Donnerstag, 20. Februar 2014

So ist vorgesehen, dass die Finanzgläubiger der SolarWorld AG - dies sind neben den Anleihegläubigern insbesondere Gläubiger von Schuldscheindarlehen sowie eines Darlehens der European Investment Bank (nachfolgend auch „Individualgläubiger“) - in Höhe von 55 % (bzw. in Höhe von 40 % im Falle des Darlehens European Investment Bank) auf ihre ausstehenden Forderungen verzichten. // Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot (bei Anleihen § 5 SchVG 2009)

II. Finanzielle Restrukturierung der Beklagten
Die Beklagte befindet sich zurzeit in einer Phase der finanziellen Restrukturierung,
in deren Zuge sie eine Neuordnung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten -
u.a. auch der begebenen Anleihen - vornimmt.
So ist vorgesehen, dass die Finanzgläubiger der SolarWorld AG - dies sind neben
den Anleihegläubigern insbesondere Gläubiger von Schuldscheindarlehen
sowie eines Darlehens der European Investment Bank (nachfolgend auch „Individualgläubiger“)
- in Höhe von 55 % (bzw. in Höhe von 40 % im Falle des Darlehens
European Investment Bank) auf ihre ausstehenden Forderungen verzichten.
Für diese 55 % (bzw. 40 %) sollen die Finanzgläubiger neue Aktien an der
SolarWorld AG erhalten. Diesem teilweisen Forderungsverzicht gepaart mit der
Zustimmung eines Wechsels von Fremd- in Eigenkapital (sog. Debt to Equity
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GÖRG
Swap) haben die Anleihegläubiger jeweils auf Anleihegläubigerversammlungen
nach dem Schuldverschreibungsgesetz am 5. August 2013 und 6. August 2013
mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Zustimmung zu der Beschlussfassung
betrug dabei in beiden Gläubigerversammlungen jeweils über 99,5 %.
Beweis: 1. Bekanntmachung im Bundesanzeiger über die Beschlussfassung
der 6,375% Schuldverschreibung 2011/2016 vom
8. August 2013, in Kopie als Anlage B4 beigefügt
2. Bekanntmachung im Bundesanzeiger über die Beschlussfassung
der 6,125% Schuldverschreibung 2010/2017 vom
8. August 2013, in Kopie als Anlage B5 beigefügt
Nachfolgend soll

S 7/8 Klageerwiderung

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