nach erfolgter Kündigung eine beantragte Fristverlängerung zur Ablieferung der Klageerwiderung zum 19.8.2013 erhalten.....
dann wirds spannend auf welche Argumente sie die Nichtzahlung stützen.....
Das ganze läuft vorm LG Frankfurt das in kapitalmarktrechtlichen Fragen nicht ganz unerfahren ist.....
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