117 § 10 Kündigung durch Anleihegläubiger
(1) Kündigungsrecht. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, durch Kündiqunq gegenüber der Emittentin seine sämtlichen Forderungen aus den Teilschuldver-
hLaufTf*! ^f"'9 Zli stellen und Rückzahlung zu deren Nennbetrag zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn: y
a) ein Gericht das Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet und dieses
2 I? Fvontf°7a9en nach der Eröffnung aufgehobe" oder aiSS
w rd, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder Ihre Zahlungen al gemem einsteilt oder eine allgemeine Schuldenregelung zugunsten ihrer
Gläubiger anbietet oder trifft; oder u
b) 7'® 5mittenbn in Licluidation tritt, es sei denn, eine solche Liquidation steht im
Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen hinsichtlich der Teilschuldverschreibungen die sich aus diesen Anleihebedingungen ergeben; oder ’
C) Shf^^iK 6ine2 Betra9’ d6r nach diesen Anleihebedingungen fällig ist dt d e F^t t a9en nach dem ^treffenden Zahlungstag zahlt; oder ’
eo wn nprh F hT 916360 Anleihebedin9ungen nicht innerhalb von
n rT 9ht " ah Erbalt einer Mahnung von einem Anleihegläubiger liefert. du* u ht’ Tellschuldverschreibungen fällig zu stellen, endet, falls die dieses Recht begründenden Umstände vor Ausübung des Rechts geheilt wurden.
\hiSl^Und'^U?9Serk!ärUn9' Eine Kündi9un9 gemäß diesem § 10 Abs. 1 hat in der Weise zu erfolgen, dass der Anleihegläubiger der Emittentin eine schriftliche Kün-
dabelT; rT9 °der dUrCh ein9eschriebenen Brief übersendet und
Abs 1 ergibt 6 3'1eflt’ 3US denön Sich die vorzeiti9e Fälligstellung gemäß
oeSwihpfpfT hinauS9ehlendes Kündigungsrecht Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestunmungen berechtigt kein Ereignis oder Grund außer den in
vo^PitinfNrhriebe*n!,n 6lnen Anleihe9|äubiger dazu, Teilschuldverschreibungen vorzeitig fällig zu stellen und Zahlung zu verlangen, es sei denn, diese Anleihebedingungen sehen dies ausdrücklich vor.220
aus:
S 216 von Beauvais/Traichel
Bösl/Schimpfky/von Beauvais
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