Mittwoch, 6. Februar 2013

warum wir gegebenenfalls eine Kopie der Globalurkunde benötigen


aus dem Prospekt der 2017er Anleihe

§15
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG

(1) Anwendbares Recht. Form und Inhalt der
Schuldverschreibungen sowie die Rechte und
Pflichten der Gläubiger und der Emittentin
bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht.

(2) Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche im
Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen
entstehenden Klagen oder sonstige Verfahren ist
Frankfurt am Main.

(3) Gerichtliche Geltendmachung. Jeder
Gläubiger von Schuldverschreibungen ist berechtigt,
in jedem Rechtsstreit gegen die
Emittentin oder in jedem Rechtsstreit, in dem der
Gläubiger und die Emittentin Partei sind, seine
Rechte aus diesen Schuldverschreibungen im
eigenen Namen auf der folgenden Grundlage zu
schützen oder geltend zu machen: (i) er bringt
eine Bescheinigung der Depotbank bei, bei der er
für die Schuldverschreibungen ein
Wertpapierdepot unterhält, welche (a) den
vollständigen Namen und die vollständige
Adresse des Gläubigers enthält, (b) den
Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen
bezeichnet, die unter dem Datum der Bestätigung
auf dem Wertpapierdepot verbucht sind und (c)
bestätigt, dass die Depotbank gegenüber dem

Clearing System eine schriftliche Erklärung
abgegeben hat, die die vorstehend unter (a) und
(b) bezeichneten Informationen enthält;

und (ii) er
legt eine Kopie der die betreffenden
Schuldverschreibungen verbriefenden
Globalurkunde vor, deren Übereinstimmung mit
dem Original eine vertretungsberechtigte Person
des Clearing Systems oder des Verwahrers des
Clearing Systems bestätigt hat, ohne dass eine
Vorlage der Originalbelege oder der die
Schuldverschreibungen verbriefenden
Globalurkunde in einem solchen Verfahren
erforderlich wäre. Für die Zwecke des
Vorstehenden bezeichnet "Depotbank" jede
Bank oder ein sonstiges anerkanntes
Finanzinstitut, das berechtigt ist, das
Wertpapierverwahrungsgeschäft zu betreiben und
bei der/dem der Gläubiger ein Wertpapierdepot
für die Schuldverschreibungen unterhält,
einschließlich des Clearing Systems.
Unbeschadet des Vorstehenden kann jeder
Gläubiger seine Rechte aus den
Schuldverschreibungen auch auf jede andere
Weise schützen oder geltend machen, die im
Land des Rechtsstreits prozessual zulässig ist.

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