Montag, 20. Januar 2014

20. Januar 2014 Mitteilung der gemeinsamen Vertreter, Alexander Elsmann und G&P GmbH & Co.KG für die Anleihegläubiger der 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00 (ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6) und die Anleihegläubiger der 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017 der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00 (ISIN XS0478864225, WKN A1CR73)

20. Januar 2014
Mitteilung der gemeinsamen Vertreter, Alexander Elsmann und G&P GmbH & Co.KG für
die Anleihegläubiger der
6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016
der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn,
im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00
(ISIN XS0641270045, WKN A1H3W6)
und
die Anleihegläubiger der
6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017
der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn,
im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00
(ISIN XS0478864225, WKN A1CR73)
Letzter Handelstag für Anleihen voraussichtlich 24. Januar 2014
Nicht ausgeübte Erwerbsrechte für neue Anleihen und Aktien werden verwertet, dies kann zu Kursen unterhalb der Preisspanne aus den Anfechtungsvergleichen führen
Gemeinsame Vertreter empfehlen Anleihegläubigern, sich steuerrechtlich beraten zu lassen
Sehr geehrte Anleihegläubiger,
wie Sie der Ad-hoc-Mitteilung der SolarWorld AG vom 17. Jan uar 2014 über die „Planmäßige Handelsaussetzung der Anleihen als nächster Schritt der Finanzrestrukturierung“ entnehmen können, steht der Tausch der alten Anleihen in neue besicherte Anleihen und Aktien unmittelbar bevor. Zur Vorbereitung dieses Tauschs ist es erforderlich, dass die momentan bei Clearstream in Luxemburg gelagerten Anleihen zu Clearstream nach Frankfurt am Main übertragen werden (Lagerstellenwechsel). Da diese Umbuchung und die damit verbundene Änderung der Wertpapierkennnummern zeitaufwendig ist, ist der letzte Handelstag für die Anleihen voraussichtlich Freitag, der 24. Januar 2014.
Im Anschluss an den Lagerstellenwechsel werden die Anleihen aus Ihren Depots ausgebucht und Erwerbsrechte eingebucht. Für die Erwerbsrechte selbst ist kein Börsenhandel vorgesehen. Wenn Sie die Erwerbsrechte ausüben, werden Ihnen die neuen besicherten Anleihen und Aktien eingebucht und etwaige Barauszahlungen vorgenommen.
Sollten Sie Erwerbsrechte nicht ausüben, werden diese von der Abwicklungsstelle verwertet. Die Verwertung kann je nach Nachfrage zu Kursen unter den in den Anfechtungsvergleichen genannten Preisspannen von € 6,50 - € 12,50 je neuer Aktie und 100 % - 50 % der Nominalwerte der neuen besicherten Anleihen führen. Eine Auszahlung der Verwertungserlöse wird erst nach einer vollständigen Verwertung der Wertpapiere und nach Abzug der Verwertungskosten erfolgen. Wenn Sie die Erwerbsrechte nicht ausüben und auch keine Verwertung durch die Abwicklungsstelle wollen, haben Sie voraussichtlich lediglich bis zum 24.Januar 2014 Gelegenheit, die Anleihen über die Börse zu verkaufen.
Die Gesellschaft wird vor der Ausbuchung der Anleihen umfassende Informationen zu dem Tausch veröffentlichen.
Die gemeinsamen Vertreter haben sich mit Nachdruck für eine rechtzeitige und ausführliche Information der Gläubiger eingesetzt, damit diese hinreichend Zeit haben zu prüfen, ob sie die Anleihen vor dem Tausch über die Börse verkaufen, Erwerbsrechte nach dem Tausch durch die Abwicklungsstelle verwerten lassen oder Erwerbsrechte ausüben wollen. Leider war es der SolarWorld AG aufgrund der Komplexität der Restrukturierung nicht möglich, diese Informationen früher zu veröffentlichen.
Obwohl es nicht die Aufgabe der SolarWorld AG ist die Anleihegläubiger steuerrechtlich zu beraten, haben die gemeinsamen Vertreter frühzeitig die SolarWorld AG aufgefordert, bei dem Tausch eine einheitliche steuerrechtliche Behandlung des Tauschs zu ermöglichen. Bis heute konnte jedoch nicht abschließend geklärt werden, wie sich der Tausch steuerrechtlich für die Anleihegläubiger auswirken wird. Es ist daher nicht auszuschließen, dass unterschiedliche Depotbanken und Finanzämter den Tausch, einschließlich u.a. den damit eventuell zusammenhängenden steuerrechtlichen Gewinnen oder Verlusten, unterschiedlich behandeln werden. Die gemeinsamen Vertreter weisen daher darauf hin, dass jeder Gläubiger vor einer Anlageentscheidung steuerrechtlichen Rat einholen sollte.
Sobald die Erwerbsangebote und Wertpapierprospekte von der SolarWorld AG veröffentlicht sind, werden die gemeinsamen Vertreter die wesentlichen Ereignisse seit den Gläubigerversammlungen in einem ausführlichen Bericht zusammenfassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Elsmann Frank Günther
Rechtsanwalt Geschäftsführer G&P GmbH & Co. KG

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