Samstag, 1. Juni 2013

Die Gläubiger der beiden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) sollen in allen wesentlichen Belangen mit den übrigen unbesicherten Finanzgläubigern der Gesellschaft gleich behandelt werden. // d.h. Kapitalschnitt um 60%....es verbleiben 40% // wenn das keine allgemeine Schuldenregel nach ALB ist....

SolarWorld AG erzielt vorläufige Einigung mit wesentlichen Schuldscheingläubigern über die wirtschaftlichen Eckpunkte zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten

Ad-hoc-Mitteilung

30.04.2013


SolarWorld AG  / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung

30.04.2013 10:50

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG 

30.04.2013
Ad hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Number: ISIN DE0005108401)

SolarWorld AG erzielt vorläufige Einigung mit wesentlichen
Schuldscheingläubigern über die wirtschaftlichen Eckpunkte zur
Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten
Die SolarWorld AG hat mit Schuldscheingläubigern, welche ca. 80 Prozent der
ausstehenden Forderungen unter den Schuldschein vertreten,  ein gemeinsames
Verständnis über die wirtschaftlichen Eckpunkte  eines Konzepts zur
Restrukturierung  ihrer Finanzverbindlichkeiten erzielt. Diese vorläufige
Einigung steht derzeit noch unter allseitigem Gremienvorbehalt. Vorgesehen
ist ein deutlicher Schuldenschnitt,  welcher der Gesellschaft eine
Reduzierung ihrer langfristigen Verbindlichkeiten um ca. 60 Prozent
ermöglicht. Als ein weiterer Baustein soll einer außerordentlichen
Hauptversammlung der SolarWorld AG eine Kapitalherabsetzung um ca. 95
Prozent verbunden mit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vorgeschlagen
werden (sog. Kapitalschnitt). Im Rahmen der Kapitalerhöhung ist
beabsichtigt, einen wesentlichen Teil der existierenden
Finanzverbindlichkeiten (ca. 60 Prozent) durch Umwandlung in Eigenkapital
abzulösen (Debt-to-Equity-Swap).
Die Gläubiger der beiden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045)
sollen in allen wesentlichen Belangen mit den übrigen unbesicherten
Finanzgläubigern der Gesellschaft gleich behandelt werden. Zur
bestmöglichen Berücksichtigung der Interessen der Anleihegläubiger werden
in Kürze Gläubigerversammlungen einberufen, damit die Anleihegläubiger
jeweils einen gemeinsamen Vertreter bestellen können.
 

Bonn, den 30. April 2013

SolarWorld AG
Der Vorstand

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