläubiger unter den von der Gesellschaft genannten Rahmendbedingungen, mit einigen eventuell noch vorzunehmenden Anpassungen zu Gunsten der Gläubiger, die mit Abstand bessere Variante. Wir raten Ihnen daher dringendst, an den kommenden Gläubigerversammlungen teilzunehmen, und somit dazu beizutragen, dass das nötige Quorum von 25% erreicht wird. Nur dann kann die Gesellschaft aus unserer Sicht einer für die Anleiheinhaber nachteiligen Insolvenz entgehen.
Teilnahmebedingungen
Sollten Sie nicht selbst an dem jeweiligen Termin teilnehmen können, wozu wir Ihnen generell raten, so bietet Ihnen die SdK an, Sie auf der jeweiligen Gläubigerversammlung kostenlos zu vertreten. Hierzu benötigen wir eine von Ihnen
ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und eine so genannte Sperrbescheinigung. Darunter versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen mit der WKN A1H3W6 müssen also bis einschließlich 8. Juli 2013, die Anleihen mit der WKN A1CR73 bis einschließlich 9. Juli 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber, dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten!
Sollten Sie beide Anleihen der SolarWorld AG halten, so senden Sie uns bitte für jede Anleihe eine separate Sperrbescheinigung und eine separate Vollmacht zu! Bitte beachten Sie, dass bereits erteilte Vollmachten, bzw. übersandte Sperrbescheinigung zu der letzten Gläubigerversammlung nicht mehr gültig sind!
Die Unterlagen lassen Sie uns bitte bis spätestens 28. Juni 2013 an folgende Adresse zukommen:
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Die nötigen Formulare zur Vollmachtserteilung an die SdK haben wir der E-Mail mit dem Newsletter beigefügt.
Sofern Sie die SdK mit der Wahrnehmung Ihres Stimmrechtsbeauftragen, müssen Sie uns nur die oben genannten Unterlagen (Vollmacht und Sperrbescheinigung) zukommen lassen. Wir übernehmen für Sie dann alle weiteren Schritte. Eine separate Anmeldung bei der Gesellschaft bzw. dem Dienstleister (Haubrok) ist dann nicht erforderlich.
Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 gerne zur Verfügung.
München, den 5. Juni 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der SolarWorld AG!

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