Sonntag, 17. Februar 2013

weil die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und vor allem die Rolle des langjährigen Vorsitzenden problematisch ist. Denn der Bonner Anwalt Claus Recktenwald leitet nicht nur seit weit mehr als einem Jahrzehnt das SolarWorld-Kontrollgremium, sondern ist auch Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schmitz Knoth. Diese hatte einen langjährigen Beratervertrag mit SolarWorld abgeschlossen und kassierte nach Presseberichten allein im fraglichen Geschäftsjahr 700.000 Euro.


SolarWorld AG: Anleger sollen verzichten – aber Merkwürdigkeiten reißen nicht ab.

Entlastungsbeschlüsse nichtig! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Gerade erst hat die SolarWorld AG mitgeteilt, dass gravierende Einschnitte bei den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind. Anleger sind entsetzt. Und nun kommen neuerliche Merkwürdigkeiten ans Licht:
Die von der Hauptversammlung des Bonner Konzerns im Mai 2011 gefassten Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat sind vom Oberlandesgericht Köln für nichtig erklärt wurden.  Das Urteil betraf sowohl die Entlastung des Vorstandes um Konzernchef Frank Asbeck als auch die des Aufsichtsrates unter dem Vorsitzenden Claus Recktenwald für das Geschäftsjahr 2010.
Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln als Vorinstanz teilweise aufgehoben worden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung waren von DWS-Aufsichtsrat Christian Strenger angefochten worden, weil die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und vor allem die Rolle des langjährigen Vorsitzenden problematisch ist. Denn der Bonner Anwalt Claus Recktenwald leitet nicht nur seit weit mehr als einem Jahrzehnt das SolarWorld-Kontrollgremium, sondern ist auch Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schmitz Knoth. Diese hatte einen langjährigen Beratervertrag mit SolarWorld abgeschlossen und kassierte nach Presseberichten allein im fraglichen Geschäftsjahr 700.000 Euro. Damit trenne der Konzern nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend zwischen der Aufsichtsrats-Vergütung und den Honoraren für Rechtsberatung. Der TecDax-Konzern sah darin kein Problem, vor allem da der Aufsichtsrat die von Recktenwalds Kanzlei erbrachten Tätigkeiten im Nachhinein gutgeheißen habe.

BSZ

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