Mittwoch, 20. Februar 2013

Rechtliches...



Konzern-Zentrale
CENTROSOLAR Group AG
Walter-Gropius-Straße 15
80807 München
Deutschland
Tel. +49 89 201800
Fax +49 89 20180555
www.centrosolar-group.com

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aus den ALB:


CENTROSOLAR GROUP AG INH.-SCHV. V.2011(2016) (WKN A1E85T)




8. Kündigungsrechte

8.1 Die Emittentin kann die ausstehenden Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise
mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Ablauf eines Zinslaufs (14. Februar) zur vorzeitigen
Rückzahlung zum Nennbetrag ordentlich kündigen. Die vorstehenden Ziffern 2 und 3
gelten entsprechend. Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung gemäß nachfolgender Ziffer
10.
8.2 Den Anleihegläubigern steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Jeder Anleihegläubiger ist
jedoch berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen durch außerordentliche Kündigung fällig
zu stellen und Rückzahlungen zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen bis zum
Tag vor dem Tag der Rückzahlung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn

(a) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder

(b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 60
Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder die Emittentin
selbst ein solches Verfahren beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels
Masse abgelehnt wird; oder

(c) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang
mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses
mit einer anderen Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft an Stelle der Emittentin
alle Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen übernimmt; oder

(d) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der entsprechenden
Zahlungsansprüche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlt.

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8.3 Das Kündigungsrecht gemäß verstehender Ziffer 8.2 erlischt, wenn der Kündigungsgrund vor
Ausübung des Kündigungsrechts geheilt wurde.
8.4 Eine Kündigung durch den Anleihegläubiger hat schriftlich an die Adresse der Emittentin zu
erfolgen und wird mit Zugang bei dieser wirksam. Der Kündigung muss ein aktueller Nachweis
des Depot führenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger beigefügt sein.




13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte
und Pflichten der Emittentin und der Anleihegläubiger bestimmen sich ausschließlich nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten
Rechtsverhältnissen ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit der Emittentin ist – soweit gesetzlich
zulässig – München, Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser
Anleihebedingungen etwa entstehende Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung
unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen.
München, im Januar 2011
Vorstand
Centrosolar Group AG

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