Samstag, 10. August 2013

aus den ALB der "Umtauschanleihe" 2013/2018 als kapitalgeschnittener Ersatz für den 2016er Bond // der wichtige Punkt/§ zur Kündigung

die Quotierung der Kündigungsrechte auf 25% ist in Deutschland sehr unüblich (USA, UK....gewöhnlich)....das müsste noch genauer geprüft werden ob die wichtigen Kündigungsgründe so quotiert werden dürfen....

interessanterweise wird in den ALB die Kündigung aus wichtigem Grunde beschrieben und aufgeführt....genau dieses soll aber bei den alten Bonds durch die GV mit kollektiver Bindungswirkung an die "Dissidenten" ausgeschlossen werden/worden sein....we will see....


§ 9
KÜNDIGUNG
§ 9
EVENTS OF DEFAULT
(1) Kündigungsgründe. Jeder Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem 
Nennbetrag zuzüglich (etwaiger) bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls: 
(1) Events of default. Each Holder shall be entitled to declare his
Notes due and demand immediate redemption thereof at their principle amount plus accrued interest (if any) to the date of repayment, in
the event that
(a) Nichtzahlung: die Emittentin Kapital oder Zinsen oder sonstige auf 
die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge nicht innerhalb von 
30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitsdatum zahlt; oder 
(a) Non-Payment: the Issuer fails to pay principal or interest or any
other amounts due on the Notes within 30 days after the relevant due date, or
(b) Verletzung einer sonstigen Verpflichtung: die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen Verpflichtung aus den
Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung länger
als 30 Tage fortdauert, nachdem die Hauptzahlstelle hierüber
eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat; oder
(b) Breach of other Obligation: the Issuer fails to duly perform any
other obligation arising from the Notes and such failure continues unremedied for more than 30 days after the Principal Paying Agent has received notice thereof from a Holder, or
(c) Drittverzugsklausel: (i) wenn eine bestehende oder zukünftige
Zahlungsverpflichtung der Emittentin oder einer ihrer Wesentlichen Tochtergesellschaften (wie nachstehend definiert) im Zusammenhang mit einer Kredit- oder sonstigen Geldaufnahme
infolge einer Nichtleistung (unabhängig davon, wie eine solche
definiert ist) vorzeitig fällig wird oder (ii) wenn eine solche Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit oder nach Ablauf einer etwaigen
Nachfrist nicht erfüllt wird oder (iii) wenn die Emittentin einen Betrag, der unter einer bestehenden oder zukünftigen Garantie, Gewährleistung oder Bürgschaft im Zusammenhang mit einer Kreditoder sonstigen Geldaufnahme, zur Zahlung fällig wird, bei Fälligkeit oder nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht zahlt, vorausgesetzt, dass der Gesamtbetrag der betreffenden Zahlungsverpflichtungen, Garantien, Gewährleistungen oder Bürgschaften,
bezüglich derer eines oder mehrere der in diesem Absatz (c) ge-
(c) Cross-Default: (i) any present or future payment obligation of
the Issuer or a Material Subsidiary (as defined below) in respect of moneys borrowed or raised becomes due and payable
prior to its stated maturity for reason of the occurrence of a default (howsoever defined), or (ii) any such payment obligation is
not met when due or, as the case may be, within an applicable
grace period, or (iii) any amounts due under any present or
future guarantee, warranty or suretyships by the Issuer for
moneys borrowed or raised are not paid when due or, as the
case may be, within an applicable grace period, provided that
the relevant aggregate amount of the payment obligation, guarantee, warranty or suretyships in respect of which one or more
of the events mentioned above in this subsection (c) has or
have occurred equals or exceeds EUR 25,000,000 or its equivalent in any other currency and such default continues for more
nannten Ereignisse eintritt, mindestens dem Betrag von EUR
25.000.000 oder dessen Gegenwert in einer anderen Währung
entspricht oder diesen übersteigt und der jeweilige Kündigungsgrund nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Emittentin eine
diesbezügliche Mitteilung durch den Gläubiger nach Maßgabe
von Absatz (2) erhalten hat, behoben wird; oder
than 30 days after the Issuer has received notice thereof from a
Holder, such notice being substantially in the form as specified
in subparagraph (2); or
(d) Zahlungseinstellung: die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen allgemein einstellt; oder
(d) Cessation of Payment: the Issuer announces its inability to
meet its financial obligations or ceases its payments generally;
or
(e) Insolvenz u.ä.: ein Gericht ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet
oder beantragt oder ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die
Emittentin beantragt und ein solches Verfahren nicht innerhalb
einer Frist von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist;
oder
(e) Insolvency etc.: a court opens insolvency proceedings against
the Issuer or the Issuer applies for or institutes such proceedings or a third party applies for insolvency proceedings against
the Issuer and such proceedings are not discharged or stayed
within 60 days; or
(f) Liquidation: die Emittentin in Liquidation geht (es sei denn, dies
geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer
anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Umwandlung, sofern
die andere oder neue Gesellschaft oder gegebenenfalls die anderen neuen Gesellschaften im Wesentlichen alle Aktiva und Passiva der Emittentin übernimmt oder übernehmen).
(f) Liquidation: the Issuer enters into liquidation (except in connection with a merger or other form of combination with another
company or in connection with a reconstruction and such other
or new company or, as the case may be, companies effectively
assume substantially all of the assets and liabilities of the Issuer).
Im Sinne dieser Anleihebedingungen (mit Ausnahme von § 2a) bedeutet
For the purpose of these Conditions of Issue (the exception of § 2a),
"Tochtergesellschaft" jede Gesellschaft, an der die Emittentin direkt
oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, und
"Subsidiary" means an entity in which the Issuer holds directly or
indirectly a majority interest, and
"Wesentliche Tochtergesellschaft" (i) jede nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) oder dem jeweils angewendeten
Bilanzierungsstandard konsolidierte Tochtergesellschaft der Emittentin,
"Material Subsidiary" means (i) any Subsidiary of the Issuer consolidated in accordance with the International Financial Reporting
Standards (IFRS) or any other relevant accounting standards appli
 ist nur wirksam, wenn Gläubiger, die zusammen mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen halten, die 
Kündigung erklären. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung auf andere Gründe als die in diesem § 9 genannten Gründe gestützt wird 
A notice declaring Notes due shall only be valid if Noteholders holding aggregately at least 25 per cent of all outstanding Notes declare
their Notes due. This does also apply if the notice declaring Notes
due is based on reasons outside this § 9.

(durch die 2-spaltigkeit und 2-sprachigkeit ist das copy and paste leider etwas verrissen....druckt euch das Original aus....ist sowieso besser zu lesen und als Dokument zu Gericht auch zu empfehlen....)

S 37/8

http://www.solarworld.de/fileadmin/sites/sw/ir/pdf/4_glaeubigerversammlung/2013-08-07__Bekanntmachung_2.GbV_2010-2017__Restruk._.pdf

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