SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung
Ad-hoc-Mitteilung
13.01.2014
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache
13.01.2014 13:26
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
13.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)
Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die
Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen
erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss
der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen
die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und
Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister
unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der
6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400
Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR
111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten
Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00.
Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung
2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045)
kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum
Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013
Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen
Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar
S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der
finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle
Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert
die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung
der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations
13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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