Keine Enteignung
Nach dem Urteil müssen Anleihegläubiger, deren Papiere vor 2009 von deutschen Unternehmen im Ausland aufgelegt wurden, keine Enteignung durch eine 75-Prozent-Mehrheit befürchten. Ganz anders sieht es bei Anleihen nach deutschen Recht aus. Stimmen 75 Prozent der Gläubiger zu, ist ein Schuldenschnitt zulässig, auch bei Zinspapieren, die vor 2009 aufgelegt wurden. Für Besitzer der seit 2010 aufgelegten und bei Privatanleger sehr beliebten Minibonds ist das eine sehr reale Gefahr: Droht ihrem Unternehmen die Insolvenz, wäre ein von Hegdefonds durchgepeitschter Schuldenschnitt einschließlich Übernahme jederzeit möglich.
Atlantik ließ Pfleiderer daraufhin in die Insolvenz gehen. Auch das kriselnde Solarunternehmen Q-Cells gab nach dem Urteil seinen Plan auf, Anleihegläubiger zu einem Forderungsverzicht zu zwingen.
Die Unternehmen kritisierten die renitenten Anleihebesitzer öffentlich als räuberische Gläubiger – eine Steilvorlage für weitere Lobbyisten. So setzt sich der Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak dafür ein, Gerichtsverfahren, bei denen Anleihegläubiger gegen insolvente Unternehmen klagen, künftig zu beschleunigen. Sein Vorstoß hat ein Geschmäckle. Der CDU-Politiker arbeitet für die Kanzlei Hengeler Müller, die Pfleiderer bei der umstrittenen Sanierung beraten hat.
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