Dienstag, 5. Februar 2013

Ferner weisen wir darauf hin, dass für die SdK tätige Rechtsanwälte eine Kündigungsklage nicht unterstützen werden und Sie bei einer solchen nicht vertreten.


Kündigung der Anleihen

Wegen erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sowie der Ankündigung die Anleihebedingungen wohl nicht vollständig erfüllen zu können (keine volle Zins- und Rückzahlung), könnte den Anleihegläubigern ein außerordentliches Recht zur Kündigung der Anleihen zustehen. In einem vergleichbaren Fall hat das Landgericht Köln in einer nicht rechtskräftigen



Entscheidung ein entsprechendes Kündigungsrecht anerkannt. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht jedoch noch aus. Durch die Kündigung würde der Rückzahlungsanspruch sofort fällig, so dass sich ein sofortiger Anspruch auf Auszahlung von 100 % des Nominalwertes nebst Stückzinsen ergäbe. Eine wirksame Kündigung, die nicht mehr zurückgenommen werden kann, führt u.a. auch zu einem Verlust der Stimmrechte bei Gläubigerversammlungen.
Die Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis von dem Kündigungsgrund vorliegen. Da die Gesellschaft die Kündigung wahrscheinlich zurückweisen wird, werden die Anleger die Kündigung gerichtlich durchsetzen müssen. In der Literatur ist dieses Kündigungsrecht heftig umstritten, so dass ein nicht unerhebliches Prozessrisiko besteht.
Die SdK unterstützt die Kündigung einzelner Gläubiger grundsätzlich nicht, da diese sich hierdurch gegenüber der Gläubigergemeinschaft unsolidarisch verhalten, da die Kündigung zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger führt. So spekulieren die kündigenden Gläubiger darauf, dass sie kurzfristig 100 % des Nominalwertes ausbezahlt bekommen und die Auszahlung auch gerade deshalb erfolgen kann, weil die Mehrheit der Gläubiger die Lasten einer Restrukturierung trägt und eventuell auf Zinsen oder einen Teil der Rückzahlungssumme verzichtet. Diese Spekulation geht jedoch nur dann auf, wenn wenige Gläubiger kündigen und die Mehrheit diesen Sondervorteil für die Kündigenden zähneknirschend akzeptiert. Sollte eine große Zahl von Gläubigern kündigen, kann dieses eine Restrukturierung insgesamt unmöglich machen und die Gesellschaft in die Insolvenz zwingen.
Mitglieder, die sich entgegen der Haltung der SdK für eine Kündigung entscheiden, können unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=672 ein Musterkündigungsschreiben kostenlos herunterladen. Nichtmitgliedern können wir dieses aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Ferner weisen wir darauf hin, dass für die SdK tätige Rechtsanwälte eine Kündigungsklage nicht unterstützen werden und Sie bei einer solchen nicht vertreten.

aus dem NewsLetter Nr 1 der SdK vom 5.2.2013 (eingehend)

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