Donnerstag, 6. Februar 2014

Sanierung wird umgesetzt / Bericht der gemeinsamen Vertreter liegt vor / SdK rät zur Ausübung der Erwerbsrechte

Newsletter 12
Sanierung wird umgesetzt / Bericht der gemeinsamen Vertreter liegt vor / SdK rät zur Ausübung der Erwerbsrechte
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über den aktuellen Stand in Bezug auf die Sanierung der SolarWorld AG informieren. Mittlerweile sollten Ihnen, sofern Sie Ihre Anleihen nicht zuvor veräußert haben, für je eine alte Anleihe im Nennwert von 1.000 Euro folgende Erwerbsrechte eingeräumt worden sein:
(1) Erwerbsrecht auf Junge Aktien
(2) Erwerbsrecht auf eine neue Anleihe
(3) Anrecht auf Barkomponente
SdK empfiehlt Ausübung der Erwerbsrechte
Aus Sicht der SdK sollten Sie sowohl die Erwerbsechte auf Aktien als auch die Erwerbsrechte auf die neuen Anleihe ausüben. Denn: Sofern Sie die Anleihen oder Aktien nicht erwerben, werden diese anhand eines Veräußerungsprozesses an interessierte Investoren veräußert. Zwar wurde für die Veräußerung eine Preisspanne festgesetzt, jedoch steht der endgültige Veräußerungspreis erst nach dem Veräußerungsprozess fest. Im Falle einer geringen Nachfrage nach den Aktien steht zwar ein Großinvestor bereit, der die restlichen jungen Aktien komplett erwerben würde, und auch bis zu 100 Mio. Euro in neue Anleihen investiert, und somit ist aus Sicht der SdK sichergestellt, dass alle Anleihen und Aktien auch abgenommen werden. Jedoch erwirbt dieser Investor die Aktien und Anleihen nur zu einem sehr geringen Preis, so dass Ihnen auch nur ein sehr geringer Preis für die neuen Anleihen und Aktien gutgeschrieben werden würde. Da die Preisspannen sich bei den jungen Aktien weit unter dem aktuellen Marktkurs der Aktien bewegt, empfehlen wir, die Erwerbsrechte für die Aktien auszuüben. Selbiges gilt für die Anleihen. Wir erwarten hier auch einen Marktpreis, der über der Preisspanne für die Anleihen liegt. Wir empfehlen daher, alle Erwerbsrechte auszuüben, und gegebenenfalls die Wertpapiere nach dem Erwerb über die Börse zu veräußern. Sofern Sie die Erwerbsrechte nicht ausüben, werden Ihnen vom Veräußerungserlös eventuell auch noch Gebühren abgezogen. Details hierzu werden in den Wertpapierprospekten ausführlich erläutert.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch wir nicht die Kursentwicklung der neuen Anleihen und jungen Aktien vorhersehen können, und es sich hierbei nicht um eine Kaufempfehlung handelt.
Bezüglich der Barkomponente müssen Sie nichts weiter veranlassen. Diese wird Ihnen automatisch mit Umsetzung der bilanziellen Sanierung gutgeschrieben.
Bericht der gemeinsamen Vertreter
Im Internet finden Sie unter:
http://www.solarworld.de/investor-Relations/finanzrestrukturierung/wertpapierprospekte/ die Wertpapierprospekte der jungen Aktien und der neuen Anleihen. Ferner finden Sie hier auch den zweiten Bericht der gemeinsamen Vertreter. In diesem wird neben der operativen Entwicklung auch der Erwerb der Vermögenswerte der Bosch Solar Energy AG thematisiert und auf die Restrukturierung eingegangen.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 6. Februar 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der SolarWorld AG!

1 Kommentar:

  1. Solarworld ist scher am Kämpfen. Ist natürlich ein sehr hohes Risiko hier zu investieren. Es ist sehr ungewiss, wie die Geschichte ausgehen wird. Ich verfolge dieses Thema schon seit einiger Zeit und finde oft gute Artikel bei Finance Magazin. Fall hier jemand Interesse hat hier der Link: http://www.finance-magazin.de/themen/solarworld/
    Allgemein geht es der Solarbranche in Deutschland sehr schlecht. Der Preiskampf mit China ist hart und nur schwer bezwingbar. Hier muss einfach mehr von der Regierung kommen. Vielleicht einfach wieder mehr Förderung, um diese Branche wieder anzukurbeln. Bringt natürlich nur was, wenn die Förderung nur die bekommen, die die deutschen Produkte erwerben. Das wird jedoch nur schwer umsetzbar sein.

    Gruß

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