Freitag, 9. August 2013

Solarworld vertreten durch Görg hat in einer von mir eingereichten Klage wegen Nichtzahlung

nach erfolgter Kündigung eine beantragte Fristverlängerung zur Ablieferung der Klageerwiderung zum 19.8.2013 erhalten.....

dann wirds spannend auf welche Argumente sie die Nichtzahlung stützen.....

Das ganze läuft vorm LG Frankfurt das in kapitalmarktrechtlichen Fragen nicht ganz unerfahren ist.....

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen